Huhuuuuu
Wenn ich das bei meiner Mutter richtig mitbekommen habe, die schafft in einer Zoohandlung. Hat eigentlich kein Vogel der verkauft wird, keinen Ring am Bein. Das bedeutet auch, wenn man daheim Nachwuchs produziert, dürfte man diesen auch ohne Ring nicht verkaufen. Das ist glaub ich nicht erlaubt. Aber da lass ich mir gerne nochmal was dazu sagen, da ich das eben auch nur gehört habe.
. . . na, dann lasst die "Tante vom Amt" ma was dazu sagen *löööööööl*
Es gibt vier verschiedene Rechtsbereiche, nach denen die Beringung eines Vogels gesetzlich vorgeschrieben und im Detail (Größe, techn. Eigenschaften, Beschriftung, Ringhersteller/Ringausgabestelle) geregelt ist.
1. Psittacoseverordnung - Seuchenregelung
2. Bundeswildschutzverordnung - jagdrechtliche Regelung
3. Bundesartenschutzverordnung - artenschutzrechtliche Regelung national
4. EG VO 336/97 - artenschutzrechtliche Regelung international
Weil einfach ja ganz blöde ist, korrespondieren diese Gestze natürlich miteinander und überschneiden sich auch :roll: Deshalb ist es schlicht unmöglich, das alles hier vollständig zu erklären.
Das wichtigste:
- Wenn die Beringung gesetzlich vorgeschrieben ist, dann so oder so, nicht nur für den Verkauf. Also auch für Tiere, die im privaten Rahmen geboren wurden und dort verbleiben.
- Ausnahmslos alle Krummschnäbel (Sittiche, Papageien, Loris und Kakadus) müssen nahtlos geschlossen nach Prittacoseverordnung beringt sein.
- Es gibt einige "Ausnahmen", die gar nicht beringt werden müssen. Gemessen an den Vogelarten, die rgelmäßig hier in Gefangenschaft gehalten werden, sind es verschwindend wenig. Gemessen an der Zahl der existierenden Vogelarten, brauchen sehr viele nicht beringt zu werden.
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Der Reisfink - padda oryzivora ist seit 27.11.1997 nach internationalem Artenschutzrecht geschützt und muß nahtlos geschlossen beringt sein. Der Ring darf ausschließlich von der BNA oder der ZZF bezogen werden. Außerdem sind natürlich artenschutzrechtliche Herkunftspapiere der Elterntiere erforderlich UND die schriftliche Anmeldung bei der zuständigen Artenschutzbehörde. Sowohl der Elterntiere, als auch der Nachzuchten.
- Die Gouldamadine - chloebia gouldiae ist kein Krummschnabel, fällt also nicht unter die Psittacoseverordnung, ist kein jagdbares Tier nach Bundesjagdgesetz und ist weder national noch international artenschutzrechtlich geschützt. Sie muss also nicht beringt werden.
Ob sie im Zoofachhandel auf der Basis der Heidelberger Beschlüsse und/oder wegen sonstiger bedingender Auflagen im Zoofachhandel beringt werden muss, ist mir nicht bekannt.
- Für den Zebrafink - taeniopygia guttata gilt dasselbe wie für die Gouldamadine.
Deine Frage zur möglichen Brut unter den Geschwistern hat Dir Cosili bereits beantwortet:
Einfach Plastikeier kaufen (gibts im Zoohandel, oder auch zu bestellen im Internet) und die echten Eier austauschen. Das Weibchen brütet dann bis sie die Lust verliert.
Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel