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In diesem Text wollen wir Euch ein paar Infos zusammen stellen, was Ihr tun könnt, wenn Euer Tier entlaufen ist oder wenn Ihr ein herrenloses Tier gefunden habt.
Vorabmaßnahmen
Hunde und Katzen sollten gechipt und/oder tätowiert sein, damit sie identifiziert werden können. Damit der Finder euch über die Nummer auch ausfindig machen kann, sollten die Tiere bei TASSO, dem Deutschen Haustierregister oder ähnlichen Portalen registriert sein. Hunde sollten ihre TASSO-Marke, welche angibt, dass das Tier registriert ist, unter welcher Nummer und wo man sich melden kann, wenn man das Tier gefunden hat, stets am Halsband/Geschirr tragen. Zusätzlich bieten sich Adressanhänger oder eine auf das Halsband genähte Telefonnummer an.
Bei Katzen sollte auf das Halsband verzichtet werden, da erhöhte Verletzungsgefahr besteht, sollte die Katze an einem Gebüsch o.ä. hängen bleiben.
Auch Vögel können zum Beispiel bei TASSO registriert werden, sofern sie einen Ring tragen. Da TASSO auf dem Registrierungsformular ein Feld für »sonstige Tierart« anbietet, kann theoretisch jedes Tier dort gemeldet werden.
Häufig genutzte Registrierungs- und Suchportale
TASSO
Deutsches Haustierregister
Tiermeldezentrale
Tiersuchdienst
Ringstelle des ZZF (Vögel)
Petmaxx (hat Zugriff auf mehrere Datenbanken verschiedener Suchdienste/Register)
Wenn das Tier entlaufen ist
Zuerst sollte das Verschwinden des Tieres bei den Tierheimen und Tierärzten in der Nähe und der Polizei gemeldet werden, falls der potentielle Finder das Tier an einer dieser Stellen abgibt. Dabei sollte beachtet werden, dass besonders Katzen eine große Strecke zurück legen können (unkastrierte/frischkastrierte Kater und Katzen bis zu 20km, um zu einer rolligen Katze/einem paarungswilligen Kater zu gelangen), dasselbe gilt für Vögel. Das Verschwinden sollte außerdem bei den oben genannten Portalen wie TASSO gemeldet werden. Suchplakate in Tierläden, bei Tierärzten, in Tierheimen, auf Inseratbrettern bei Discountern, an Bahnhöfen, Bushaltestellen und anderen öffentlichen und viel besuchten Orten können die Chance erhöhen, dass das Tier gefunden wird oder zumindest Hinweise auf eine Sichtung eingehen. Diese können sogar bei TASSO direkt beantragt werden, wenn die Vermisstenanzeige ausgefüllt wird. Bitte beachten: Fragt den Ladenbesitzer, bevor ihr irgendwo ein Plakat aufhängt, dies ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers gestattet. An öffentlichen Plätzen solltet ihr Ausschau nach »Plakatieren verboten«-Aufschriften halten und diese beachten. Soziale Netzwerke wie Facebook können allein schon aufgrund der hohen Beteiligung nützlich sein, um ein Tier wiederzufinden oder Meldungen über Sichtungen zu erhalten. Eine eigene Facebook-Seite oder -Gruppe zum Beispiel ist einfach zu erstellen, derartige Seiten werden oft geteilt und setzen teilweise sogar kleine Massen in Bewegung, die bei der Suche helfen.
Entflogene Vögel sollten außerdem bei der Ringstelle des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe – kurz ZZF – unter dieser Webadresse gemeldet werden. Ein art übergreifender Suchdienst wäre noch http://www.tiersuchdienst.org/, allerdings sind dort zumeist Meldungen zu Vögeln zu finden. Unter http://tiermeldezentrale.de/ könnt ihr ebenfalls artübergreifend Such- und Fundmeldungen aufgeben. Und natürlich könnt ihr unter Beachtung der Regeln auch hier ein Thema für das Tier eröffnen.
Denkt bei Plakaten, Aushängen und Anzeigen immer daran, die wichtigsten Eckdaten dazu zu schreiben und ein Bild anzuhängen. Sollte das Tier Medikamente benötigen, krank sein oder – besonders im Fall von Hunden – Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die für den Finder von Bedeutung sein könnten, schreibt dies unbedingt mit auf das Plakat.
Wenn ihr ein herrenloses Tier gefunden habt
Streunende Hunde können verängstigt und daher aggressiv sein, nähert euch ihnen also nur mit Bedacht. Sollte sich das Tier nicht anfassen oder einfangen lassen, solltet ihr über den Tierschutz oder die Polizei Hilfe beim Einfangen hinzuziehen und lediglich in der Nähe des Hundes bleiben, um ihn nicht aus den Augen zu verlieren. Dasselbe gilt für Katzen, die im Normalfall so scheu sind, dass sie ohne fremde Hilfe oder eine Katzenfalle nicht eingefangen werden können.
Auch Vögeln solltet ihr euch nicht zu schnell nähern, da nicht alle Tiere zahm sind oder durch den Aufenthalt im Freien verschreckt sein könnten. Am besten lassen sich Vögel durch ihre Artgenossen anlocken. Solltet ihr selbst Vögel besitzen oder einen Vogelbesitzer kennen, so könnt ihr den Vogelkäfig an ein offenes Fenster oder bei warmen Wetter auch nach draußen stellen, sodass Rufkontakt aufgenommen werden kann. Für den Findling sollte ein zweiter Käfig mit viel Futter aufgestellt werden. Mit ein bisschen Glück lässt sich der gefundene Vogel so in die Falle locken.
Wenn der Vogel Menschen nah an sich heranlässt könnt ihr auch versuchen, ein großes Handtuch über ihn zu werfen und ihn so vorsichtig zu packen.
Sollte es euch gelingen, ein entlaufenes Tier einzufangen, zu dessen Verschwinden ihr noch keine Plakate o.ä. gesehen habt, solltet ihr euch bei Hunden und Katzen – sofern möglich – zunächst vergewissern, ob das Tier tätowiert ist. Wenn ja könnt ihr diese Nummer telefonisch an TASSO und Co. (siehe oben, »Wenn das Tier entlaufen ist«/»Häufig genutzte Registrierungs- und Suchportale«) weiterleiten, die diese dann mit ihrer Datenbank abgleichen. Die Vermisstenanzeigen bei TASSO und Co. könnt ihr ebenfalls danach durchsuchen. Ist kein Tattoo vorhanden solltet ihr beim Tierarzt prüfen lassen, ob das Tier gechipt ist, und die Suche nach dem Besitzer mit dieser Nummer fortsetzen. In umliegenden Tierheimen und bei der Polizei solltet ihr den Fund ebenfalls melden, bei Tierärzten aus der Umgebung besteht sogar die Chance, dass sie das Tier bereits behandelt haben und den Besitzer kontaktieren können. Auch als Finder könnt ihr Plakate mit einem Bild des Tieres aushängen, zumindest bietet es sich an, jeweils ein Bild an umliegende Tierheime und Tierärzte in der Nähe zu geben, falls der Besitzer sich dort nach seinem Tier zu erkundigen versucht oder jemand das Tier erkennt.
Wenn ihr einen beringten Vogel gefunden habt, solltet ihr die Ringnummer erst mal nicht herausgeben, damit nicht jeder behaupten kann, der Vogel gehöre ihm. Vögel können offen und geschlossen beringt werden. Offene Ringe sind silbern und nur um den Vogelfuß gebogen, die genaue Herkunft kann anhand dieser Ringe häufig nicht bestimmt werden. Geschlossene Ringe haben je nach Jahrgang verschiedene Farben. Durch solche Ringe kann der Züchter und über diesen der Besitzer ermittelt werden. Allerdings sind nicht alle Vögel beringt. In jedem Fall solltet ihr den Fund bei umliegenden Tierheimen und der Polizei melden. Unter http://www.zzf.de/ringstelle/suchdienst-fuer-voegel.html könnt ihr Funde ebenfalls mitteilen.
Darüber hinaus könnt ihr hier unter Einhaltung der Regeln ein Thema für das Tier eröffnen. TASSO und Co. bieten ebenfalls eine »Gefunden«-Rubrik an, bei der ihr das Tier melden könnt. Besonders nützlich, sofern ihr die Transpondernummer des Tieres habt ablesen lassen, ist das Portal http://www.petmaxx.com/. Es ist nichts anderes als eine Verknüpfung von vielen verschiedenen Onlinedatenbanken von TASSO-ähnlichen Portalen. Dort könnt ihr die Nummer eingeben, auf Suchen drücken und erhaltet anschließend – falls das Tier bei einem der dort eingetragenen Portale registriert ist – den Link zu diesem Portal, sodass ihr euch direkt mit dem Anbieter in Kontakt setzen und den Besitzer ermitteln lassen könnt.
Als »Erste-Hilfe-Maßnahme« wäre es gut, dem Tier ein wenig Futter und Wasser anzubieten, da entlaufene oder entflogene Tiere meist gestresst, durstig und oftmals auch hungrig sind, besonders wenn sie schon länger alleine draußen unterwegs sind.
Sollte das Tier noch nirgends als vermisst gemeldet sein wäre es natürlich löblich, wenn ihr dieses für eine gewisse Zeit bei euch in Pflege nehmen könntet. Bedenkt aber auch, dass Fundtiere krank, verängstigt und unberechenbar sein können, weswegen es in manchen Fällen besser ist, das Tier ins Tierheim zu bringen. Sollte der Besitzer das Tier direkt bei euch abholen, lasst euch im Falle von Hund und Katze wenn möglich einen Impfausweis zeigen, um die dort eingetragene Chip-/Tattoonummer mit der Nummer des Tieres abgleichen zu können. Vor Betrügern ist man leider nie sicher!
Vögel sollten ohne Voruntersuchung durch einen vogelkundigen Tierarzt nicht zu eigenen Vögeln dazu gesetzt werden, da sie gefährliche Erreger in sich tragen könnten. Außerdem ist zu bedenken, dass einige Vögel rasch eine Bindung zu Artgenossen aufbauen. Im Fall einer Abholung müssten solche frisch geschlossenen Freundschaften wieder auseinander gerissen zu werden. Wenn der Vogel beringt ist, sollte der Besitzer die Ringnummer nennen können. Bei unberingten Vögeln gibt es in den meisten Fällen leider keine sichere Identifikationsmöglichkeit.
Rechtlicher Hinweis
Für gefundene/entlaufene Tiere gilt § 973 des BGB's über den Eigentumserwerb des Finders. Das heißt, dass ein Tier sechs Monate nach Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde in den Besitz des Finders übergeht, sollte sich bis dahin kein Eigentümer melden. Dies gilt auch für Fundtiere, die in Tierheimen neu vermittelt werden. Innerhalb dieser sechs Monate hat der Besitzer jederzeit das Recht, sein Tier zurückzufordern. Nach Ablauf der sechs Monate verfallen die Rechte des Eigentümers vollständig.
Dieser Text wurde verfasst und bereitgestellt von Laura E und *Mischling*.
Liebe Grüße
Euer Mod-Team
Vorabmaßnahmen
Hunde und Katzen sollten gechipt und/oder tätowiert sein, damit sie identifiziert werden können. Damit der Finder euch über die Nummer auch ausfindig machen kann, sollten die Tiere bei TASSO, dem Deutschen Haustierregister oder ähnlichen Portalen registriert sein. Hunde sollten ihre TASSO-Marke, welche angibt, dass das Tier registriert ist, unter welcher Nummer und wo man sich melden kann, wenn man das Tier gefunden hat, stets am Halsband/Geschirr tragen. Zusätzlich bieten sich Adressanhänger oder eine auf das Halsband genähte Telefonnummer an.
Bei Katzen sollte auf das Halsband verzichtet werden, da erhöhte Verletzungsgefahr besteht, sollte die Katze an einem Gebüsch o.ä. hängen bleiben.
Auch Vögel können zum Beispiel bei TASSO registriert werden, sofern sie einen Ring tragen. Da TASSO auf dem Registrierungsformular ein Feld für »sonstige Tierart« anbietet, kann theoretisch jedes Tier dort gemeldet werden.
Häufig genutzte Registrierungs- und Suchportale
TASSO
Deutsches Haustierregister
Tiermeldezentrale
Tiersuchdienst
Ringstelle des ZZF (Vögel)
Petmaxx (hat Zugriff auf mehrere Datenbanken verschiedener Suchdienste/Register)
Wenn das Tier entlaufen ist
Zuerst sollte das Verschwinden des Tieres bei den Tierheimen und Tierärzten in der Nähe und der Polizei gemeldet werden, falls der potentielle Finder das Tier an einer dieser Stellen abgibt. Dabei sollte beachtet werden, dass besonders Katzen eine große Strecke zurück legen können (unkastrierte/frischkastrierte Kater und Katzen bis zu 20km, um zu einer rolligen Katze/einem paarungswilligen Kater zu gelangen), dasselbe gilt für Vögel. Das Verschwinden sollte außerdem bei den oben genannten Portalen wie TASSO gemeldet werden. Suchplakate in Tierläden, bei Tierärzten, in Tierheimen, auf Inseratbrettern bei Discountern, an Bahnhöfen, Bushaltestellen und anderen öffentlichen und viel besuchten Orten können die Chance erhöhen, dass das Tier gefunden wird oder zumindest Hinweise auf eine Sichtung eingehen. Diese können sogar bei TASSO direkt beantragt werden, wenn die Vermisstenanzeige ausgefüllt wird. Bitte beachten: Fragt den Ladenbesitzer, bevor ihr irgendwo ein Plakat aufhängt, dies ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers gestattet. An öffentlichen Plätzen solltet ihr Ausschau nach »Plakatieren verboten«-Aufschriften halten und diese beachten. Soziale Netzwerke wie Facebook können allein schon aufgrund der hohen Beteiligung nützlich sein, um ein Tier wiederzufinden oder Meldungen über Sichtungen zu erhalten. Eine eigene Facebook-Seite oder -Gruppe zum Beispiel ist einfach zu erstellen, derartige Seiten werden oft geteilt und setzen teilweise sogar kleine Massen in Bewegung, die bei der Suche helfen.
Entflogene Vögel sollten außerdem bei der Ringstelle des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe – kurz ZZF – unter dieser Webadresse gemeldet werden. Ein art übergreifender Suchdienst wäre noch http://www.tiersuchdienst.org/, allerdings sind dort zumeist Meldungen zu Vögeln zu finden. Unter http://tiermeldezentrale.de/ könnt ihr ebenfalls artübergreifend Such- und Fundmeldungen aufgeben. Und natürlich könnt ihr unter Beachtung der Regeln auch hier ein Thema für das Tier eröffnen.
Denkt bei Plakaten, Aushängen und Anzeigen immer daran, die wichtigsten Eckdaten dazu zu schreiben und ein Bild anzuhängen. Sollte das Tier Medikamente benötigen, krank sein oder – besonders im Fall von Hunden – Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die für den Finder von Bedeutung sein könnten, schreibt dies unbedingt mit auf das Plakat.
Wenn ihr ein herrenloses Tier gefunden habt
Streunende Hunde können verängstigt und daher aggressiv sein, nähert euch ihnen also nur mit Bedacht. Sollte sich das Tier nicht anfassen oder einfangen lassen, solltet ihr über den Tierschutz oder die Polizei Hilfe beim Einfangen hinzuziehen und lediglich in der Nähe des Hundes bleiben, um ihn nicht aus den Augen zu verlieren. Dasselbe gilt für Katzen, die im Normalfall so scheu sind, dass sie ohne fremde Hilfe oder eine Katzenfalle nicht eingefangen werden können.
Auch Vögeln solltet ihr euch nicht zu schnell nähern, da nicht alle Tiere zahm sind oder durch den Aufenthalt im Freien verschreckt sein könnten. Am besten lassen sich Vögel durch ihre Artgenossen anlocken. Solltet ihr selbst Vögel besitzen oder einen Vogelbesitzer kennen, so könnt ihr den Vogelkäfig an ein offenes Fenster oder bei warmen Wetter auch nach draußen stellen, sodass Rufkontakt aufgenommen werden kann. Für den Findling sollte ein zweiter Käfig mit viel Futter aufgestellt werden. Mit ein bisschen Glück lässt sich der gefundene Vogel so in die Falle locken.
Wenn der Vogel Menschen nah an sich heranlässt könnt ihr auch versuchen, ein großes Handtuch über ihn zu werfen und ihn so vorsichtig zu packen.
Sollte es euch gelingen, ein entlaufenes Tier einzufangen, zu dessen Verschwinden ihr noch keine Plakate o.ä. gesehen habt, solltet ihr euch bei Hunden und Katzen – sofern möglich – zunächst vergewissern, ob das Tier tätowiert ist. Wenn ja könnt ihr diese Nummer telefonisch an TASSO und Co. (siehe oben, »Wenn das Tier entlaufen ist«/»Häufig genutzte Registrierungs- und Suchportale«) weiterleiten, die diese dann mit ihrer Datenbank abgleichen. Die Vermisstenanzeigen bei TASSO und Co. könnt ihr ebenfalls danach durchsuchen. Ist kein Tattoo vorhanden solltet ihr beim Tierarzt prüfen lassen, ob das Tier gechipt ist, und die Suche nach dem Besitzer mit dieser Nummer fortsetzen. In umliegenden Tierheimen und bei der Polizei solltet ihr den Fund ebenfalls melden, bei Tierärzten aus der Umgebung besteht sogar die Chance, dass sie das Tier bereits behandelt haben und den Besitzer kontaktieren können. Auch als Finder könnt ihr Plakate mit einem Bild des Tieres aushängen, zumindest bietet es sich an, jeweils ein Bild an umliegende Tierheime und Tierärzte in der Nähe zu geben, falls der Besitzer sich dort nach seinem Tier zu erkundigen versucht oder jemand das Tier erkennt.
Wenn ihr einen beringten Vogel gefunden habt, solltet ihr die Ringnummer erst mal nicht herausgeben, damit nicht jeder behaupten kann, der Vogel gehöre ihm. Vögel können offen und geschlossen beringt werden. Offene Ringe sind silbern und nur um den Vogelfuß gebogen, die genaue Herkunft kann anhand dieser Ringe häufig nicht bestimmt werden. Geschlossene Ringe haben je nach Jahrgang verschiedene Farben. Durch solche Ringe kann der Züchter und über diesen der Besitzer ermittelt werden. Allerdings sind nicht alle Vögel beringt. In jedem Fall solltet ihr den Fund bei umliegenden Tierheimen und der Polizei melden. Unter http://www.zzf.de/ringstelle/suchdienst-fuer-voegel.html könnt ihr Funde ebenfalls mitteilen.
Darüber hinaus könnt ihr hier unter Einhaltung der Regeln ein Thema für das Tier eröffnen. TASSO und Co. bieten ebenfalls eine »Gefunden«-Rubrik an, bei der ihr das Tier melden könnt. Besonders nützlich, sofern ihr die Transpondernummer des Tieres habt ablesen lassen, ist das Portal http://www.petmaxx.com/. Es ist nichts anderes als eine Verknüpfung von vielen verschiedenen Onlinedatenbanken von TASSO-ähnlichen Portalen. Dort könnt ihr die Nummer eingeben, auf Suchen drücken und erhaltet anschließend – falls das Tier bei einem der dort eingetragenen Portale registriert ist – den Link zu diesem Portal, sodass ihr euch direkt mit dem Anbieter in Kontakt setzen und den Besitzer ermitteln lassen könnt.
Als »Erste-Hilfe-Maßnahme« wäre es gut, dem Tier ein wenig Futter und Wasser anzubieten, da entlaufene oder entflogene Tiere meist gestresst, durstig und oftmals auch hungrig sind, besonders wenn sie schon länger alleine draußen unterwegs sind.
Sollte das Tier noch nirgends als vermisst gemeldet sein wäre es natürlich löblich, wenn ihr dieses für eine gewisse Zeit bei euch in Pflege nehmen könntet. Bedenkt aber auch, dass Fundtiere krank, verängstigt und unberechenbar sein können, weswegen es in manchen Fällen besser ist, das Tier ins Tierheim zu bringen. Sollte der Besitzer das Tier direkt bei euch abholen, lasst euch im Falle von Hund und Katze wenn möglich einen Impfausweis zeigen, um die dort eingetragene Chip-/Tattoonummer mit der Nummer des Tieres abgleichen zu können. Vor Betrügern ist man leider nie sicher!
Vögel sollten ohne Voruntersuchung durch einen vogelkundigen Tierarzt nicht zu eigenen Vögeln dazu gesetzt werden, da sie gefährliche Erreger in sich tragen könnten. Außerdem ist zu bedenken, dass einige Vögel rasch eine Bindung zu Artgenossen aufbauen. Im Fall einer Abholung müssten solche frisch geschlossenen Freundschaften wieder auseinander gerissen zu werden. Wenn der Vogel beringt ist, sollte der Besitzer die Ringnummer nennen können. Bei unberingten Vögeln gibt es in den meisten Fällen leider keine sichere Identifikationsmöglichkeit.
Rechtlicher Hinweis
Für gefundene/entlaufene Tiere gilt § 973 des BGB's über den Eigentumserwerb des Finders. Das heißt, dass ein Tier sechs Monate nach Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde in den Besitz des Finders übergeht, sollte sich bis dahin kein Eigentümer melden. Dies gilt auch für Fundtiere, die in Tierheimen neu vermittelt werden. Innerhalb dieser sechs Monate hat der Besitzer jederzeit das Recht, sein Tier zurückzufordern. Nach Ablauf der sechs Monate verfallen die Rechte des Eigentümers vollständig.
Dieser Text wurde verfasst und bereitgestellt von Laura E und *Mischling*.

Liebe Grüße
Euer Mod-Team
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