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SmirkingCat
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Hallo liebe Community!
Ich hoffe nicht, dass ich gegen irgendwelche Regeln verstoße. Das hier ist kein Spendenaufruf, sondern es geht um das Thema grundsätzlich.
Ein bekannter ist krank, ALG-II Empfänger und steht finanziell mies da. Nun scheint sein Haustier krank zu sein und es mangelt ihm an Geld für die Untersuchung, geschweige denn die Behandlung. Die
Tiertafeln helfen meines Wissens in solchen Fällen ja nur, wenn das Haustier bereits vor der Hilfebedürftigkeit gehalten wurde und man schon länger Kunde ist...
Man darf in der Stadt Leute nach Geld fragen oder sich neben einen Becher setzen, das ist klar. :eusa_think:
Aber darf man auch an Haustüren klingeln und nach Spenden für einen Bedürftigen mit krankem Tier fragen? (Ohne sich dabei fälschlicherweise als irgendein Verein auszugeben, natürlich! :!
Gehen wir noch einen Schritt weiter: Macht es Sinn, Flugblätter mit Kontodaten und Spendenaufruf auf Briefkästen der erfolgversprechendsten Zielgruppe, den Haustierbesitzern, zu verteilen? Bzw. diese an Bäume in Parks zu heften, wo viele Gassi gehen. (Ähnlich wie bei dem allseits bekannten "wer hat meinen Hund gesehen?").
Oder verstößt man gegen irgendein Gesetz, wenn man als Privatperson in Vertretung für jemanden einen solchen Aufruf startet?
Müssten per Banküberweisung erhaltene Spenden extra versteuert werden, oder gälte da auch der ganz normale Freibetrag (bei ALG-II-Bezug) von 100€ + 20% vom (möglichen) Überschuss?
Wie sieht es da (finanz-)rechtlich aus?
Oder haltet ihr die Idee mit den Flugblättern für völligen Schwachsinn und es gibt effektivere Methoden, Mensch und Tier zu helfen? :uups:
Ich hoffe nicht, dass ich gegen irgendwelche Regeln verstoße. Das hier ist kein Spendenaufruf, sondern es geht um das Thema grundsätzlich.
Ein bekannter ist krank, ALG-II Empfänger und steht finanziell mies da. Nun scheint sein Haustier krank zu sein und es mangelt ihm an Geld für die Untersuchung, geschweige denn die Behandlung. Die
Man darf in der Stadt Leute nach Geld fragen oder sich neben einen Becher setzen, das ist klar. :eusa_think:
Aber darf man auch an Haustüren klingeln und nach Spenden für einen Bedürftigen mit krankem Tier fragen? (Ohne sich dabei fälschlicherweise als irgendein Verein auszugeben, natürlich! :!
Gehen wir noch einen Schritt weiter: Macht es Sinn, Flugblätter mit Kontodaten und Spendenaufruf auf Briefkästen der erfolgversprechendsten Zielgruppe, den Haustierbesitzern, zu verteilen? Bzw. diese an Bäume in Parks zu heften, wo viele Gassi gehen. (Ähnlich wie bei dem allseits bekannten "wer hat meinen Hund gesehen?").
Oder verstößt man gegen irgendein Gesetz, wenn man als Privatperson in Vertretung für jemanden einen solchen Aufruf startet?
Müssten per Banküberweisung erhaltene Spenden extra versteuert werden, oder gälte da auch der ganz normale Freibetrag (bei ALG-II-Bezug) von 100€ + 20% vom (möglichen) Überschuss?
Wie sieht es da (finanz-)rechtlich aus?
Oder haltet ihr die Idee mit den Flugblättern für völligen Schwachsinn und es gibt effektivere Methoden, Mensch und Tier zu helfen? :uups: