Nun ja - aus einem Pitbull ist schlecht ein anderer hund zu machen, da sie von der Körperstatur etwas anders sind. Nur was machst du, wenn die deinen Hund beim einreiseflughafen einen Gentest machen lassen wollen, weil er eben aussieht wie ein xyz. Hungern lassen, die Muskulatur degenerieren lassen etc. halte ich für Tierquälerei.
Am Flughafen werden Gentests durchgeführt? Das habe ich noch nie gehört. Wo kann man das nachlesen?
Und ich denke, die Halterin hier wird ihren Hund ganz gewiss nicht misshandeln, damit er anders aussieht.
Da ich selber im Besitz eines "Sokas" war, weiss ich, wie schnell aus einem American Staff, ein Boxer Mix werden konnte von der Behörde her. :roll:
Und was dies für Probleme mit sich ziehen kann...
Ich finde schon, das er einem American Pitbull Terrier ähnelt.
Aber selber die Mischungen aus denen dürfen nicht eingeführt werden.
[h=3]§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot[/h] (1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1.vorzuschreiben,a)dass bestimmte Hunde nur über bestimmte nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingerichtete Grenzkontrollstellen in das Inland eingeführt werden dürfen oder bei diesen Grenzkontrollstellen vorzuführen sind,
b)dass das beabsichtigte Einführen bestimmter Hunde binnen einer zu bestimmenden Frist bei der zuständigen Grenzkontrollstelle anzumelden ist.
2.Vorschriften übera)die Überwachung des Verbringens oder der Einfuhr,
b)die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn Hunde nicht den Anforderungen nach diesem Gesetz entsprechen, sowie
c)das Verfahren
zu erlassen.
3.Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.
[h=4][/h]
https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/BJNR053010001.html
Ich würde mich an deiner Stelle mit dem Hauptzollamt in Verbindung setzen und mich erkundigen, was du genau brauchst um zu widerlegen, das es sich um einen Soka handelt.
Sollten die der Meinung sein, das dein Hund unseren Gesetzen der Einfuhr nicht entspricht, also zB. ein Soka mix ist, wird dieser Beschlagnahmt. Und einen Beschlagnahmten Hund aus dem Tierheim wieder raus zu bekommen ist ein langer unschöner Aufwand.
Ob und wie weit du nun mit gefälschten Papieren kommst... Schwer. Es kommt auch immer darauf an, wer am anderen Ende auf dich wartet. Hast du da jemanden, der sich mit Rassen wirklich gut auskennt und erkennt, das dein Hund kein, - wie z.b. auf dem Papier vermerkter Boxer Mix ist- wirst du probleme bekommen.
Ebenso solltest du dich in Ba-Wü, wo ihr hinziehen wollt, erkundigen, was für Auflagen ihr Erfüllen müsst um keine Probleme zu bekommen.
Wo genau in Ba-Wü wollt ihr hinziehen? Ein Bundesland, welches keine Liste hat, wäre keine alternative, wenn ihr ihn rein bekommt?
Bedenkt bitte auch, je nachdem wo ihr hinzieht und er als Soka anerkannt wird, zahlt ihr wahnsinnig hohe Steuern.
In Hamburg z.B. sind das rund 600 Euro.