Gesetzliche Regelung zur Hunde und Katzenhaltung

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Schweinemama

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Nachdem mein Vater in Skandinavien ein Problem mit Animalhording ( 12 Hunde und 8 Katzen auf 70 m2) hat und es dort keine m2 Flächen angaben für Hunde gibt. Der Amtstierarzt kümmert sich mittlerweile darum wobei er das Haltungsverbot nur dann aussprechen kann wenn die Tiere verwahrlosen. Nachdem sie jedoch nur in die Wohnung pinkeln und gacken und sonst sauber sind - gibt es leider keinen Handlungsbedarf. Ist das wirklich so üblich in der EU?

Wenn man in Österreich einen Hund im Zwinger hält - gibt es die Richtlinie von 15 m2. Ist der Hund in der Wohnung gibt es keine?
 
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Guest
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Dort gibt´s das auch speziell nur mit interessanten Dingen aus dem Haustierbedarf. Was haltet ihr davon?
  • Gesetzliche Regelung zur Hunde und Katzenhaltung Beitrag #2
Midoriyuki

Midoriyuki

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Um welches Land genau geht es?

Skandinavien ist jetzt nicht wirklich aussagekräftig.
 
  • Gesetzliche Regelung zur Hunde und Katzenhaltung Beitrag #3
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Schweinemama

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Um welches Land genau geht es?

Skandinavien ist jetzt nicht wirklich aussagekräftig.


In Schweden. WIe gesagt - die Definition ANimalhording bedeutet, dass die Tiere verwahrlost sein müssen, oder zu rechnen ist, dass der hunde"Liebhaber" mit den Tieren überfordert ist, die Tiere auffällig sind, gebissen haben .etc.

Die Tierhaltung ist als solches dort "Zulässig" (wir haben da vom Amtsarzt bin hin zum Amt alle durchtelefoniert, wobei sie durchaus etwas dagegen haben, dass die 12 Hunde im kleinen Haus wohnen - gegen eine Zwingerhaltung draussen - wäre jedoch nichts einzuwenden (kotzkübelchen suchen muss). 3 Eigene Hunde (ab den 4ten muss über den Amtsarzt gemeldet werden- auch vom Vermieter, da beginnt dann der Behördenirrsinn mit Nachbarschaftsbefragung und umweltunverträglichkeit), jedoch bis zu 9 Hunde die für den TIerschutz in Vermittlung stehen (unentgeltlich - sollte Geld fliessen gilt - ab 3 Hunde Kontrollen vom Amtsarzt).
 
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  • Gesetzliche Regelung zur Hunde und Katzenhaltung Beitrag #4
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Schweinemama

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Nun war endlich der Amtsarzt da, sie hat ihm den Zutritt zum Hof verweigert - dann war die Polizei auch noch mit dabei. Die Hunde und Katzen die da waren wurden ihr abgenommen. Die Pferde wurden vom Amt übernommen, die Hunde die draussen frei laufen müssen Entfernt werden, dh. die Jäger haben den amtsärztlichen Erschiessungsbefehlt - sollten sie es nicht schaffen die hunde irgendwie einzufangen (Rottweiler, alaskan Malamut und ein dritter recht grosser hund).

Also in 3 Monaten ist sie ausgezogen, ihre beiden eigenen Hunde durfte sie behalten, und eine Klage für wiederinstandsetzung der Wohnung sollte eingereicht werden - der Hundeurin ist bis in den Estrich gelaufen und läuft in manchen Bereichen (Küche, Badezimmer, Wohnzimmer in den Ecken bis auf Hüfthöhe hinauf). Also daumen halten - dass sie auch wirklich auszieht und nicht noch hinausgeklagt werden muss.

Zwischenzeitlich hat mein Vater eine Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung am Hals, er ist 86 jährig und im Facebook hat sie geschrieben dass sie ihm das Leben zur Hölle macht.
 
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