Dumme Fragen gibt es nicht
Ja, man braucht auch eine Genehmigung wenn man die Jungvögel selber behält. Der ursprüngliche Sinn der ZG ist die Bekämpfung der Psittakose, einer Infektionskrankheit die auch auf Menschen übertragbar ist. Mit den Regelungen der ZG ist sichergestellt das jede Zucht registriert ist, das die Vögel einzeln gekennzeichnet (beringt) sind, und registriert wird an wen sie abgegeben werden (oder ob sie selber behalten werden, nach Gesetz egal), also wenn Psittakose ausbrechen sollte kann man zurückverfolgen von wo her. Außerdem sollte ein Züchter mit ZG die Anzeichen einer möglichen Psittakose rechtzeitig erkennen können, dieses Wissen wird auch in der Sachkundeprüfung abgefragt. Ebenfalls wird geprüft ob man die nötigen Räumlichkeiten hätte um Vögel mit Psittakose während der Behandlung in Quarantäne zu halten.
Vorsätzlich züchten ohne Genehmigung wird mit Geldstafen bestraft.
Im Falle einer "Unfallbrut" (wenn man extra einen Nistkasten reinhängt ist es keine Unfallbrut mehr, sondern vorsätzlich!) wird individuell entschieden ob man eine Ausnahmegenehmigung bekommt, einen Anspruch darauf hat man nicht. Schlimmstenfalls könnten die Tiere sogar beschlagnahmt und eingeschläfert werden, wobei das, solange nicht wirklich ein Psittakosefall auftritt, eher unwahrscheinlich ist.