
Silberfeder
- Dabei seit
- 29.02.2008
- Beiträge
- 3.228
- Reaktionen
- 0
Hallo!
Mich würde es mal brennend heiß interessieren, in welchem Zeitraum man Rechnung stellen darf.
Ich schreibe ja täglich zig Rechnungen, weil meine Firma
Fußböden verlegt.
Da heißt es häufig, dass 14 Tage nach Beendigung der Arbeit am Bauvorhaben die Rechnung gestellt werden muß.
Wie sieht es z.B. mit Tierärzten aus?
Wenn ein Tierarzt einen sage ich mal Hund/Pferd/Katze behandelt über mehrere Wochen, wie lange kann er dann die Rechnungsversendung aufschieben?
Nach 2/4/6/8/12 Wochen nach Beendigung der Leistungs müsste noch eine Rechnung gestellt werden, oder ist irgendwann der Anspruch auf Aufzahlung verloren?
Liebe Grüße
Eure Feder
Mich würde es mal brennend heiß interessieren, in welchem Zeitraum man Rechnung stellen darf.
Ich schreibe ja täglich zig Rechnungen, weil meine Firma
Da heißt es häufig, dass 14 Tage nach Beendigung der Arbeit am Bauvorhaben die Rechnung gestellt werden muß.
Wie sieht es z.B. mit Tierärzten aus?
Wenn ein Tierarzt einen sage ich mal Hund/Pferd/Katze behandelt über mehrere Wochen, wie lange kann er dann die Rechnungsversendung aufschieben?
Nach 2/4/6/8/12 Wochen nach Beendigung der Leistungs müsste noch eine Rechnung gestellt werden, oder ist irgendwann der Anspruch auf Aufzahlung verloren?
Liebe Grüße
Eure Feder