am besten schaust du mal in die hundeverordung des bundeslandes um dieses es sich hier handelt. ich denke mal die kannst im internet googeln, wenn nicht, dann frägst beim ordungsamt. dort ist geregelt wann ein kind mit welcher größe von hund spazieren gehen darf. und ich denke dort wird stehen dass das kind den hund unter kontrolle haben muss und so wie du sagst, ist es ja nicht so.
also ist das ganze eine ordnungswiedrigkeit die du melden kannst. vllt musst du es auf diesem wege versuchen, für das kind und den hund, damit nix passiert.
---
EDIT (automatische Beitragszusammenführung):
Goldchen schrieb nach 5 Minuten und 3 Sekunden:
genauso solltest du beim jugendamt melden, dass sie ihre kinder schlägt. du kannst dabei ja auch anonym beiben, aber du darfst da nicht einfach wegschauen. wenn die eltern es nicht von selbst einsehen, dann müssen ihnen eben die augen geöffnet werden, auch wenns auf ne unangenehme art und weise ist. ich glaube die müssen lernen was verantwortung heisst. ein fünfjähriges kind mit einem hund alleine auf die strasse zu schicken, man muss ja nur mal daran denken was passiert wenn ein anderer hund ausflippt und auf den des kindes losgeht... *kopfschüttel*