Hallo Ingo,
Ich habe mal eben die Bestimmungen durchgelesen und konnte Ecuador nicht unter den gelisteten Staaten finden, daher sollte für dich folgendes gelten:
Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, so gilt zusätzlich folgendes:
- Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).
Liste der für Tollwuttests zugelassenen Labors in den Mitgliedsstaaten und in den Drittländern (in englisch)
Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, braucht die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.
- Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigungnachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist (der chinesische Veterinärdienst verlangt eine chinesisch-sprachige Tiergesundheitsbescheinigung). Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.
Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden. Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern hat über einen Flughafen bzw. Hafen zu erfolgen, der in der "Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland" aufgeführt ist. Von dieser Vorschrift ausgenommen sind Heimtiere aus Andorra, der Schweiz, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Staat Vatikanstadt.
Quelle:
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html
ich muesste das fuer unsummen nach chile schicken und lauter so spass.
Darum wirst du wohl nicht herum kommen, da die ganzen Dokumente schon beim Fliegen mitgehen müssen.
Da braucht man zig Kopien und wir mussten damals ("nur" bei der USA Reise) in dreifacher Ausführung haben und auch auf den Transportkennel kleben.
Ich denke, das Schicken nach Chile ist unter anderem günstiger als das Verschicken nach Deutschland.
Zudem brauchst du einen Transportkennel der den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
In London zb. sind sie sehr streng und wenn der Hund über London reist, dann kann es sein, das der Hund konfisziert wird, wenn etwas nicht passt, da die dort sehr strenge Tierschutzgesetze haben.
Wenn da der Abstand Ohr-Kenneldach um 2 cm zu kurz ist, wird das Tier einbehalten.
Daher mein Tipp: falls möglich, nicht über London fliegen
Ganz einfache Lösungen gibt es da nicht, der reine Papierkram damals hat bei uns eine gute Woche in Anspruch genommen.
LG Foss