- Tollwut Impfstoff Nobivac T - wie lange gültig? Beitrag #1
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Darksunshine
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Hallo zusammen,
am 22.07 fahre ich mit meiner fünf Jahre alten Hündin nach Österreich (7Tage). Dort muss eine gültige Tollwut Impfung nachgewiesen werden.
Ich habe sie seit ca. 1,5 jähren und sie wurde am 01.03.2016 zum ersten Mal gegen Tollwut geimpft (Kombi aus Nobivac T, SHIPPi und L4 vom Hersteller intervet).
Der Tierarzt hat im Impfpass eine Gültigkeit von einem Jahr eingetragen.
Auf der Herstellerseite steht allerdings, dass die Impfung 3 Jahre gültig ist: http://www.msd-tiergesundheit.de/Products/Nobivac_T/Nobivac_T.aspx
Mich verwirrt jedoch dieser Teil auf der Internetseite:
"Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt."
Wenn ich das richtig sehe, habe ich doch noch gültigen Impfschutz, jedoch wurde das vom TA falsch eingetragen oder?
Wie gesagt, sie hat bisher nur eine Tollwut Impfung am 01.03.2016 bekommen. Problematisch ist es, falls die Impfung nicht gültig sein sollte. Denn dann ist es schon zu spät, da mir vom TA gesagt wurde, es muss mind. 21 vor Reiseantritt geimpft werden.
Weiß jemand, ob das tatsächlich bei der Einreise nach Österreich so penibel kontrolliert wird? Ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen. Glaube die haben im Moment andere Probleme an der Grenze.
Danke euch für die Antworten.
am 22.07 fahre ich mit meiner fünf Jahre alten Hündin nach Österreich (7Tage). Dort muss eine gültige Tollwut Impfung nachgewiesen werden.
Ich habe sie seit ca. 1,5 jähren und sie wurde am 01.03.2016 zum ersten Mal gegen Tollwut geimpft (Kombi aus Nobivac T, SHIPPi und L4 vom Hersteller intervet).
Der Tierarzt hat im Impfpass eine Gültigkeit von einem Jahr eingetragen.
Auf der Herstellerseite steht allerdings, dass die Impfung 3 Jahre gültig ist: http://www.msd-tiergesundheit.de/Products/Nobivac_T/Nobivac_T.aspx
Mich verwirrt jedoch dieser Teil auf der Internetseite:
"Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt."
Wenn ich das richtig sehe, habe ich doch noch gültigen Impfschutz, jedoch wurde das vom TA falsch eingetragen oder?
Wie gesagt, sie hat bisher nur eine Tollwut Impfung am 01.03.2016 bekommen. Problematisch ist es, falls die Impfung nicht gültig sein sollte. Denn dann ist es schon zu spät, da mir vom TA gesagt wurde, es muss mind. 21 vor Reiseantritt geimpft werden.
Weiß jemand, ob das tatsächlich bei der Einreise nach Österreich so penibel kontrolliert wird? Ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen. Glaube die haben im Moment andere Probleme an der Grenze.
Danke euch für die Antworten.