Rechtslage bei schwangerem Kaninchen

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  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #1
MaryH

MaryH

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Hallo liebe Leute,

leider ist am 02.10. meine geliebte kleine Rosi im Alter von 3,5 Jahre gestorben :(....woran weiß nur der liebe Gott. Habe ja noch den Klamsi, damit er nicht allein sein muss, habe ich gleich am 05.10. eine Widderzwergen-Dame von Züchter geholt, 2 Jahre alt und gesund.

Jetzt hat sie aber am 11.10. drei kleine Babys zur Welt gebracht, obwohl mir die Züchterin versichert hat, dass der Rammler, mit dem sie in einem Stall war, kastriert ist...hahaha. erst war die Freude groß.......und dann wurde mir klar, dass das ganz und gar nicht so toll ist. Sie sind zwar süß, aber......naja, habe mich jetzt aber entschieden, dass ich sie behalten werde. Die kleinen können ja auch nichts dafür....und ich will nicht, dass sie in falsche Hände geraten.

Nun meine eigentliche Frage....wenn ich der Züchterin jetzt bescheid gebe, dass MEIN Kaninchen, das ich ja nur bei ihr gekauft habe, Junge von einem ihrer Rammler bekommen hat, hat sie dann Anspruch darauf, wenn sie sie möchte? Danke schon mal. Liebe Grüße

Mary
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #2
Ähm.... mit der Rechtslage kenn ich mich nicht so aus, aber wieso willst Du ihr Bescheid geben? Sie hat Dich schließlich getäuscht, als sie Dir gegenüber behauptet hat, dass der Rammler kastriert ist.
Versteh ich nicht so ganz.
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #3
Ich wird Azaradel zustimmen wiso Bescheitsagen?

P.Brummer
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #4
Warum willst Du Deiner Züchterin das freudige Ereignis:clap: mitteilen? Wenn sie das nicht weiß:eusa_shhh: und Du die Stöpsel behalten willst:angel:. Papa kann ja jeder anderer Rammler sein:eusa_think:.
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #5
Wo ich deine Überschrift gelesen habe, dachte ich erst du willst Unterhaltsansprüche stellen, aber da das ja jetzt doch nicht so ist, würd ichs einfach so lassen. Wozu auch... ;)
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #6
Naja, ich will ihr nicht mitteilen...ätsche bätsch, ich hab deine Babys. ich finds einfach echt falsch von ihr, so was zu sagen. Evtl. wusste sie es j auch gar nicht. Wollte sie fragen, was sie für ne züchterin ist, so unprofessionell....aber vielleicht habt ihr recht....wozu bescheid geben, ändert sich ja eh nicht. Danke trotzdem.
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #7
Naja, ich will ihr nicht mitteilen...ätsche bätsch, ich hab deine Babys. ich finds einfach echt falsch von ihr, so was zu sagen. Evtl. wusste sie es j auch gar nicht. Wollte sie fragen, was sie für ne züchterin ist, so unprofessionell....aber vielleicht habt ihr recht....wozu bescheid geben, ändert sich ja eh nicht. Danke trotzdem.

Vllt. hat Deine Züchterin auch nur im "Guten Glauben" gehandelt und ihrem TA bzgl. der Kastra vertraut. Und der hat gepfuscht...........
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #8
Vielleicht wusste sie von der Absitzzeit nichts....Wenn du sie eh behalten willst, dann würde ich da nichts sagen
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #9
Vllt. hat Deine Züchterin auch nur im "Guten Glauben" gehandelt und ihrem TA bzgl. der Kastra vertraut. Und der hat gepfuscht...........

Ja aber das kann doch nicht sein, das wissen wir ja sogar, als ganz stink normale Kaninchen-Halter, weißt, und das is ne richtige Züchterin. Naja.....werds ihr jetzt dann nicht mitteilen.

Bin echt gespannt wie die kleinen racker sich weiter entwickeln. Schönen Abend euch noch und lieben Dank.
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #10
und du bist sicher,dass du genug platz für 5 ninis hast? das wären ja dann 10m² die sie zur ständigen verfügung bräuchten.
aber ich kann das sehr gut verstehen,dass du sie nicht hergeben willst :) man kann eben nie 100% sicher sein,ob es den kleinen woanders auch wirklich gut geht :)
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #11
und du bist sicher,dass du genug platz für 5 ninis hast? das wären ja dann 10m² die sie zur ständigen verfügung bräuchten.
aber ich kann das sehr gut verstehen,dass du sie nicht hergeben willst :) man kann eben nie 100% sicher sein,ob es den kleinen woanders auch wirklich gut geht :)

Tja den platz werde ich jetzt schaffen müssen, bin ja zum Glück im Juli in eine größere Wohnung umgezogen. jetzt werd ich mir wahrscheinlich so was stallähnliches bauen. Das werd ich schon hinkriegen, ich weiß ja, was ein glückliches Kaninchen braucht. :D
 
  • Rechtslage bei schwangerem Kaninchen Beitrag #12
Man weiß ja nie, hat diese "Züchterin" fahrlässig gehandelt, mit Absicht getäuscht oder wurde sie selbst vom TA hinters Licht geführt.
Wenn das so wäre, müsste man der Züchterin bescheid sagen, das sie diesen Rammler doch nochmal überprüfen lassen sollte. Ob er wirklich richtig kastriert wurde oder ob eben nur nicht die Frist eingehalten wurde.

Die Babys kann sie dir eh nicht mehr weg nehmen, denn du hast die Mutter gekauft mit allem was dazu gehört. :?
 
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