Also das geht mal garnicht.
Erst mal ein auszug hierzu:
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Bedrohte Fischarten [/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt sind u.a.[/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]heimische Rundmäuler (Petromyzontidae), z.B. Neunauge[/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Zebrakärpfling (Aphanius fasciatus)[/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Spanienkärpfling (Aphanius iberus) [/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Kurzschauziges Seepferdchen (Hippocampus hippocampus)[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Sie dürfen weder eingeführt, noch darf mit ihnen gehandelt werden. Eine
Haltung der einheimischen Rundmäuler ist nur noch erlaubt, wenn die Fische vor Inkrafttreten der Bundesartenschutzverordnung 1987 eingeführt wurden. Werden diese Fische heutzutage im Aquarienfachgeschäft angeboten, so ist von einer illegalen Einfuhr auszugehen. Hierüber sollte dann auf jeden Fall die untere Naturschutzbehörde informiert werden.[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Hingegen stehen folgende Fischarten jetzt nicht mehr unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung:[/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Borstenzähner (Chaetodontidae), z.B. Schmetterlingsfische[/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Engelfische (Pomancanthidae), z.B. Kaiserfische[/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif]Halfterfische (Zanclidae), z.B. Wimpelfisch[/FONT]
Die Haltung ist also untersagt.
Außerdem ist sie höchst komplex und man sollte sie sich nicht aus einem Juchs heraus entscheiden. ich denke nicht dass dir hier einer helfen kann. Denn man erweist den Tieren dadurch keinen Dienst.
Außerdem sollte man nicht so naiv sein. Schon der Satz klares Wasser ist leicht gemacht zeigt deutlich, dass ihr nicht dazu geeignet seit.