Geänderte Tollwutverordnung

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B

Bettina

Guest
Tollwutimpfung - Pharmafirmen wollen weiter abkassieren

Hallo,

die Tollwut-Schutzverordnung wurde am 20.12.2005 geändert und den europäischen Gesetzen angepasst. Statt des pauschal angebenen, einjährigen Impfintervalls, sind nun die Angaben des Herstellers für den Wiederholungsintervall ausschlaggebend.

Im Kompendium in der Schweiz ist bei z.B. 'Rabdomun ad us. vet..' und auch bei 'Rabisin ad us. vet.' ein Wiederholungsintervall von 2 Jahren angegeben. Es ist über 'Rabdomun' weiterhin nachzulesen, ..."dass die Immunität nach einmaliger Impfung im Experiment über einen Zeitraum von 3 Jahren nachgewiesen wurde". (Von Studien in den USA hierzu ganz zu schweigen).

Diese Impfstoffe gibt es ja auch in Deutschland.

Die Gebrauchsinformationen könnten nun aufgrund der neuen Verordnung für die Tollwut-Impfstoffe bzgl. des Wiederholungsintervalls hier in Deutschland geändert werden.

Nun gehört die Schweiz nicht zur EU und viele Hunde- und Katzenhalter überlegen, wie es aussehen würde, wenn man sein Tier in anderen EU Ländern oder aber in der Schweiz impfen lassen würde, da neben der Schweiz in vielen EU-Ländern seit längerem keine jährliche Tollwutimpfung vorgeschrieben ist.


Anfragen bezüglich Änderung der Gebrauchsinformation (Wiederholungsintervall) wurden von den Herstellern wie folgt beantwortet:

Merial: ...."Insofern müssen wir zunächst den Stauts der verfügbaren Unterlagen zu Rabisin prüfen, ob eine Verlängerung des Impfintervalls der behördlichen Prüfung genügen würde....

Essex:..... "Für Deutschland ist momentan bei allen Impfstoffen der Zeitraum für Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut gültig, der von der Behörde zugelassen ist...."....Das ist bei unserem Tollwutimpfstoff in Deutschland aktuell 1 Jahr. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich durch die Änderung der Tollwutverordnung auch Zulassungsänderungen ergeben.....
Sobald sich die Zulassungen bezüglich Wiederholungsimpfungen ändern, informiert Sie Ihr Tierarzt gerne darüber.......

pfizer: ...."aufgrund der Änderung der Tollwut-Verordnung vom 20.12.2005 ist das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe) zur Zeit dabei, für alle zugelassenen Tollwut-Impfstoffe die Dauer der Immunität sowie die Intervalle für die Wiederholungsimpfungen zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Diese Informationen werden nach Abschluss der Prüfung in der Gebrauchsinformation der Impfstoffe spezifiziert....."

Andere Pharma-Firmen gaben bei telefonischer Nachfrage von Hundehaltern an, dass das Paul-Ehrlich-Institut länger brauchen wird um die Änderungsanträge zu bearbeiten.
Das PEI widerum meinte auf Nachfrage, dass die Pharma-Firmen nicht in die "Gänge" kämen...man warte auf die Anträge.


Viele Tierbesitzer sind nun verunsichert und fragen sich, ob sie ihr Tier im Ausland impfen lassen sollen/können, oder ob der Impfstoff von dort über den Tierarzt hier in Deutschland auf Rezept bestellt werden könnte.

Leider geben auch die Tierärzte verschiedene Auskünfte.

Ein Tierarzt meinte, dass er wohl nur einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff verwenden darf. Also...selbst wenn der gleiche Impfsstoff z.B. in der Schweiz für drei Jahre zugelassen ist nützt es nichts, wenn dieser in Deutschland nur für ein Jahr zugelassen ist.
Ein anderer sieht keine Probleme, meinte aber, dass vorsorglich eine Kopie des Beipackzettels aus dem Ausland, im Impfpass mitzutragen sei.

Wohlgemerkt - es geht hier um die gleichen Impfstoffe wie sie in Deutschland erhältlich sind, aber mit anderem Impfintervall. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Impfstoff des selben Herstellers einmal mit Einjahres-Wiederholungs-Intervall angegeben wird, in anderen EU-Ländern und der Schweiz zwei- oder sogar dreijährige Immunität gewährleistet.

Auf Anfrage bei Apothekern bekam ich auch unterschiedliche Auskünfte.
"Von einem Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) dürfen wir nur Impfstoffe importieren, für die es in Deutschland kein adäquates Produkt gibt".
Ein anderer Apotheker meinte, dass es funktionieren müsste, auf Rezept eines Tierarztes den Impfstoff in der Schweiz zu bestellen.

Ich würde mir eine schnelle Zulassungsänderung sehr wünschen, vermute aber dass die Hersteller sich Zeit lassen werden. Ich werde mich künftig für den Impfstoff, welcher den längsten Wiederholungsintervall hat, entscheiden.

Ich kann nur alle bitten, die Hersteller zu bombardieren, damit sich hier schnellstens etwas tut.

Die Bundestierärztekammer nahm hier wie folgt Stellung:

Auszug:
"Es ist sicherlich möglich, sein Tier im Ausland impfen zu lassen. Probleme könnte es dabei geben, ob der Eintrag der Impfung in einen EU-Heimtierausweis gültig wäre. Vorgeschrieben ist, dass Einträge in diesem Ausweis von einem ermächtigten Tierarzt vorzunehmen sind. Ein Tierarzt in der Schweiz als Nicht-EU-Land kann naturgemäß keine EU-Ermächtigung haben. Ich versuche zz., diese Frage bei den Ministerien zu klären. Gerne können Sie bei Interesse dazu nochmal nachfragen (kommende Woche)."....

Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) hat bisher noch nicht geantwortet.

Je mehr Druck die Tierhalter bei den Pharma-Firmen machen, desto besser.


Liebe Grüsse

Bettina

P.S.

Die Pharma-Firmen: Merial, Virbac, Essex, Pfizer müssen "gequält" werden! ;-)


 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #2
Bitte lest auch das alle durch und handelt, im Namen eurer Hunde! Solche Abzocken müssen nicht weiter sein.
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #3
Hallo @ all,

ich habe heute ein fast 4-Seiten Schreiben an Akte06 und SternTV gesendet.

Ich halte es aber für "müssig" das hier reinzustellen, da anscheinend dass Interesse eh nicht vorhanden ist. (Im Gegensatz zu anderen Foren).

Sollte sich aber jemand dafür interessieren, sende ich es gerne via mail zu.

LG

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #4
Hallo:041:mich interressiert das Thema:mrgreen:
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #5
Sorry war meine Antwort, da hatt sich jemand vergessen abzumelden^^
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #6
Geänderte Impfintervalle durch PEI- aber Pfizer zögert

Hallo liebe Tierfreunde,
was sagt Ihr dazu:
Auf meine Anfrage bei Impfstoffhersteller Pfizer, ob denn nach der Überprüfung durch das PEI(Aktualisierung vom 22.02.06!)das zugelassene Impfintervall auch für Enduracell LT mehr als 12 Monate betragen würde, erhielt ich folgende Antwort:

"Dies gilt für alle Impfstoffe, die Tollwut enthalten, und zwar Enduracell LT, Enduracell 8, Enduracell T und Felocell CVR-T. Nichts desto trotz tritt diese Regelung erst in Kraft, wenn alle Packmittel dementsprechend angeglichen sind, voraussichtlichAnfang Sommer diesen Jahres. Die Imfpintervalle für Hunde 3 Jahre, Katzen 4 Jahre und Rinder ebenfalls 3 Jahre.

Mit freundlichem Gruß

Kirsten Bannies" (Pfizer)

Das bedeutet also, dass eine Eintragung in den Heimtierausweis erst erfolgen kann, wenn Pfizer neue Beipackzettel gedruckt hat - und damit lassen sich die bis Sommer Zeit...

Klingt doch sehr nach Willkür, oder?!
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #7
Hallo Inntaler Bergfex,

ich bin erstaunt, dass Kombi-Impfstoffe künftig auch einen Dreijahres-Intervall haben sollen.

Denn die Immunität gegen L kann doch gar nicht 3 Jahre betragen. *staun*.

Aber es gibt doch eine erfreuliche Neuigkeit!


Kleintierpraxis: Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen nicht mehr jährlich
- 22.02.2006
"(aho) - Bei de Tollwutimpfung von Hunden und Katzen haben sich
wichtige Neuerungen ergeben. Bis zu Dezember 2005 war eine
Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen in Deutschland nur dann gültig,
wenn sie regelmäßig in jährlichem Abstand wiederholt wurde. Durch die
Änderung der Tollwutverordnung müssen die Tollwut -
Wiederholungsimpfungen jetzt nur noch in den Zeitabständen vorgenommen
werden, die der Impfstoffhersteller empfiehlt und für die die
Impfstoffe jeweils zugelassen sind.
Wie die Firma essex tierarznei mit Sitz in München
animal-health-online auf Anfrage mitteilte, gelten für die
Tollwutkomponenten der Kleintierimpfstoffe der essex tierarznei ab
sofort folgende veränderten Intervalle für die Dauer der Immunität:
Hunde bis zu 3 Jahre und Katzen bis zu 4 Jahre. Für diese Zeiträume
wurde der Impfschutz in sogenannten Challenge-Studien belegt, also
durch eine künstliche Infektion getestet. Das für die Zulassung und
Prüfung von Impfstoffen zuständige Paul Ehrlich Institut hatte
kürzlich eine auf diese Studien basierende Änderungsanzeige positiv
beschieden.
Die Firma essex tierarznei empfiehlt den behandelnden Tierärzten, je
nach Infektionsdruck und Immunstatus des Impflings gegebenenfalls auch
weiterhin kürzere Impfintervalle für die Tollwutimpfung zu wählen, um
einen optimalen Schutz der gesamten Katzen - und Hundepopulation zu
gewährleisten."
Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung von Dr. Vet. Manfred Stein (animal-health-online)

Also lasst doch einfach durch euren Tierarzt von essex den T-Impfstoff bestellen.

Wir haben das in unserer Praxis bereits bestellt. Wichtig ist, was der Tierarzt bezgl. "nächste Impfung" in den Pass reinschreibt.

Gruss

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #8
Hallo, irgendwie ist mir dieser Beitrag noch nie ins Auge gefallen :102:

Also werde ich in Zukunft meinen TA darauf hinweisen, das ich meinen Hund mit dem T-Impfstoff von essex impfen lassen will.
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #9
Hallo Max&Moritz,

prima...denn umso mehr explizit einen T-Impfstoff mit 3-Jahresintervall ordern, desto schneller sind die anderen Hersteller gezwungen, ihren Änderungsantrag beim P E I einzureichen.

Wir haben viele Wochen dafür gekämpft...und die Nachricht vom 22.2.06 hat mich echt happy gemacht.

Meine Anschreibeaktionen an TV-Sender habe ich nun gestoppt.
Denke die anderen Impfstoffhersteller werden schnell nachziehen.

Gruss

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #10
Ich finde es total genial und bewundernswert das du dich so dafür einsetzt statt nur zu reden und zu Meckern!!!

Großen Respekt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #11
Hallo M&M,

Danke für die Blumen! :)

Aber wir...dass sind ca. 100 Hundebesitzer, die permanent die T-Impfstoff-Hersteller genervt hatten. Ich habe es nur noch etwas weitr getrieben ;).

Und wenn man die Impfreaktionen, die zwar von den meisten Tierärzten abgestritten werden, die es aber dennoch gibt, mitbekommt und darüber nachdenkt, dass dieses Thiomersal bei Impfstoffen für den Menschen zwar so gut wie verschwunden ist, es aber bei Impfstoffen für Tiere immer noch genommen wird, so macht mich das wirklich wütend.
Ich bin der Meinung, dass so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig geimpft werden sollte. Und wenn der gleiche Impfstoff dann im Ausland mit einer längeren Immunität angegeben ist, so finde ich das völlig absurd.


LG

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #12
Jaaaaaaaaaaaa !!!!!!!!!!!
Das ist ja mal was erfreuliches;-))))
Ich hatt auch gern ne Kopie per mail..... Bitte Bitte Bitte :))))))
Die kann ich dann meinem TA mitnehmen , lach , mit dem hatte ich mich schon in den Federn weil ich meinen Hund nur noch alle 2 Jahre impfen lasse ( Tollwut )... in USA wissen die das schon länger...!!!!!
LG
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #14
Hallo,

endlich hat zumindest Essex seinen Beipackzettel aktualisiert! *freu*

Bisher redeten sich Behörden, (Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz) und Ämter (z.B. Kreisveterinärämter) damit heraus, dass zwar lt. geänderter TW-Verordnung die Angaben des Herstellers nun relevant seien, da diese aber ihren Beipackzettel noch nicht geändert hatten, man eine Impfung mit Dreijahresintervall nicht anerkenne.

Dieser Blödsinn hat nun endlich ein Ende!

Am 23.5.2006 wurden die Tierärzte von Essex informiert, dass sie ihren Beipackzettel für "Rabdomun" nun geändert haben. Hunde alle 3 Jahre, Katzen alle 4 Jahre.
Ich hoffe, dass pfizer schnell folgt!

Gruss
Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #15
Hallo Bettina,

danke für die Info - meine Viescher sind nämlich im Juni "dran" und da kann man dann ja drauf achten!!

Liebe Grüße
Martina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #16
Hallo Martina,

das solltest du auf jeden Fall tun.

Frage explizit nach Impfstoff von Essex (Rabdomun) und ob der Tierarzt auch bereit ist, ohne Diskussionen, drei Jahre einzutragen.
Es gibt immer noch die tollsten Geschichten und wir, (eine Menge "Hunde-Leute"), überlegen allen ernstes, ob wir nicht mal ein Märchenbuch herausgeben.
Was manche Tierärzte sich da zum Teil einfallen lassen, um Leute weiterhin zur jährlichen Impfung zu überreden, ist einfach grandios!

Ich habe eine Liste der Tierärzte in den verschiedensten Regionen/Bundesländern Deutschlands, für die es da keine Probleme gibt und die den jährlichen Shot nicht propagieren.

Sowie auch die Fa. Pfizer (EnduracellT) ihren Beipackzettel aktualisiert hat, werde ich Euch davon in Kenntnis setzen.

Gruss

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #17
Ich habe eine Liste der Tierärzte in den verschiedensten Regionen/Bundesländern Deutschlands, für die es da keine Probleme gibt und die den jährlichen Shot nicht propagieren.

Sowie auch die Fa. Pfizer (EnduracellT) ihren Beipackzettel aktualisiert hat, werde ich Euch davon in Kenntnis setzen.

Gruss

Bettina

Hallo,

kannst du mir die Liste PNen?

Liebe Grüße
Martina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #18
hi ich möchte auch die liste haben so wie den text den du verfasst hast *daaaaaaaaanke*!
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #19
ups...eben erst gelesen...
Sagt mir doch mal bitte in welchen Bundesländern ihr wohnt! Also die PLZ bitte...
Ist nämlich inzwischen eine sehr umfangreiche Liste.

Sunnibunny,

welchen Text meinst du?

Ich habe so viel an Behörden und Ämter geschrieben!

Gruss

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #20
Nrw Plz 46049
 
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Geänderte Tollwutverordnung

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