- Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #1
B
Bettina
Guest
Tollwutimpfung - Pharmafirmen wollen weiter abkassieren
Hallo,
die Tollwut-Schutzverordnung wurde am 20.12.2005 geändert und den europäischen Gesetzen angepasst. Statt des pauschal angebenen, einjährigen Impfintervalls, sind nun die Angaben des Herstellers für den Wiederholungsintervall ausschlaggebend.
Im Kompendium in der Schweiz ist bei z.B. 'Rabdomun ad us. vet..' und auch bei 'Rabisin ad us. vet.' ein Wiederholungsintervall von 2 Jahren angegeben. Es ist über 'Rabdomun' weiterhin nachzulesen, ..."dass die Immunität nach einmaliger Impfung im Experiment über einen Zeitraum von 3 Jahren nachgewiesen wurde". (Von Studien in den USA hierzu ganz zu schweigen).
Diese Impfstoffe gibt es ja auch in Deutschland.
Die Gebrauchsinformationen könnten nun aufgrund der neuen Verordnung für die Tollwut-Impfstoffe bzgl. des Wiederholungsintervalls hier in Deutschland geändert werden.
Nun gehört die Schweiz nicht zur EU und viele Hunde- und Katzenhalter überlegen, wie es aussehen würde, wenn man sein Tier in anderen EU Ländern oder aber in der Schweiz impfen lassen würde, da neben der Schweiz in vielen EU-Ländern seit längerem keine jährliche Tollwutimpfung vorgeschrieben ist.
Anfragen bezüglich Änderung der Gebrauchsinformation (Wiederholungsintervall) wurden von den Herstellern wie folgt beantwortet:
Merial: ...."Insofern müssen wir zunächst den Stauts der verfügbaren Unterlagen zu Rabisin prüfen, ob eine Verlängerung des Impfintervalls der behördlichen Prüfung genügen würde....
Essex:..... "Für Deutschland ist momentan bei allen Impfstoffen der Zeitraum für Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut gültig, der von der Behörde zugelassen ist...."....Das ist bei unserem Tollwutimpfstoff in Deutschland aktuell 1 Jahr. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich durch die Änderung der Tollwutverordnung auch Zulassungsänderungen ergeben.....
Sobald sich die Zulassungen bezüglich Wiederholungsimpfungen ändern, informiert Sie Ihr Tierarzt gerne darüber.......
pfizer: ...."aufgrund der Änderung der Tollwut-Verordnung vom 20.12.2005 ist das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe) zur Zeit dabei, für alle zugelassenen Tollwut-Impfstoffe die Dauer der Immunität sowie die Intervalle für die Wiederholungsimpfungen zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Diese Informationen werden nach Abschluss der Prüfung in der Gebrauchsinformation der Impfstoffe spezifiziert....."
Andere Pharma-Firmen gaben bei telefonischer Nachfrage von Hundehaltern an, dass das Paul-Ehrlich-Institut länger brauchen wird um die Änderungsanträge zu bearbeiten.
Das PEI widerum meinte auf Nachfrage, dass die Pharma-Firmen nicht in die "Gänge" kämen...man warte auf die Anträge.
Viele Tierbesitzer sind nun verunsichert und fragen sich, ob sie ihr Tier im Ausland impfen lassen sollen/können, oder ob der Impfstoff von dort über den Tierarzt hier in Deutschland auf Rezept bestellt werden könnte.
Leider geben auch die Tierärzte verschiedene Auskünfte.
Ein Tierarzt meinte, dass er wohl nur einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff verwenden darf. Also...selbst wenn der gleiche Impfsstoff z.B. in der Schweiz für drei Jahre zugelassen ist nützt es nichts, wenn dieser in Deutschland nur für ein Jahr zugelassen ist.
Ein anderer sieht keine Probleme, meinte aber, dass vorsorglich eine Kopie des Beipackzettels aus dem Ausland, im Impfpass mitzutragen sei.
Wohlgemerkt - es geht hier um die gleichen Impfstoffe wie sie in Deutschland erhältlich sind, aber mit anderem Impfintervall. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Impfstoff des selben Herstellers einmal mit Einjahres-Wiederholungs-Intervall angegeben wird, in anderen EU-Ländern und der Schweiz zwei- oder sogar dreijährige Immunität gewährleistet.
Auf Anfrage bei Apothekern bekam ich auch unterschiedliche Auskünfte.
"Von einem Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) dürfen wir nur Impfstoffe importieren, für die es in Deutschland kein adäquates Produkt gibt".
Ein anderer Apotheker meinte, dass es funktionieren müsste, auf Rezept eines Tierarztes den Impfstoff in der Schweiz zu bestellen.
Ich würde mir eine schnelle Zulassungsänderung sehr wünschen, vermute aber dass die Hersteller sich Zeit lassen werden. Ich werde mich künftig für den Impfstoff, welcher den längsten Wiederholungsintervall hat, entscheiden.
Ich kann nur alle bitten, die Hersteller zu bombardieren, damit sich hier schnellstens etwas tut.
Die Bundestierärztekammer nahm hier wie folgt Stellung:
Auszug:
"Es ist sicherlich möglich, sein Tier im Ausland impfen zu lassen. Probleme könnte es dabei geben, ob der Eintrag der Impfung in einen EU-Heimtierausweis gültig wäre. Vorgeschrieben ist, dass Einträge in diesem Ausweis von einem ermächtigten Tierarzt vorzunehmen sind. Ein Tierarzt in der Schweiz als Nicht-EU-Land kann naturgemäß keine EU-Ermächtigung haben. Ich versuche zz., diese Frage bei den Ministerien zu klären. Gerne können Sie bei Interesse dazu nochmal nachfragen (kommende Woche)."....
Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) hat bisher noch nicht geantwortet.
Je mehr Druck die Tierhalter bei den Pharma-Firmen machen, desto besser.
Liebe Grüsse
Bettina
P.S.
Die Pharma-Firmen: Merial, Virbac, Essex, Pfizer müssen "gequält" werden! ;-)
Hallo,
die Tollwut-Schutzverordnung wurde am 20.12.2005 geändert und den europäischen Gesetzen angepasst. Statt des pauschal angebenen, einjährigen Impfintervalls, sind nun die Angaben des Herstellers für den Wiederholungsintervall ausschlaggebend.
Im Kompendium in der Schweiz ist bei z.B. 'Rabdomun ad us. vet..' und auch bei 'Rabisin ad us. vet.' ein Wiederholungsintervall von 2 Jahren angegeben. Es ist über 'Rabdomun' weiterhin nachzulesen, ..."dass die Immunität nach einmaliger Impfung im Experiment über einen Zeitraum von 3 Jahren nachgewiesen wurde". (Von Studien in den USA hierzu ganz zu schweigen).
Diese Impfstoffe gibt es ja auch in Deutschland.
Die Gebrauchsinformationen könnten nun aufgrund der neuen Verordnung für die Tollwut-Impfstoffe bzgl. des Wiederholungsintervalls hier in Deutschland geändert werden.
Nun gehört die Schweiz nicht zur EU und viele Hunde- und Katzenhalter überlegen, wie es aussehen würde, wenn man sein Tier in anderen EU Ländern oder aber in der Schweiz impfen lassen würde, da neben der Schweiz in vielen EU-Ländern seit längerem keine jährliche Tollwutimpfung vorgeschrieben ist.
Anfragen bezüglich Änderung der Gebrauchsinformation (Wiederholungsintervall) wurden von den Herstellern wie folgt beantwortet:
Merial: ...."Insofern müssen wir zunächst den Stauts der verfügbaren Unterlagen zu Rabisin prüfen, ob eine Verlängerung des Impfintervalls der behördlichen Prüfung genügen würde....
Essex:..... "Für Deutschland ist momentan bei allen Impfstoffen der Zeitraum für Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut gültig, der von der Behörde zugelassen ist...."....Das ist bei unserem Tollwutimpfstoff in Deutschland aktuell 1 Jahr. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich durch die Änderung der Tollwutverordnung auch Zulassungsänderungen ergeben.....
Sobald sich die Zulassungen bezüglich Wiederholungsimpfungen ändern, informiert Sie Ihr Tierarzt gerne darüber.......
pfizer: ...."aufgrund der Änderung der Tollwut-Verordnung vom 20.12.2005 ist das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe) zur Zeit dabei, für alle zugelassenen Tollwut-Impfstoffe die Dauer der Immunität sowie die Intervalle für die Wiederholungsimpfungen zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Diese Informationen werden nach Abschluss der Prüfung in der Gebrauchsinformation der Impfstoffe spezifiziert....."
Andere Pharma-Firmen gaben bei telefonischer Nachfrage von Hundehaltern an, dass das Paul-Ehrlich-Institut länger brauchen wird um die Änderungsanträge zu bearbeiten.
Das PEI widerum meinte auf Nachfrage, dass die Pharma-Firmen nicht in die "Gänge" kämen...man warte auf die Anträge.
Viele Tierbesitzer sind nun verunsichert und fragen sich, ob sie ihr Tier im Ausland impfen lassen sollen/können, oder ob der Impfstoff von dort über den Tierarzt hier in Deutschland auf Rezept bestellt werden könnte.
Leider geben auch die Tierärzte verschiedene Auskünfte.
Ein Tierarzt meinte, dass er wohl nur einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff verwenden darf. Also...selbst wenn der gleiche Impfsstoff z.B. in der Schweiz für drei Jahre zugelassen ist nützt es nichts, wenn dieser in Deutschland nur für ein Jahr zugelassen ist.
Ein anderer sieht keine Probleme, meinte aber, dass vorsorglich eine Kopie des Beipackzettels aus dem Ausland, im Impfpass mitzutragen sei.
Wohlgemerkt - es geht hier um die gleichen Impfstoffe wie sie in Deutschland erhältlich sind, aber mit anderem Impfintervall. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Impfstoff des selben Herstellers einmal mit Einjahres-Wiederholungs-Intervall angegeben wird, in anderen EU-Ländern und der Schweiz zwei- oder sogar dreijährige Immunität gewährleistet.
Auf Anfrage bei Apothekern bekam ich auch unterschiedliche Auskünfte.
"Von einem Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) dürfen wir nur Impfstoffe importieren, für die es in Deutschland kein adäquates Produkt gibt".
Ein anderer Apotheker meinte, dass es funktionieren müsste, auf Rezept eines Tierarztes den Impfstoff in der Schweiz zu bestellen.
Ich würde mir eine schnelle Zulassungsänderung sehr wünschen, vermute aber dass die Hersteller sich Zeit lassen werden. Ich werde mich künftig für den Impfstoff, welcher den längsten Wiederholungsintervall hat, entscheiden.
Ich kann nur alle bitten, die Hersteller zu bombardieren, damit sich hier schnellstens etwas tut.
Die Bundestierärztekammer nahm hier wie folgt Stellung:
Auszug:
"Es ist sicherlich möglich, sein Tier im Ausland impfen zu lassen. Probleme könnte es dabei geben, ob der Eintrag der Impfung in einen EU-Heimtierausweis gültig wäre. Vorgeschrieben ist, dass Einträge in diesem Ausweis von einem ermächtigten Tierarzt vorzunehmen sind. Ein Tierarzt in der Schweiz als Nicht-EU-Land kann naturgemäß keine EU-Ermächtigung haben. Ich versuche zz., diese Frage bei den Ministerien zu klären. Gerne können Sie bei Interesse dazu nochmal nachfragen (kommende Woche)."....
Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) hat bisher noch nicht geantwortet.
Je mehr Druck die Tierhalter bei den Pharma-Firmen machen, desto besser.
Liebe Grüsse
Bettina
P.S.
Die Pharma-Firmen: Merial, Virbac, Essex, Pfizer müssen "gequält" werden! ;-)
