- wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #1
PeterK
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Ich habe folgende Situation: Wir haben seit 6 Jahren ununterbrochen einen Graupapagei in Pflege. Es ist aber zu erwarten, dass die rechtliche Eigentümerin irgendwann ankommt und den Vogel wieder haben will.
Problem: Die Dame hat eine Zwangserkrankung (Putzsucht), so dass der Vogel sein Leben, weil er ja sonst auch außerhalb des Käfigs Schmutz macht, im Käfig fristen muss. Bei uns hat er sich aber daran gewöhnt, immer wenn jemand zuhause ist, draußen zu sein. Ebenso hat er natürlich seit Jahren uns als Bezugsperson, ebenso unsere Aras als Gesellschaft. Bei seiner Eigentümerin wäre er fast permanent allein und es steht dann auch zu befürchten, dass der Vogel an Einsamkeit verstirbt.
Das sind aber Dinge, die seine Eigentümerin nicht realisiert, sicher auch eine Folge ihrer Krankheit - hier geht es dann nur noch um den Besitz am Tier - nicht mehr. Dem entsprechend dürftig kümmert sie sich auch um den Vogel, wenn sie mal bei uns zu Besuch ist.
Daher die Frage: Wird ein Pflegetier irgendwann Eigentum? Kann man Gewohnheitsrecht am Tier geltend machen? Damit das auch jeder richtig versteht - wir wollen uns nicht bereichern - wir sind bereit, jederzeit Ersatz in Geld für den Vogel zu bezahlen. Nur möge sich diese Dame davon nicht wieder einen Papagei kaufen, sie ist nun mal nicht fähig, so ein Tier vernünftig zu halten - von artgerecht wollen wir mal gar nicht reden.
Problem: Die Dame hat eine Zwangserkrankung (Putzsucht), so dass der Vogel sein Leben, weil er ja sonst auch außerhalb des Käfigs Schmutz macht, im Käfig fristen muss. Bei uns hat er sich aber daran gewöhnt, immer wenn jemand zuhause ist, draußen zu sein. Ebenso hat er natürlich seit Jahren uns als Bezugsperson, ebenso unsere Aras als Gesellschaft. Bei seiner Eigentümerin wäre er fast permanent allein und es steht dann auch zu befürchten, dass der Vogel an Einsamkeit verstirbt.
Das sind aber Dinge, die seine Eigentümerin nicht realisiert, sicher auch eine Folge ihrer Krankheit - hier geht es dann nur noch um den Besitz am Tier - nicht mehr. Dem entsprechend dürftig kümmert sie sich auch um den Vogel, wenn sie mal bei uns zu Besuch ist.
Daher die Frage: Wird ein Pflegetier irgendwann Eigentum? Kann man Gewohnheitsrecht am Tier geltend machen? Damit das auch jeder richtig versteht - wir wollen uns nicht bereichern - wir sind bereit, jederzeit Ersatz in Geld für den Vogel zu bezahlen. Nur möge sich diese Dame davon nicht wieder einen Papagei kaufen, sie ist nun mal nicht fähig, so ein Tier vernünftig zu halten - von artgerecht wollen wir mal gar nicht reden.