wann wird ein Pflegetier zum Eigentum?

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  • wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #1
PeterK

PeterK

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Ich habe folgende Situation: Wir haben seit 6 Jahren ununterbrochen einen Graupapagei in Pflege. Es ist aber zu erwarten, dass die rechtliche Eigentümerin irgendwann ankommt und den Vogel wieder haben will.

Problem: Die Dame hat eine Zwangserkrankung (Putzsucht), so dass der Vogel sein Leben, weil er ja sonst auch außerhalb des Käfigs Schmutz macht, im Käfig fristen muss. Bei uns hat er sich aber daran gewöhnt, immer wenn jemand zuhause ist, draußen zu sein. Ebenso hat er natürlich seit Jahren uns als Bezugsperson, ebenso unsere Aras als Gesellschaft. Bei seiner Eigentümerin wäre er fast permanent allein und es steht dann auch zu befürchten, dass der Vogel an Einsamkeit verstirbt.

Das sind aber Dinge, die seine Eigentümerin nicht realisiert, sicher auch eine Folge ihrer Krankheit - hier geht es dann nur noch um den Besitz am Tier - nicht mehr. Dem entsprechend dürftig kümmert sie sich auch um den Vogel, wenn sie mal bei uns zu Besuch ist.

Daher die Frage: Wird ein Pflegetier irgendwann Eigentum? Kann man Gewohnheitsrecht am Tier geltend machen? Damit das auch jeder richtig versteht - wir wollen uns nicht bereichern - wir sind bereit, jederzeit Ersatz in Geld für den Vogel zu bezahlen. Nur möge sich diese Dame davon nicht wieder einen Papagei kaufen, sie ist nun mal nicht fähig, so ein Tier vernünftig zu halten - von artgerecht wollen wir mal gar nicht reden.
 
  • wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #2
Hallo,

ich stecke in einer ähnlichen Situation und wollte gerne wissen ob du zu dem Thema Pflegetier und Eigentumsrecht etwas rausgefunden hast. Es ist sehr schwer dazu etwas zu finden.

lg sunny30
 
  • wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #3
bisher leider nichts.
 
  • wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #4
Habt ihr einen Pflegevertrag mit der Dame abgeschlossen, oder wie kam das Tier zu euch?
Bei Fundtieren gibt es eine Regelzeit, innerhalb derer sich der Besitzer melden und sein Tier zurückfordern kann. Bei Pflegetieren ist das Problem eher, daß der Eigentümer an sich ja bekannt ist. Theoretisch müsste es möglich sein, auch an einem Tier quasi per "Ersitzung" das Eigentumsrecht zu erwerben, da Tiere ja laut BGB zwar nicht als Sachen eingestuft werden, jedoch hinsichtlich Besitzansprüchen dem Sachenrecht unterliegen (immer vorausgesetzt, dies kollidiert nicht mit dem Tierschutzgesetz).

Also wären meiner Meinung nach folgende Punkte zu klären: was beinhaltet der Pflegevertrag (auch ein mündlicher Vertrag ist ein Pflegevertrag!)? Wie kam das Tier zu euch (freiwillige Abgabe der Besitzerin, über ein TH etc.)? Sind hieraus evtl. Ansprüche ableitbar? Bekommt ihr Geld für die Pflege? Könnte man einen Übergang des Eigentums evtl. an eine derartige finanzielle Vertragsbedingung knüpfen?
Schlußendlich - wenn die Frau bedingt durch eine psychosoziale Störung nachweislich nicht in der Lage ist, dieses Tier artgerecht zu halten, sollte man vielleicht mit dem zuständigen Amts-TA sprechen. Der hat u.U. schon die Möglichkeit, einem Besitzer sein Tier rechtskräftig "wegzunehmen", sofern gewisse Kriterien erfüllt sind.

Magst du erzählen, wie ihr weiter verfahrt? Das ist auf jeden Fall ein interessantes Thema.
 
  • wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #5
1) Es gibt weder einen schriftlichen noch mündlichen Pflegevertrag, es fließen auch keinerlei Geldleistungen, auch die Versorgung des Vogels läuft ausschließlich auf unsere Kosten (ist ja im Prinzip auch keine nennenswerte Summe).

2) Der Vogel kam zu uns, kurz bevor seine Eigentümerin ihr erstes Kind bekommen hat, da die junge Familie in einer Zwei-Zimmer-Wohnung gelebt hat und der Partner nicht wollte, dass das Baby immer die Federn und die Keime des Vogels einatmen muss (imho korrekt, da er selber Asthmatiker ist).

3) Der Vogel hat damals fast sein ganzes Leben im Käfig verbracht, kam am Tag oder alle paar Tage mal ein paar Minuten raus und konnte kaum 10 Meter fliegen, als er bei uns ankam. Er hat sich aber dann recht zügig eine ordentliche Kondition antrainiert, da er bei uns jeden Tag mehrere Stunden draußen (im Wohnzimmer) ist und dann auch frei fliegen kann, wenn er mag.
 
  • wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #6
Was genau wurde denn vereinbart, als sie euch den Vogel gebracht hat? War das nur ein "da, nehmt ihn"? Denn dann hätte sie ihn euch ja praktisch geschenkt (wobei jetzt juristisch wieder der Nachweis erbracht werden müsste, daß sie auch tatsächlich die Intention hatte, ihn euch zu schenken, da müsste wohl ein Jurist ran).

Gab es denn zwischenzeitlich irgendeinen Kontakt? Wurde da irgendetwas besprochen oder hat sie erwähnt, daß sie den Vogel irgendwann wiederhaben will?
 
  • wann wird ein Pflegetier zum Eigentum? Beitrag #7
Als sie uns den Vogel gebracht hat, war klar, dass sie ihn irgendwann wieder haben möchte. Gelegentlich erwähnt sie das auch immer mal wieder. Letztlich geht es ihr dabei aber nicht um die Liebe zum Tier, sondern um Machtspiele (was durchaus normal bei der Art Zwangserkrankung ist, die diese Frau hat). Wir sehen uns auch regelmäßig, sind uns nicht Feind, nichts.

Nur sind nun nicht eben ein paar Wochen oder Monate ins Land gegangen, sondern 6 Jahre. Und damit haben sich eben bestimmte Gewohnheiten ergeben, der Vogel ist bei uns eben gedanklich kein Pflegetier mehr sonder Familienmitglied mit Kinderstatus.
 
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