- Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #1
Valkyrja
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Hallo Forianer,
in der schriftlichen Hundeerlaubnis, die wir von unserer Vermieterin erhalten haben, steht Folgendes:
"Ich genehmige hiermit Frau xxx einen kleinen bis mittelgroßen Hund (kein Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann usw.) hier im Hause aufzunehmen.
Sollten irgendwelche Schwierigkeiten (anhaltendes Hundegebell, Agressivität gegen Mitbewohner o.ä.) auftreten, verpflichtet sich der Mieter den Hund sofort abzuschaffen. "
Wie definiert man "mittelgroße Hunde? Habe hier im Forum schon Threads dazu gefunden, aber so ganz genau weiß ich die Antwort auf die Frage immer noch nicht. Die einen sagen bis 50cm, die anderen bis 60, wiederum einige, es ginge nach Gewicht.
Wie ist rein rechtlich das "usw." in den beiden Sätzen zu deuten? Darf ich also keine Hunde halten, die in irgendwelchen Bundesländern auf der Liste stehen, oder könnte sie schon dagegen angehen, wenn ich z.B. eine Olde English Bulldog o.ä. haben würde?
Bedeutet diese Verpflichtung zur sofortigen Abschaffung, dass sie mit einer eventuellen Klage schneller durchkommen würde?
Im Moment haben wir ja unseren Pflegehund. Aber irgendwann möchten wir gern einen eigenen Hund halten. Mir gefallen besonders größere und kompakte Hunde, habe aber Angst davor Gefahr zu laufen am Ende hier noch ausziehen zu müssen, wenn die Vermieterin oder die anderen Bewohner den hund nicht mögen und im schlimmsten Falle mit einer Klage durchkommen, dass wir der Hundeerlaubnis widersprochen hätten.
Wie seht ihr das? Habt ihr vielleicht schon Erfahrungen in der Richtung gemacht? An wen kann ich mich sonst noch wenden, um es ganz genau zu erfahren, Rechtsanwalt?
Hoffe auf zahlreiche Antworten :eusa_think:
Danke
in der schriftlichen Hundeerlaubnis, die wir von unserer Vermieterin erhalten haben, steht Folgendes:
"Ich genehmige hiermit Frau xxx einen kleinen bis mittelgroßen Hund (kein Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann usw.) hier im Hause aufzunehmen.
Sollten irgendwelche Schwierigkeiten (anhaltendes Hundegebell, Agressivität gegen Mitbewohner o.ä.) auftreten, verpflichtet sich der Mieter den Hund sofort abzuschaffen. "
Wie definiert man "mittelgroße Hunde? Habe hier im Forum schon Threads dazu gefunden, aber so ganz genau weiß ich die Antwort auf die Frage immer noch nicht. Die einen sagen bis 50cm, die anderen bis 60, wiederum einige, es ginge nach Gewicht.
Wie ist rein rechtlich das "usw." in den beiden Sätzen zu deuten? Darf ich also keine Hunde halten, die in irgendwelchen Bundesländern auf der Liste stehen, oder könnte sie schon dagegen angehen, wenn ich z.B. eine Olde English Bulldog o.ä. haben würde?
Bedeutet diese Verpflichtung zur sofortigen Abschaffung, dass sie mit einer eventuellen Klage schneller durchkommen würde?
Im Moment haben wir ja unseren Pflegehund. Aber irgendwann möchten wir gern einen eigenen Hund halten. Mir gefallen besonders größere und kompakte Hunde, habe aber Angst davor Gefahr zu laufen am Ende hier noch ausziehen zu müssen, wenn die Vermieterin oder die anderen Bewohner den hund nicht mögen und im schlimmsten Falle mit einer Klage durchkommen, dass wir der Hundeerlaubnis widersprochen hätten.
Wie seht ihr das? Habt ihr vielleicht schon Erfahrungen in der Richtung gemacht? An wen kann ich mich sonst noch wenden, um es ganz genau zu erfahren, Rechtsanwalt?
Hoffe auf zahlreiche Antworten :eusa_think:
Danke