Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis

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  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #1
Valkyrja

Valkyrja

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Hallo Forianer,

in der schriftlichen Hundeerlaubnis, die wir von unserer Vermieterin erhalten haben, steht Folgendes:
"Ich genehmige hiermit Frau xxx einen kleinen bis mittelgroßen Hund (kein Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann usw.) hier im Hause aufzunehmen.
Sollten irgendwelche Schwierigkeiten (anhaltendes Hundegebell, Agressivität gegen Mitbewohner o.ä.) auftreten, verpflichtet sich der Mieter den Hund sofort abzuschaffen. "

Wie definiert man "mittelgroße Hunde? Habe hier im Forum schon Threads dazu gefunden, aber so ganz genau weiß ich die Antwort auf die Frage immer noch nicht. Die einen sagen bis 50cm, die anderen bis 60, wiederum einige, es ginge nach Gewicht.
Wie ist rein rechtlich das "usw." in den beiden Sätzen zu deuten? Darf ich also keine Hunde halten, die in irgendwelchen Bundesländern auf der Liste stehen, oder könnte sie schon dagegen angehen, wenn ich z.B. eine Olde English Bulldog o.ä. haben würde?
Bedeutet diese Verpflichtung zur sofortigen Abschaffung, dass sie mit einer eventuellen Klage schneller durchkommen würde?
Im Moment haben wir ja unseren Pflegehund. Aber irgendwann möchten wir gern einen eigenen Hund halten. Mir gefallen besonders größere und kompakte Hunde, habe aber Angst davor Gefahr zu laufen am Ende hier noch ausziehen zu müssen, wenn die Vermieterin oder die anderen Bewohner den hund nicht mögen und im schlimmsten Falle mit einer Klage durchkommen, dass wir der Hundeerlaubnis widersprochen hätten.

Wie seht ihr das? Habt ihr vielleicht schon Erfahrungen in der Richtung gemacht? An wen kann ich mich sonst noch wenden, um es ganz genau zu erfahren, Rechtsanwalt?

Hoffe auf zahlreiche Antworten :eusa_think:
Danke
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #2
Also laut Inet heist es:

Mittelgroße Hunde
Zu den mittelgroßen Hunden zählen Vierbeiner mit einer Widerristhöhe von bis zu etwa 50 Zentimetern.
Quelle Partner-Hund.de

Wenn der Hund zu groß wird oder auffällig wird oder oder dann kann der Vermieter sagen das er wech muss. Tut ihr dieses nicht kann es zur klage kommen und ihr würdet fristlos gekündigt werden.
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #3
Also Mittelgroß ist bis so Cocker grösse. Retiriver wird bei uns schon unter großer Hund geführt. Ein Dobermann ist kein Anlagehund.

Nach der Genehmigung bist du verpflichtet den Hund sofort anzuschaffen wenn es ärger gibt. Tust du das nicht folgt die Kündigung. Da du dich weigerst auszuziehen wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Und alles weitere hängt dann von der Gunst des Richters ab. Erst mal sieht es so aus das du verlierst, denn nur unter diesen Vorausstzungen darfst du dir einn Hund anschaffen. Aber Gerichtsurteile zu Tierhaltungen sind sehr sehr sehr unterschiedlich...
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #4
das steht bei uns auch so drin, ich fragte meinen Vermieter, welche Rasse er sich unter mittelgroß vorstellt und bekam als Antwort, einen Schäferhund.
(nebenbei bemerkt wohnen hier auch Doggen, Bernhardiner, Berner SEnnen etc, die haben mit Mittelgroß nun gar nix mehr gemeinsam:D)

Ich lies mir das in der Genehmigung vermerken und nun steht drin kleiner als Schäferhund :D:D, meine ist genau 57 cm Schulterhöhe.

Ich glaube sofort musst du ihn nciht abschaffen wenn was ist, sondern erstmal das VErhalten einstellen (also Dauergebell etc), leider ist man als Tierhalter immer der Dumme.
Wenn es viele Hunde im Haus gibt, muss erst mal erwiesen werden das es DEIN Hund ist der da was macht.

Ich hatte zum Anfang auch total Angst, da meine die einzige im Haus war, aber es hat sich gelegt und sie ist die einzige von mittlerweile 5 Hunden die gar keinen Ärger macht *freu*
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #5
Also soweit ich weiß sind mittelgroße Hunde von 40 - 60 cm.
(Habs nachgelesen!)

Ich schätze mal, dass ihr die sogenannten "Listenhunde" nicht so recht wären. Aber steht da wirklich nur : (kein Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann usw.)?

Das find ich irgendwie sehr ungenau.

Ansonsten kann ich mich nur dem anschließen was die anderen gesagt haben.

Eine Bekannte von mir hat einen Mops genehmigt gekriegt in einer Wohnung, in der Hundehaltung auch nur nach Absprache möglich ist.
Und selbst da beschweren sich noch manche Nachbarn. :roll: (Er macht die Treppe dreckig, er verliert Haare...bliblaaabluubb!). Mittlerweile wird er getragen... und trotzdem war's der böse Mops ;).
Ich denke mit netten Nachbarn ist das ganze wesentlich einfacher.
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #6
Yo, aber in der Genehmigung steht das der Hund sofort abgeschafft werden muß. Und das heißt das er sofort abgeschafft werden muß, nicht das man etwas abstellen darf. Üblicherweise macht man es auch anders rum. Man fragt den Vermieter mündlich an und sagt dann ich hole mir Hund xy ist das ok und lässt sich diesen Hund genehmigen. So geht man auf Nr. sicher und dann gibt es keine Problem mit der Größe und eventuellen Missverständnissen bezüglich dieser. Mit dieser schwammigen Genehmigung hat der Vermieter alle Trümphe in der Hand.
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #7
@Loscampesinos
das mit der Hund wars, kenn ich auch.
Manche Nachbarn wollten meine auch loswerden, di e haben dann O-Saft genau in eine Ecke geschüttet und gesagt mein Hund hat da hingepinkelt.
Ich meinte nur cool zum Vermieter, wie soll eine HÜndin in die Ecke pinkeln, soweit bekommst sie den Hintern gar nicht rein :D:D:D
Alle anderen Beschwerden wurden gesammelt, aber nie zu uns getragen weil der Vermieter gemerkt hat das die sie nicht mehr alle haben.
Eine Abmahnung wegen grober Verschmutzung bekamen wir mal, aber die war zu recht, weil mein Mann zu faul war ihr die Drecksfüße unten zu reinigen.

ichhabe noch mal bei uns geschaut, bei uns steht genau drin:
Bei zuwiderhandlungen und/oder groben Verstößen gegen diese VEreinbarungen (kot weg räumen, keine Spuren etc.) kann der Vermieter die ERlaubnis der Tierhaltung sofort ohne Einhaltung einer Frist entziehen.

ich damals unseren Anwalt gefragt und der sagte,d as geht so einfach nciht, erstmal muss er es nachweisen das es dein Hund war und es auch beweisen können.

MAch dir über das Sofort nicht so den Kopf, weil dann dürfte man nie einen Hund halten.

Gibt es bei euch noch mehrere Hunde?
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #8
Ja bei uns gibt es noch einen Hund und zwar den Cairn"terror"mischling der Vermieterin selbst. Sie wohnen direkt unter uns. Wenn sich hier einer beschweren könnte, wären wir dass, da er bei jedem Pieps kläfft ohne Ende. Da ich aber eine Tierfreund bin, tue ich das natürlich nicht.
Da wir ein gutes Verhältnis zu der Vermieterin haben, habe ich mir jetzt einfach ein Herz gefasst und mich mit meinem Freund und der Vermieterin zusammengesetzt. Sie meint, dass wir zum Thema "mittelgroß" nicht um 10 Zentimeter streiten wollen und sie das nicht so genau nehme. Nebenbei habe ich ihr gesagt welche Rassen mir vorschweben und das sind janicht nur die "mittelgroßen" kompakten, wie ich am Anfang beschrieben habe. Ich mag ja auch große Windhundrassen, die ich aber abgehakt hatte, wegen der "mittelgroße Hunde" Formulierung. Doch anscheinend ist ihr ein großer Windhund lieber als ein mittelgroßer kompakter Hund, da es ihr vor allem darum geht, dass der Hund keine Angst bei den älteren Herrschaften hier im Haus auslöst, somit hat sie mir hierfür nun ein OK gegeben. Bin total aus dem Häuschen :)
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #9
Siehst du so geht es doch viel einfacher. Und es löst keine Missverständnisse aus und später eventuelle probleme.
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #10
reden bringt manchmal sehr schnell Gewissheit :D:D:D
 
  • Fragen zur schriftlichen Hundeerlaubnis Beitrag #11
Ich kenne es von mehreren Leuten so, dass sie in dem Moment, in dem ein Hund angeschaffte werden sollte, diesen kurz im Haus vorgestellt haben (entweder mittels Steckbrief oder aber den Hund schonmal für einen Nachmittag aus dem TH "leihen" und von Tür zu Tür gehen) und sich von allen Mitbewohnern haben unterschreiben lassen, dass sie den Hund nicht zu groß oder zu gefährlich (aussehend) finden. Das gleiche dann beim Vermieter. So sind von anfang an alle Missverständnisse ausgeräumt. Und mehr als ein gefährlich aussehender Hund (teils auch Anlage) konnte im persönlichen Kontakt schon überzeugen und sich so sein Zuhause "klarmachen". Dabei ist dann natürlich wichtig, dass man das irgendwie schriftlich festhält bzw. die Abschnitt aus dem Mietvertrag annulieren läßt.

Bei der Ausschreibung meiner jetzigen Wohnung hieß es auch zunächst "keine Hunde" und im Telefonat "ein kleiner Hund wäre ok" (nachdem es Hunderassen von 1,5kg bis 90kg gibt, fand ich Bibi mit 30kg eher klein). Bei der Wohnungsbesichtigung habe ich Bibi dann zunächst im Auto gelassen und mich erstmal in Ruhe mit dem Vermieter unterhalten. Als er Bibi dann später kennenlernte, war er sofort mit ihrem Einzug einverstanden.
 
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