Situation beim Miniatur-Bullterrier
Die Rassebezeichnung Miniatur-Bullterrier steht in keiner der deutschen Rasselisten. In der Praxis werden Miniatur-Bullterrier in allen deutschen Bundesländern gezüchtet, und zwar unabhängig davon, ob der Bullterrier dort als Listenhund geführt wird und/oder mit einem Zuchtverbot belegt ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bullterrier#cite_note-13
Im Bericht des Landes
Nordrhein-Westfalen von 2010 wird festgestellt, dass es bei den behördlich erfassten Miniatur-Bullterriern zu keinem Vorfall gekommen ist, bei dem Menschen oder Tiere geschädigt wurden. Des Weiteren ist dort festgehalten, dass Miniatur-Bullterrier zum Typ "Kleine Hunde" gehören. Eine behördliche Feststellung der
Gefährlichkeit ist im Einzelfall aber möglich und kommt auch beim Miniatur-Bullterrier vor. Die Vermutung der Gefährlichkeit von Listenhunden kann per
Landes-Hundegesetz Nordrhein-Westfalen nicht individuell widerlegt werden.
Bei Zweifeln an der Rassezugehörigkeit eines Hundes hat in Nordrhein-Westfalen der Halter den Beleg zu erbringen, dass es sich nicht um einen Listenhund handelt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen aus dem Jahr 2006 argumentierte, dass bei Zweifeln der Rassezugehörigkeit nicht die Schulterhöhe entscheidend sei, sondern der Nachweis, ob es sich genetisch um einen Miniatur-Bullterrier handelt. Da kein eindeutiger Nachweis durch die Elterntiere möglich war, wurde durch einen Gutachter geprüft, ob der Hund trotz einer größeren Schulterhöhe typische Merkmale eines Miniatur-Bullterriers aufweist.
[A 1][18] In Berlin ist ein Verfahren hängig, in dem die Definition eines Hundes als Bullterrier statt als Miniatur-Bullterrier als Entscheidungsgrundlage für die Einschätzung als Listenhund betrachtet wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bullterrier#cite_note-19
In der
Schweiz ist der Miniatur-Bullterrier auf der Rasseliste des
Kantons Basel-Stadt explizit als Listenhund erwähnt. Der
Kanton Zürich schliesst ihn dagegen explizit aus seiner Rasseliste aus. Die übrigen Kantone, die den Bullterrier als Listenhund führen (
BL,
FR,
SH,
SO,
TG,
TI und
VS), machen keine Angaben darüber, ob der Miniatur Bullterrier als gefährlich gilt.