- Hund aus Russland importieren Beitrag #1
D
Daniel1986
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Hallo,
und zwar habe ich eine Frage:
Ich möchte am Sonntag einen Golden Retriever Rüden aus Russland nach Deutschland importieren.
Gleich vorab: ich weiß, dass es auch genügend Züchter in Deutschland gibt, aber ich kenne diesen Rüden und seine
Besitzerin (Züchterin) schon lange und sie kann ihn leider nicht behalten, da sie sehr schwer krank geworden ist.
Er wäre mein absoluter Traumhund und so möchte ich die lange Reise und den hohen Aufwand auf mich nehmen.
Er ist 9 Monate alt.
Da ich mir ein bisschen Aufwand sparen möchte wegen einem Visum für Russland und ich mich vor der Straßenkriminalität
scheue haben wir gedacht uns an der russischen Grenze in Estland zu treffen, sprich die Züchterin fährt den Hund über die
Grenze in die EU.
Bei der Heimreise nach Deutschland passieren wir dann die Grenzen von Litauen, Lettland, Polen und schlussendlich
natürlich Deutschland.
So, jetzt habe ich versucht mich über die Einreisebestimmungen zu informieren. Auf jeder Seite steht etwas anderes und
ich werde bald wahnsinnig.
Ich weiß, dass er einen Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung (nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 21 Tage) und einen
Chip braucht. Gechippt ist er momentan noch nicht, die Züchterin lässt dies aber diese Woche noch machen.
Reicht dies nun aber aus um einen Hund aus Russland in die EU zu importieren?
Ich habe von "gelisteten Drittländern" gelesen zu diesen auch Russland gehört, die eine vergleichbare Tollwutsituation haben
wie die EU-Mitgliedstatten, hier wäre dann eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/824/EG nötig. Was das
aber genau sein soll, konnte ich nicht genau ermitteln.
Mein Gedanke ist aber nun ob ich mir überhaupt Gedanken über die Einreise von Russland in die EU machen muss, da ja nicht
ich den Hund über die Grenze bringe, sondern die Züchterin!?!
Aber ich denke auch daran, wenn mich der Zoll auf der Heimreise anhält und der Hund einen russischen Impfpass hat, ob es
dann nicht heisst ich hätte den Hund in die EU gebracht und ich dann verantwortlich dafür gemacht werden kann, wenn etwas
nicht stimmt.
Da aber ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag gemacht wird, ist der Ort an dem der Vertrag geschlossen wurde ja ein Ort in
Estland, also innerhalb der EU. Reicht mir dies dann aus als Beweis, dass ich diesen Hund innerhalb der EU gekauft habe trotz
dass er einen russischen Impfpass hat?
Ich hoffe auch, dass ich richtig informiert darüber bin, dass in allen Ländern die ich durchreisen werde die gleichen Bestimmungen
herrschen, laut EU-Einreisebestimmungen.
Was tut man nicht alles für den Traumhund... ich bin nun echt schrecklich verwirrt und hoffe, dass dem allem mit eurer Hilfe etwas
Licht ins Dunkle kommt.
Es ist ja nicht nur die Einreise des Hundes die ich planen muss... da ich mit dem Auto so viele Länder durchfahre muss ich mich an
ihre Bestimmungen halten... deshalb wird morgen ein Feuerlöscher gekauft und in das Auto gelegt... ;D
LG Daniel
und zwar habe ich eine Frage:
Ich möchte am Sonntag einen Golden Retriever Rüden aus Russland nach Deutschland importieren.
Gleich vorab: ich weiß, dass es auch genügend Züchter in Deutschland gibt, aber ich kenne diesen Rüden und seine
Besitzerin (Züchterin) schon lange und sie kann ihn leider nicht behalten, da sie sehr schwer krank geworden ist.
Er wäre mein absoluter Traumhund und so möchte ich die lange Reise und den hohen Aufwand auf mich nehmen.
Er ist 9 Monate alt.
Da ich mir ein bisschen Aufwand sparen möchte wegen einem Visum für Russland und ich mich vor der Straßenkriminalität
scheue haben wir gedacht uns an der russischen Grenze in Estland zu treffen, sprich die Züchterin fährt den Hund über die
Grenze in die EU.
Bei der Heimreise nach Deutschland passieren wir dann die Grenzen von Litauen, Lettland, Polen und schlussendlich
natürlich Deutschland.
So, jetzt habe ich versucht mich über die Einreisebestimmungen zu informieren. Auf jeder Seite steht etwas anderes und
ich werde bald wahnsinnig.
Ich weiß, dass er einen Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung (nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 21 Tage) und einen
Chip braucht. Gechippt ist er momentan noch nicht, die Züchterin lässt dies aber diese Woche noch machen.
Reicht dies nun aber aus um einen Hund aus Russland in die EU zu importieren?
Ich habe von "gelisteten Drittländern" gelesen zu diesen auch Russland gehört, die eine vergleichbare Tollwutsituation haben
wie die EU-Mitgliedstatten, hier wäre dann eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/824/EG nötig. Was das
aber genau sein soll, konnte ich nicht genau ermitteln.
Mein Gedanke ist aber nun ob ich mir überhaupt Gedanken über die Einreise von Russland in die EU machen muss, da ja nicht
ich den Hund über die Grenze bringe, sondern die Züchterin!?!
Aber ich denke auch daran, wenn mich der Zoll auf der Heimreise anhält und der Hund einen russischen Impfpass hat, ob es
dann nicht heisst ich hätte den Hund in die EU gebracht und ich dann verantwortlich dafür gemacht werden kann, wenn etwas
nicht stimmt.
Da aber ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag gemacht wird, ist der Ort an dem der Vertrag geschlossen wurde ja ein Ort in
Estland, also innerhalb der EU. Reicht mir dies dann aus als Beweis, dass ich diesen Hund innerhalb der EU gekauft habe trotz
dass er einen russischen Impfpass hat?
Ich hoffe auch, dass ich richtig informiert darüber bin, dass in allen Ländern die ich durchreisen werde die gleichen Bestimmungen
herrschen, laut EU-Einreisebestimmungen.
Was tut man nicht alles für den Traumhund... ich bin nun echt schrecklich verwirrt und hoffe, dass dem allem mit eurer Hilfe etwas
Licht ins Dunkle kommt.
Es ist ja nicht nur die Einreise des Hundes die ich planen muss... da ich mit dem Auto so viele Länder durchfahre muss ich mich an
ihre Bestimmungen halten... deshalb wird morgen ein Feuerlöscher gekauft und in das Auto gelegt... ;D
LG Daniel
