- BGH entscheidet für den Hund Beitrag #1
*purdey*
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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Vermieter die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und auch nur dann, wenn die "Störfaktoren" überwiegen (Az.: VIII ZR 168/12). Pauschale Verbotsklauseln in einem Mietvertrag sind demnach unwirksam, wie der BGH mitteilt.
http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-pro....Katz-article10335611.html
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