- Zweithund in Mietwohnung (Mietrecht)? Beitrag #1
Thoboe
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Hallo liebe Fellnasen-Freunde.
Ich bin neu hier und hoffe ein paar aufschlüssige Tips und Antworten von tieferen Kennern zu bekommen.
Wir sind ein kinderloses Paar und leben seit über 3 Jahren in einer großen 120m²-Wohnung mit barrierefreien Zugang zur Terasse und den 200m² großen (eingezäunten) Garten.
Unser größter Schatz ist ein kleiner 6jährige Malteserdame.
Jetzt haben wir uns gedacht einen weiteren Malteser uns zuzulegen um unserer Kleinen einen Begleiter und Spielgefährten zu schenken und weil wir es auch gerne für Uns wollen.
Meine Frage zielt jetzt auf die Mietrechtslage und welche Einspruchsrechte unser Vermieter lt.Gesetz hat, den Zweithund zu verbieten.
Die Voraussetzung ist so, dass wir einen Standartmietvertrag haben, welcher die normale Tierhaltungsregelung hat.
Handschriftlich ergänzt ist, dass "2 Personen und 1 kleiner Hund" in die Mietwohnung einziehen werden.
Im Haus gibt es 2 weitere ÄMietparteien, welche insgesamt 2 Katzen halten.
Pflichtbewusst wie wir sind, haben wir unser Vorhaben beim Vermieter angekündigt und seine Absegnung erbeten.
Dieser war fürs Erste gar nicht begeistert und wollte es mit fadenscheinigen Gründen wie, Hundespuren werden höher in der Wohnung und wir werden es später auf Abnutzung der Wohnung schieben...u.s.w., sofort abwiegeln. Nachdem wir uns jedoch dies nicht ohne weiteres gefallen liesen erbat er sich eine Nacht drüber schlafen zu dürfen, was wir natürlich gerne bewilligten.
Nachdem er sich nach dem 2.Tag nicht meldete, versuchte ich mein Glück erneut. Leider war niemand erreichbar.
Am 3.Tag rief er dann endlich zurück und meinte, "dass er es sich nicht leicht gemacht hat, aber dem Zweithund nicht zustimmen kann".
als Begründung wurde angeführt, dass er "den Hausfrieden nicht gestörrt wissen will" und der Meinung ist dass der 2.Hund im Doppelpack mehr Lärm verursacht, da sich beide Hunde miteinander aufschaukeln werden.
Ich wies ihn auf die Rasse der Malteser hin und das derartige Bichon-Rassen überhaupt nicht für derlei Verhalten bekannt sind - Im Gegenteil! Ich fragte auch ob er denn schon Beschwerden von anderen Mietern oder Nachbarn wegen unseres ersten Hundes bekommen hat, was er natürlich verneinen musste. Unsere kleine ist auch ein Brave. Klar bellt sie mal, wenn jemand klingelt und uns besucht. Sie will von jeden begrüßt werden und könnte freundlicher nicht sein.
Er argumentierte weiter, dass kleine Hunde in höheren Oktaven bellen und dies viel unangenehmer ist als das laute Bellen großer Hunde und das er meint dass die für die anderen Mieter mit der Zeit zu nervig werden würde.
Er ging sogar soweit zu sagen, dass man "die anderen Mieter gar nicht fragen bräuchte, ob sie damit einverstanden wären, da sie eh im 4-Augen-Gespräch natürlich nie eine negative Meinung abgeben würden und er sich daher vor diesen Mietern stellen müsse, um deren wirkliche Meinung zu diesem Thema zu schützen".
Ich konfrontierte ihn mit seiner eigenen Aussage und hielt ihn vor Augen, dass er den Mitmietern keine eigene Meinung zugesteht und vor allem keine positive Meinung zu diesem Thema und das er von vornherein davon ausgehe dass sie negativ dazu eingestellt wären.
Weiter meinte er, dass doch ein Hund reichen müsse um unsere Liebe zu stillen, was ich ihm postwendend in angemessenen Ton um die Ohren schlug, dass ich ihm auch nicht vorschreibe dass er kein Zweitauto haben dürfe weil er schon eins hat. Das war unangemessen und der Wunsch nach einem 2.Hund geht ihn nichts an. Er hat manchmal solche Marotten, dass er gerne den Mietern seine eigene persönliche Meinung & Einstellung aufdrücken möchte. Das ist nicht nur unangemessen sondern schon fast frech.
Ich möchte betonen dass das Gespräch dauerte 30min und wurde in einen freundlichen, dem Thema angemessenen Ton geführt.
Er wiederholte mehrmals seine Argumetnte dass "er sich nicht leicht gemacht hat", das "er den Hausfrieden nicht gesört wissen möchte", und dass "er dem Wunsch nicht entsprechen kann".
Unsere Frage ist nun, darf er das so ohne Weiteres?
Unsere Mitmieterin hat auch neuerdings ohne Rückfrage sich eine 2.Katze zugelegt, nachdem die Erste gestorben war.
Sie ist da schmerzfrei und hat den Vermieter gar nicht erst gefragt.
Angesprochen auf dieses Thema meinte mein Vermieter, dass dies auch bei ihm "kein gutes Gefühl hinterlassen habe und er damit eigentlich auch nicht so ohne weiteres einverstanden wäre".
Unternommen hat er jedoch scheinbar nichts und hat es einfach akzeptiert.
Wir wissen jetzt nicht, wie wir weiter vorgehen sollen.
Ich bin mit dem Vermieter so verblieben, dass man sich im Telefonat nur im Kreis drehe und kein Weiterkommen spürbar ist, ich jedoch den Umstand und seine Begründung dazu nicht einfach akzeptieren kann, da sie meines Erachtens nicht stichhaltig genug ist um eine Zweithund zu verbieten. schon gar nicht aud der "Annahme" heraus, welche den anderen mietern ihre eigene Meinung abspricht.
Habt Ihr Tipps, wie ich unseren Wunsch noch durchsetzen kann, ohne dass der Vermiter was dagegen sagen kann?
Eventuell werden wir ein Schreiben verfassen, wo wir unsere Mitmieter befragen ob sie etwas dagegen hätten und in denen wir uns in 2 Punkten selbst beschränken, indem drin steht, dass es sich um nur einen weiteren Hund handelt, welcher zwingend der ruhigen Bichon-Rasse angehört (um den Hausfrieden zu wahren) und dass keinesfalls eine Massentierhaltung oder gar Zucht angestrebt wird.
Das will ich dann ihn schriftlich zuschicken und um Freigabe bitten, da ja damit sein Hauptgrund ausgehebelt ist.
Ich habe das Thema auch schon ausführlich gegoogelt und verschiedenste Ansatzpunkte kennen gelernt.
Ich bin neu hier und hoffe ein paar aufschlüssige Tips und Antworten von tieferen Kennern zu bekommen.
Wir sind ein kinderloses Paar und leben seit über 3 Jahren in einer großen 120m²-Wohnung mit barrierefreien Zugang zur Terasse und den 200m² großen (eingezäunten) Garten.
Unser größter Schatz ist ein kleiner 6jährige Malteserdame.
Jetzt haben wir uns gedacht einen weiteren Malteser uns zuzulegen um unserer Kleinen einen Begleiter und Spielgefährten zu schenken und weil wir es auch gerne für Uns wollen.
Meine Frage zielt jetzt auf die Mietrechtslage und welche Einspruchsrechte unser Vermieter lt.Gesetz hat, den Zweithund zu verbieten.
Die Voraussetzung ist so, dass wir einen Standartmietvertrag haben, welcher die normale Tierhaltungsregelung hat.
Handschriftlich ergänzt ist, dass "2 Personen und 1 kleiner Hund" in die Mietwohnung einziehen werden.
Im Haus gibt es 2 weitere ÄMietparteien, welche insgesamt 2 Katzen halten.
Pflichtbewusst wie wir sind, haben wir unser Vorhaben beim Vermieter angekündigt und seine Absegnung erbeten.
Dieser war fürs Erste gar nicht begeistert und wollte es mit fadenscheinigen Gründen wie, Hundespuren werden höher in der Wohnung und wir werden es später auf Abnutzung der Wohnung schieben...u.s.w., sofort abwiegeln. Nachdem wir uns jedoch dies nicht ohne weiteres gefallen liesen erbat er sich eine Nacht drüber schlafen zu dürfen, was wir natürlich gerne bewilligten.
Nachdem er sich nach dem 2.Tag nicht meldete, versuchte ich mein Glück erneut. Leider war niemand erreichbar.
Am 3.Tag rief er dann endlich zurück und meinte, "dass er es sich nicht leicht gemacht hat, aber dem Zweithund nicht zustimmen kann".
als Begründung wurde angeführt, dass er "den Hausfrieden nicht gestörrt wissen will" und der Meinung ist dass der 2.Hund im Doppelpack mehr Lärm verursacht, da sich beide Hunde miteinander aufschaukeln werden.
Ich wies ihn auf die Rasse der Malteser hin und das derartige Bichon-Rassen überhaupt nicht für derlei Verhalten bekannt sind - Im Gegenteil! Ich fragte auch ob er denn schon Beschwerden von anderen Mietern oder Nachbarn wegen unseres ersten Hundes bekommen hat, was er natürlich verneinen musste. Unsere kleine ist auch ein Brave. Klar bellt sie mal, wenn jemand klingelt und uns besucht. Sie will von jeden begrüßt werden und könnte freundlicher nicht sein.
Er argumentierte weiter, dass kleine Hunde in höheren Oktaven bellen und dies viel unangenehmer ist als das laute Bellen großer Hunde und das er meint dass die für die anderen Mieter mit der Zeit zu nervig werden würde.
Er ging sogar soweit zu sagen, dass man "die anderen Mieter gar nicht fragen bräuchte, ob sie damit einverstanden wären, da sie eh im 4-Augen-Gespräch natürlich nie eine negative Meinung abgeben würden und er sich daher vor diesen Mietern stellen müsse, um deren wirkliche Meinung zu diesem Thema zu schützen".
Ich konfrontierte ihn mit seiner eigenen Aussage und hielt ihn vor Augen, dass er den Mitmietern keine eigene Meinung zugesteht und vor allem keine positive Meinung zu diesem Thema und das er von vornherein davon ausgehe dass sie negativ dazu eingestellt wären.
Weiter meinte er, dass doch ein Hund reichen müsse um unsere Liebe zu stillen, was ich ihm postwendend in angemessenen Ton um die Ohren schlug, dass ich ihm auch nicht vorschreibe dass er kein Zweitauto haben dürfe weil er schon eins hat. Das war unangemessen und der Wunsch nach einem 2.Hund geht ihn nichts an. Er hat manchmal solche Marotten, dass er gerne den Mietern seine eigene persönliche Meinung & Einstellung aufdrücken möchte. Das ist nicht nur unangemessen sondern schon fast frech.
Ich möchte betonen dass das Gespräch dauerte 30min und wurde in einen freundlichen, dem Thema angemessenen Ton geführt.
Er wiederholte mehrmals seine Argumetnte dass "er sich nicht leicht gemacht hat", das "er den Hausfrieden nicht gesört wissen möchte", und dass "er dem Wunsch nicht entsprechen kann".
Unsere Frage ist nun, darf er das so ohne Weiteres?
Unsere Mitmieterin hat auch neuerdings ohne Rückfrage sich eine 2.Katze zugelegt, nachdem die Erste gestorben war.
Sie ist da schmerzfrei und hat den Vermieter gar nicht erst gefragt.
Angesprochen auf dieses Thema meinte mein Vermieter, dass dies auch bei ihm "kein gutes Gefühl hinterlassen habe und er damit eigentlich auch nicht so ohne weiteres einverstanden wäre".
Unternommen hat er jedoch scheinbar nichts und hat es einfach akzeptiert.
Wir wissen jetzt nicht, wie wir weiter vorgehen sollen.
Ich bin mit dem Vermieter so verblieben, dass man sich im Telefonat nur im Kreis drehe und kein Weiterkommen spürbar ist, ich jedoch den Umstand und seine Begründung dazu nicht einfach akzeptieren kann, da sie meines Erachtens nicht stichhaltig genug ist um eine Zweithund zu verbieten. schon gar nicht aud der "Annahme" heraus, welche den anderen mietern ihre eigene Meinung abspricht.
Habt Ihr Tipps, wie ich unseren Wunsch noch durchsetzen kann, ohne dass der Vermiter was dagegen sagen kann?
Eventuell werden wir ein Schreiben verfassen, wo wir unsere Mitmieter befragen ob sie etwas dagegen hätten und in denen wir uns in 2 Punkten selbst beschränken, indem drin steht, dass es sich um nur einen weiteren Hund handelt, welcher zwingend der ruhigen Bichon-Rasse angehört (um den Hausfrieden zu wahren) und dass keinesfalls eine Massentierhaltung oder gar Zucht angestrebt wird.
Das will ich dann ihn schriftlich zuschicken und um Freigabe bitten, da ja damit sein Hauptgrund ausgehebelt ist.
Ich habe das Thema auch schon ausführlich gegoogelt und verschiedenste Ansatzpunkte kennen gelernt.
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