Huhu,
So und jetzt mal ein nettes Argument, schaut euch die qm Zahlen unten an....nun nehmt an die Wohnung sei der Zwinger....und wenn ihr jetzt nicht gerade in einer JVA sitzt (wobei Hunde da eh nicht erlaubt sind:silence

Mindestzellengröße 7-8qm Quelle (
http://www.welt.de/politik/deutschl...llen-verstossen-gegen-die-Menschenwuerde.html)
......gehe ich davon aus , daß so gut wie jeder von uns auf mehr qm sitzt als vom Gesetzgeber für Zwingergrößen vorgeschrieben ist.
Und viel mehr als ein "Zwinger ähnliches Zuhause mit Mein-Mensch-Anschluss" ist eine Wohnung für einen Hund nicht:
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur
Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes
entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 cm 6qm
über 50 bis 65 cm 8qm
über 65 10qm
2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die
Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere
Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den
überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche
mindestens sechs Quadratmeter betragen.
....blabla, hihihi
LG Suno