- Neuerung im TSchG? Beitrag #1
*Mischling*
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Huhu,
ich hab gerad gelesen, dass ab heute wohl eine Neuerung im Tierschutzgesetz gelten soll. Demnach sollen Tierschutzvereine, Privatpersonen und Züchter, die Wirbeltiere aus dem Ausland einführen, eine strenger gefasste Erlaubnis brauchen, um dies zu tun. Auch Hundeschulen und Hundetrainer sollen zukünftig wohl eine Erlaubnis des VAs brauchen, um arbeiten zu dürfen.
Bisher habe ich leider nur bei Facebook einen kurzen Artikel dazu gefunden und einem beim Zergportal: http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==865
Den genauen Wortlaut der Änderung bzw. welche Kriterien genau erfüllt sein müssen konnte ich nicht ausmachen.
Hat einer von euch da schon was mitbekommen? Mich würde das durchaus interessieren, weil ich es für sinnig halte, dass nicht jeder einfach ein Tier einschiffen oder sich Hundetrainer nennen darf.
ich hab gerad gelesen, dass ab heute wohl eine Neuerung im Tierschutzgesetz gelten soll. Demnach sollen Tierschutzvereine, Privatpersonen und Züchter, die Wirbeltiere aus dem Ausland einführen, eine strenger gefasste Erlaubnis brauchen, um dies zu tun. Auch Hundeschulen und Hundetrainer sollen zukünftig wohl eine Erlaubnis des VAs brauchen, um arbeiten zu dürfen.
Bisher habe ich leider nur bei Facebook einen kurzen Artikel dazu gefunden und einem beim Zergportal: http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==865
Den genauen Wortlaut der Änderung bzw. welche Kriterien genau erfüllt sein müssen konnte ich nicht ausmachen.
Hat einer von euch da schon was mitbekommen? Mich würde das durchaus interessieren, weil ich es für sinnig halte, dass nicht jeder einfach ein Tier einschiffen oder sich Hundetrainer nennen darf.