- Pflegestelle im Tierschutz - Wie funktioniert das? Beitrag #1
Mickey48
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Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, "in ferner Zukunft" vielleicht mich als Pflegestelle für Hunde aus dem Tierschutz anzubieten. Dabei geht es mir um große, schwarze bis dunkle Hunde zwischen drei und eventuell mit "Macken" wie einem Körperteil weniger oder die Folgen von (nicht mehr ansteckenden) Krankheiten wie z.B. nervöses, neurologisch bedingtes Zittern im Ruhezustand nach Staupe oder kahle Stellen nach einer Räude. Also grob gesagt Hunde, die der handelsübliche, naive Bildzeitungleser als "hässlisch"/"gefährlich"/"zu anstrengend" empfindet und deshalb bei der Suche nach einem neuen Familienmitglied einfach übersieht. Sprich ich rechne auch mit längerer "Betreuungszeit".
Nun zu meinen Fragen. Hauptsächlich beschäftigen mich die Punkte:
So, viele Fragen. ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
ich spiele mit dem Gedanken, "in ferner Zukunft" vielleicht mich als Pflegestelle für Hunde aus dem Tierschutz anzubieten. Dabei geht es mir um große, schwarze bis dunkle Hunde zwischen drei und eventuell mit "Macken" wie einem Körperteil weniger oder die Folgen von (nicht mehr ansteckenden) Krankheiten wie z.B. nervöses, neurologisch bedingtes Zittern im Ruhezustand nach Staupe oder kahle Stellen nach einer Räude. Also grob gesagt Hunde, die der handelsübliche, naive Bildzeitungleser als "hässlisch"/"gefährlich"/"zu anstrengend" empfindet und deshalb bei der Suche nach einem neuen Familienmitglied einfach übersieht. Sprich ich rechne auch mit längerer "Betreuungszeit".
Nun zu meinen Fragen. Hauptsächlich beschäftigen mich die Punkte:
- Kostenübernahme
- Rechtliche Grundlage
- Auflagen durch den Verein/das Gesetz
- Haftung im Schadensfall
- Ich habe gehört, dass Vereine die laufenden Kosten ihrer Pflegestellen übernehmen. Nun ist die Frage: Was und wie viel (bzw. anteilig oder komplett)? Futter- und Tierarztkosten beispielsweise. Nur Spezialfutter (z.B. bei Nierenproblemen) und Operationen (Kastration eingeschlossen?) oder alles? Und was ist, wenn ich den Hund mithilfe einer Hundeschule ausbilde oder in einen Hundesportverein eintreten "muss", da der Hund regelmäßig körperlich und geistig ausgeastet werden muss?
- Welche rechtliche Grundlage besteht bezogen auf die "Verwarung" des Hundes bei mir? Muss ich laut Gesetz als "private Laienpflegekraft" irgendwelche Bestimmungen erfüllen? Ich bin ja nicht zum Tierpfleger oder zur Tierarzthelferin ausgebildet worden. Unsere Gemeinde hat in der Hundesteuersatzung stehen, dass man einen Hund anmelden muss, wenn er länger als einen Monat bei einem lebt. Der Hund gehört aber nicht mir, sondern dem Verein. Muss ich ihn dann anmelden, und wenn ja, wer von uns zahlt die Steuer?
- Wie ist das mit der rechtlichen Bindung von Auflagen durch den Verein? Viele Vereine werden beispielsweise durch Futterfirmen gesponsert und verlangen, dass der Hund dann auch damit gefüttert wird. Meist sind diese Futtersorten aber alles andere als gut. Pedigree, Pro Plan, Royal Canin und Happy Dog sind da das beste Beispiel. Ist das überhaupt rechtlich haltbar? Und wie ist es bezüglich der Leinenpflicht mit vorgeschriebener Leinenlänge? Manchmal heißt es ja höchstens zwei Meter Leinenlänge und immer an der Leine. "Darf" ich dann keine Schleppleine/Flexileine (Bitte keine "Flexi-ist-ganz-dolle-böse-Diskussion", ich möchte gerne beim Thema bleiben und weiß, dass sie nichts am Halband zu suchen hat.) benutzen oder gar im Freilauf trainieren, sollten wir beide (der Hund und ich) im Training so weit fortschreiten können? Und was ist, wenn mein "Zuwiederhandeln" "auffliegen" würde? Habe ich dann Vertragsbruch begangen und wenn ja, was bedeutet das für den Hund und mich?
- Und was ist, wenn etwas durch oder mit dem Hund passiert, während er in meiner Obhut ist? Sollte ich eine OP- und Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen bzw. könnte ich das überhaupt? ich bin ja nicht der Eigentümer des Hundes. Wenn er zum Beispiel sich losreißt, einer Katze auf die Straße nachjagt und angefahren wird oder ein Lamm reißt oder jemanden anspringt und dann als gefährlicher Hund eingestuft wird? Ich habe nicht den Schein zum führen gefährlicher Hunde. Könnte ich dann mit dem Hund zum Sachkundenachweis und Wesenstest hinarbeiten oder würde er aus meiner Pflege entfernt werden? Und was ist, wenn der Hund etwas Wertvolles von mir zerstört? Kann ich das geltend machen oder heißt es dann "Pech gehabt"?
So, viele Fragen. ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.