- Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #1
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Soluna
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Hallo,
mal wieder ärgere ich mich über meine Tierarztpraxis: Diese hat bei der Abrechnung einen Fehler gemacht, nämlich eine Ziffer doppelt, statt einfach berechnet. Mir fiel dies erst nach Zahlung auf, da man ja die Rechnung mit den Leistungen auch erst nach der Bezahlung erhält (sofern gewünscht!). Der Fehler wurde anerkannt, jedoch bekomme ich den zuviel bezahlten Betrag lediglich gutgeschrieben für den nächsten Besuch! Ich möchte mein Geld jedoch gerne auf mein Konto, bzw. bar auf die Hand zurück! Dies muss natürlich erst mit dem Chef besprochen werden, dessen Ansicht kann ich mir erfahrungsgemäß zusammenreimen.
Heute wollte ich ein Herzmedikament dort besorgen und es dann mit der Gutschrift verrechnen lassen, um mir den Ärger zu sparen. Bei meinem Anruf heute morgen war das auch alles kein Problem. Als meine Mutter dann in der Praxis stand plötzlich schon, da der Chef das Storno der falschen Rechnung absegnen muss und noch 2 Wochen in Urlaub ist. Das war der Mitarbeiterin leider nicht klar. Also: Mal wieder umsonst in die Praxis gefahren. Ich bin entsprechend verärgert und froh, dass ich zwei Wochen zum Beruhigen habe.
Meine Frage: Ist der TA berechtigt, den Betrag einzubehalten? Schließlich liegt ja ein Fehler der Praxis vor!
Vielen Dank!
Soluna
mal wieder ärgere ich mich über meine Tierarztpraxis: Diese hat bei der Abrechnung einen Fehler gemacht, nämlich eine Ziffer doppelt, statt einfach berechnet. Mir fiel dies erst nach Zahlung auf, da man ja die Rechnung mit den Leistungen auch erst nach der Bezahlung erhält (sofern gewünscht!). Der Fehler wurde anerkannt, jedoch bekomme ich den zuviel bezahlten Betrag lediglich gutgeschrieben für den nächsten Besuch! Ich möchte mein Geld jedoch gerne auf mein Konto, bzw. bar auf die Hand zurück! Dies muss natürlich erst mit dem Chef besprochen werden, dessen Ansicht kann ich mir erfahrungsgemäß zusammenreimen.
Heute wollte ich ein Herzmedikament dort besorgen und es dann mit der Gutschrift verrechnen lassen, um mir den Ärger zu sparen. Bei meinem Anruf heute morgen war das auch alles kein Problem. Als meine Mutter dann in der Praxis stand plötzlich schon, da der Chef das Storno der falschen Rechnung absegnen muss und noch 2 Wochen in Urlaub ist. Das war der Mitarbeiterin leider nicht klar. Also: Mal wieder umsonst in die Praxis gefahren. Ich bin entsprechend verärgert und froh, dass ich zwei Wochen zum Beruhigen habe.
Meine Frage: Ist der TA berechtigt, den Betrag einzubehalten? Schließlich liegt ja ein Fehler der Praxis vor!
Vielen Dank!
Soluna