Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!?

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  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #1
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Soluna

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Hallo,

mal wieder ärgere ich mich über meine Tierarztpraxis: Diese hat bei der Abrechnung einen Fehler gemacht, nämlich eine Ziffer doppelt, statt einfach berechnet. Mir fiel dies erst nach Zahlung auf, da man ja die Rechnung mit den Leistungen auch erst nach der Bezahlung erhält (sofern gewünscht!). Der Fehler wurde anerkannt, jedoch bekomme ich den zuviel bezahlten Betrag lediglich gutgeschrieben für den nächsten Besuch! Ich möchte mein Geld jedoch gerne auf mein Konto, bzw. bar auf die Hand zurück! Dies muss natürlich erst mit dem Chef besprochen werden, dessen Ansicht kann ich mir erfahrungsgemäß zusammenreimen.

Heute wollte ich ein Herzmedikament dort besorgen und es dann mit der Gutschrift verrechnen lassen, um mir den Ärger zu sparen. Bei meinem Anruf heute morgen war das auch alles kein Problem. Als meine Mutter dann in der Praxis stand plötzlich schon, da der Chef das Storno der falschen Rechnung absegnen muss und noch 2 Wochen in Urlaub ist. Das war der Mitarbeiterin leider nicht klar. Also: Mal wieder umsonst in die Praxis gefahren. Ich bin entsprechend verärgert und froh, dass ich zwei Wochen zum Beruhigen habe. ;)

Meine Frage: Ist der TA berechtigt, den Betrag einzubehalten? Schließlich liegt ja ein Fehler der Praxis vor!

Vielen Dank!
Soluna
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #2
Ganz kurz: nein, ist er nicht!
Das wäre ja auch noch schöner [emoji6] stell dir das mal vor, dann könnte er ja irgendwelche utopischen Rechnungen stellen, damit die Leute dann nachher gezwungen sind zu ihm zu kommen.
Und die Art und Weise, wie nun mit dir umgegangen wird ist eine Unverschämtheit, ich könnte da vermutlich nicht so lange ruhig bleiben.
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #3
Also ich finde das auch etwas seltsam - wenn der Betrag tatsächlich anerkannt ist, braucht auch keiner noch was absegnen??!! Oder ist das doch noch nicht ganz klar? Oder hat er doppelten Gebührensatz genommen und die TA-Helfer wollen sicher gehen, dass dies tatsächlich nur ein Versehen war oder beabsichtigt?

Wenn meinem Haustierarzt ein Fehler passieren wäre und es sich nicht gerade um Unsummen handelt, würde ich ihm der Einfachheit halber wohl um Gutschrift bitten. Weil ich weiß, die nächste Rechnung kommt bestimmt...

Letzes Jahr ist mir sowas bei Bezahlung einer OP-Rechnung der Tierklinik passiert, die haben versehentlich einen Einzelposten von 25 € doppelt berechnet - da wurde gefragt, ob ich Rückzahlung oder Gutschrift wollte - ich wählte die Rückzahlung, und das Geld wurde anstandslos zurück überwiesen. So sollte es sein.
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #4
Ich hatte schon den Fall, dass ich Medikamente zurück gegeben habe (bei Tod des Tieres, bei einem Meerschwein waren das Schilddrüsenmedikamente (da wurde mir sogar statt 7 1/2 Tabletten 8 Tabletten gutgeschrieben, ich hatte damit gerechnet, dass nur 7 gutgeschrieben werden) und bei meinem verstorbenen KaninchenKastrat Herzmedikament & Entwässerungsmedikament). Das wurde auch als Guthaben auf das Konto geschrieben, allerdings hatte ich es auch schon, dass ich Geld zurück bekommen habe (wenn die nächste Rechnung z.B. günstiger wie das Guthaben war).
Das war allerdings noch zu Zeiten, wo ich alle paar Wochen beim Tierarzt war. Jetzt aktuell sind alle soweit gesund (ein Meerschwein hat Zahnprobleme, aber sie muss halt nicht ständig hin) und bei einem Guthaben würde ich wohl schauen wie hoch das ist und dann entweder stehen lassen oder mir das Geld geben lassen.

Aber man muss doch ein Guthaben, das auch noch wegen einem Fehler da steht, nicht mit dem Chef reden... Ich bin selbst in der Buchhaltung und es ist am besten, wenn das Konto glatt ist. Also weder Schulden noch Guthaben drauf steht. Da fragen wir nicht den Chef... Die Leute werden angeschrieben, dass sie das mit der nächsten Rechnung verrechnen sollen oder uns die Bankverbindung mitteilen sollen, damit wir es zurück überweisen.
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #5
Danke für eure Antworten. Leider habe ich den Eindruck, dass der Chef sehr aufs Geld schaut und durch das Einbehalten die Kunden gerne an seine Praxis binden möchte. Sogar die Buchhalterin kann da ohne ihn nichts ausrichten. Ich habe dort außerdem noch ein sehr teures Medikament "lagern", das ich demnächst auch gerne ausgehändigt hätte, weil ich es für einen anderen Hund in einer anderen Praxis benötige. Ich bin gespannt, wie die Reaktion darauf ist.

Die betreffende Position wurde eindeutig fälschlicherweise doppelt aufgeführt und abgerechnet! Mir kann man höchstens ankreiden, dass ich erst vier Wochen später drauf gekommen bin, aber wie gesagt ist ein vorher kontrollieren gar nicht möglich, da man erst zahlt und dann die Rechnung erhält (wenn man sie denn wünscht!).

Medikamentenreklamation geht dort, soweit ich mitbekommen habe, gar nicht, außer das Personal hat einem etwas falsches ausgehändigt, aber selbst dann darf die Packung wahrscheinlich noch nicht angebrochen sein. McLeodsDaughters: Rückgabe von Medis nach Tod des Tieres würde ich dort gar nicht versuchen, es sei denn, ich möchte diese spenden. Geld würde ich dafür sicher nicht zurück bekommen! (Wobei ich das schon großzügig finde.)

Nun ja, ich bin einer Verrechnung jedenfalls entgegen gekommen. Die Ärztin, die mir die Gutschrift zusicherte, teilte mir jedoch nicht mit, dass auch dies erst nach Absprache mit dem Chef in 2 Wochen erfolgen kann.
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #6
In so einem Fall würde ich in Zukunft dann wohl auch nicht eher zahlen, als bis mir die Rechnung präsentiert wird.

Ich verstehe ohnehin nicht so ganz, warum es so lange dauern sollte, bis man die Rechnung bekommt, die könnten sie doch auch schnell ausdrucken bevor man bezahlt (und ehrlich gesagt kenne ich es auch nur so).
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #7
Das habe ich mir auch gedacht, v.a. wenn es dann so ein Problem ist, einen Fehler zu korrigieren.
Die Rechnung bekam ich schon direkt nach Bezahlung ausgedruckt, aber da habe ich es vorgezogen, meinen kranken Hund schnell nach Hause zu schaffen anstatt eine zweiseitige Rechnung zu prüfen...
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #8
Die Rechnung bekam ich schon direkt nach Bezahlung ausgedruckt, aber da habe ich es vorgezogen, meinen kranken Hund schnell nach Hause zu schaffen anstatt eine zweiseitige Rechnung zu prüfen...
Verständlich, aber der Kunde ist schon verpflichtet die Rechnung zeitnah und selbstständig zu kontrollieren.
Ich weiß nicht wie es mit Dienstleistungen ist, aber in einem Geschäft ist der Kunde dazu verpflichtet sich sofort nach dem Kauf von der Korrektheit der Ware und dem Wechselgeld zu überzeugen. Wer da erstmal nach Hause fährt und dann feststellt, es fehlen 5 Euro Wechselgeld oder es wurde ein falscher Artikel eingepackt/abgerechnet, der kann in vielen Fällen höchstens noch auf Kulanz des Geschäftes hoffen.

Ärgerlich ist es natürlich trotzdem, was dir passiert ist, aber überprüfe in Zukunft die Rechnung lieber gleich, unter Umständen ist dein Tierarzt nämlich gar nicht mehr verpflichtet seinen Fehler nach 4 Wochen noch zu begleichen und du hast sogar noch Glück gehabt, dass er sich auf eine Gutschrift einlässt.
 
  • Abrechnungsfehler des TA beheben durch Gutschrift!? Beitrag #9
Zum einen kann ich den Fehler ja eindeutig belegen, bei Wechselgeld oder falscher Ware ist das nicht möglich. Zum anderen wurde von Seiten der Klinik sofort eine Korrektur zugesagt. Die Verjährungsfrist bei Rechnungen beträgt meines Wissens für beide Seiten 3 Jahre (§195 BGB)!
 
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