Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall?

Diskutiere Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? im Smalltalk Archiv Forum im Bereich Smalltalk; Hallöchen :-) Direkt eins vorab: Ich hab Google bereits zu dem Thema befragt, bin allerdings nur bedingt schlau daraus geworden. Vielleicht kennt...
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #1
Winniegirl

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Hallöchen :)

Direkt eins vorab: Ich hab Google bereits zu dem Thema befragt, bin allerdings nur bedingt schlau daraus geworden.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus und kann mit ein paar Tipps weiterhelfen ;)

Seit heute funktioniert bei uns im Haus (7 Mietparteien) weder die Heizung noch die Warmwasserversorgung. Zwar hat's momentan draußen noch keine Minusgrade, aber ich finde es auch nicht so besonders prall, wenn ich hier in der Wohnung keine "Wohlfühltemperatur" habe - natürlich jetzt keine 40°C im Schatten, aber ich hab auch keine Lust darauf, jetzt schon die dicken Wollsocken und die Fleecejacke rauszukramen. Ich bin nun wirklich keine Frostbeule, aber den ganzen Tag kalte Hände und Füße zu haben ist echt kein Vergnügen.

Ich bin momentan echt am überlegen, meinen Urlaub zu verkürzen und ins Büro zu gehen... da funktioniert die Heizung :lol:

Die Mieterin über mir hat bereits mehrfach bei der Hausverwaltung angerufen und Bescheid gesagt, und, wie ich bei einem Treppenhausgespräch zwischen eben dieser Mieterin und der Mieterin unter'm Dach "belauschen" konnte (nicht, dass ich da gezielt gelauscht habe, aber unser Treppenhaus ist extrem hellhörig und die Mieterin über mir hat eine extrem durchdringende Stimme), wohl auch bereits mit einer Mietminderung gedroht.

Jetzt kam mir natürlich der Gedanke: Geht das einfach so? Ich hab dann ein bisschen gegoogelt und herausgefunden, dass man bei einem Heizungsausfall tatsächlich die Miete mindern darf, allerdings verwirren mich die ganzen Temperaturangaben, über die ich gestolpert bin, nur. Zumal ich auch mangels Thermometer überhaupt nicht überprüfen kann, wie warm es gerade ist.
Ich konnte auch nicht rausfinden, ob eine Mietminderung überhaupt möglich ist, wenn jetzt die Heizung nur einen Tag streikt (wenn ich mal ganz optimistisch davon ausgehe, dass das morgen wieder in Ordnung gebracht wird). Und falls ja, in welcher Höhe?

Und muss ich selbst auch bei der Hausverwaltung Bescheid sagen oder reicht es, wenn das wohl schon andere aus dem Haus gemacht haben?
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #2
Kurzfassung: Ich weiß es nicht ;)
Ich denke aber, wenn es wirklich nur der eine Tag oder meinetwegen auch noch ein zweiter Tag ist, dass Du da sicher nix zurückbekommst. Da würd´ ich persönlich das auch gar nicht erst versuchen...

Ansonsten: Ich würde der Hausverwaltung in jedem Fall auch selbst noch Bescheid sagen, selbst wenn andere Leute das schon getan haben sollten - je mehr Leute da was sagen, desto besser!
Viel Erfolg!

edit: Das klingt jetzt mistverständlich, merke ich gerade: Also: Ich würde auf jeden Fall Bescheid sagen - ich würde aber keinesfalls damit rechnen, für einen oder zwei Tage irgendwelchen Ersatz zu bekommen....
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #3
Kurzfassung: Ich weiß es nicht ;)
Ich denke aber, wenn es wirklich nur der eine Tag oder meinetwegen auch noch ein zweiter Tag ist, dass Du da sicher nix zurückbekommst. Da würd´ ich persönlich das auch gar nicht erst versuchen...

Ansonsten: Ich würde der Hausverwaltung in jedem Fall auch selbst noch Bescheid sagen, selbst wenn andere Leute das schon getan haben sollten - je mehr Leute da was sagen, desto besser!
Viel Erfolg!

edit: Das klingt jetzt mistverständlich, merke ich gerade: Also: Ich würde auf jeden Fall Bescheid sagen - ich würde aber keinesfalls damit rechnen, für einen oder zwei Tage irgendwelchen Ersatz zu bekommen....


So missverständlich klang das jetzt gar nicht ;) Also ich hab schon vor der Tante Edith verstanden, was Du sagen wolltest ;)

Ich hab der Hausverwaltung jetzt mal sicherheitshalber eine Email geschrieben, da ich da telefonisch jetzt keinen mehr erreiche (laut der Tante über mir sind die generell wohl schwer zu erreichen... so genau kann ich das nicht beurteilen, da ich bislang nur zweimal da angerufen habe und da wurde sich sofort um mein Anliegen gekümmert; die über mir hat da glaub ich schon ne Standleitung hin, für ihre ganzen Meckereien :silence:)
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #4
Einfach so darf man die Miete selbstverständlich nicht kürzen. Der Eigentümer muss die Chance haben, den Schaden zu beheben. Ich würde erstmal selber mit der Hausverwlatung telefonieren.
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #5
Einfach so darf man die Miete selbstverständlich nicht kürzen. Der Eigentümer muss die Chance haben, den Schaden zu beheben. Ich würde erstmal selber mit der Hausverwlatung telefonieren.

Das sowieso... ich hatte jetzt nicht vor, einfach die Oktobermiete nicht zu überweisen ;) Zumal ich an sich auch nicht die Art von Mensch bin, die da jetzt ein Fass aufmacht. Natürlich ist es nicht gerade angenehm, wenn man im Kühlen hockt, und ohne Warmwasser is eh alles doof. Aber da jetzt wegen einem Tag einen riesen Aufstand zu proben finde ich dezent übertrieben.
Nichts desto trotz: Wenn man da tatsächlich ein Anrecht auf Mietminderung hätte, wäre das schon ganz spannend zu wissen. Klar, es würden da jetzt keine Unsummen an Euro bei rauskommen, aber am Ende sind's genau die 50 Cent, die mir irgendwann mal zur Million fehlen :lol:
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #7

Das hatte ich auch gefunden, aber mich haben halt die ganzen Temperaturangaben (die ich mangels Thermometer ja nicht überprüfen kann) verwirrt... und so gut kenne ich mich nicht, dass ich weiß, ab wieviel Grad meine "kalte-Hände-Temperatur" erreicht ist :lol:

Ich versteh das so: wenn's in der Wohnung trotz Heizungsausfall immer noch 18 Grad sind, dann ist das nicht kalt (laut Mieterbund) und man hat kein Anrecht auf Mietkürzung. Bliebe aber immer noch der Ausfall vom Warmwasser. Zum Spülen mag das ja noch gehen, das Wasser mit dem Wasserkocher zu erwärmen, aber spätestens beim Duschen hört dann für mich der Spaß auf. Ich bin ein Warmduscher und stehe dazu :lol: Dazu habe ich im Internet jetzt nur was gefunden, dass es da eben auf die Dauer des Ausfalls bzw. auf die erreichte Temperatur und Wasserdurchflussmenge ankommt. (Wieso einfach, wenn's auch kompliziert geht :roll:).
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #8
Ja, ist alles ein bisschen verwirrend, wie so vieles, was mit Bürokratie zu tun hat.
Aber was wichtig ist, wie es da auch steht und hier schon mehrfach erwähnt wurde: du musst unverzüglich der Hausverwaltung Bescheid geben und eventuell fragen, wann du damit rechnen kannst, dass das Problem behoben wird.
Ich würde mich mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen, die können dir ganz genau sagen, welche Rechte du hast und welche Maßnahmen möglich sind.
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #9
Generell ohne Thermometer bzw. nur mit der Angabe "ist kalt" wirst Du einfach nicht weiter kommen bzw. keine Chance haben, das wirklich durchsetzen zu können. Die Dinger kosten doch sicher max. 10 EUR, also wenn ich da was rechtlich durchsetzen will würd ich vorher unbedingt das Geld in die Hand nehmen. Weil sonst hast gar keine Chance.
 
  • Mietminderung bei Heizungs- & Warmwasserausfall? Beitrag #10
Keine Ahnung wieso, aber so 21 Uhr ist dann auf einmal die Heizung wieder angesprungen und aus dem Hahn kam auch wieder warmes Wasser... also erstmal umsonst "die Pferde scheu gemacht" :D Weiß der Geier, warum das den ganzen Tag nicht funktioniert hat und dann abends auf einmal wieder. Ich glaube kaum, dass da abends noch was repariert wurde; das hätte ich auch gehört, wenn da an der Heizungsanlage rumgerödelt wurde, da ich im Souterrain wohne. Spontane Selbstheilung vielleicht :lol:

Wie gesagt, wenn ich nicht zufällig das Gespräch im Treppenhaus gehört hätte, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, an eine Mietkürzung zu denken, weil ich mir denke, einen Tag wird man wohl aushalten. Aber für den Ernstfall (also falls das mal irgendwann eine längere Geschichte werden sollte) ist es gut zu wissen, dass die Möglichkeit besteht.

@Audrey: Thermometer steht bereits auf der Einkaufsliste... kann man ja immer mal gebrauchen ;) "Kalt" is ja immer relativ, da isses praktisch, wenn man das mit Zahlen belegen kann ;)
 
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