Neue Besitzerin will rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Hilfe!

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Celiinchen

Celiinchen

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Vor Kurzem habe ich meine Hündin mit Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt und habe sie der neuen Halterin wirklich so beschrieben, wie ich die Hündin kenne.
Kinderlieb, ruhig, geduldig, desinteressiert an anderen Hunden.
Nun ist sie in ihrem neuen Heim wohl total durchgedreht. Hat eine andere Hündin gebissen, einer Frau in die Hand, ist aggressiv und so weiter.
So kenne ich sie nicht!
Die Hündin ist jetzt im Tierheim untergebracht worden, natürlich auf meine Erlaubnis hin, weil es für mich einfach nicht mehr möglich war die Hündin zurückzunehmen und der Schutzvertrag verpflichtete mich auch nicht dazu. Jetzt wird mir gedroht nach §4 Abs. 1 DVO LHundG NRW, rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten, wenn ich die Schutzgebühr nicht zurückzahle.
Kann sie mich wirklich belangen? Im Schutzvertrag steht wortwörtlich, dass ich nicht verpflichtet bin die Gebühr zurückzuzahlen.

Und bevor jetzt jemand sagt "Denk an die Hündin." Das tue ich, jeden Tag. Es tut mir so unendlich leid, wie das für sie ausgegangen ist, aber es war mir einfach nicht möglich sie zurückzunehmen.
 
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  • Neue Besitzerin will rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Hilfe! Beitrag #3
Der Hund ist verkauft und damit liegt die Verantwortung bei der neuen Besitzerin, nicht bei dir. ;) Die "Schutzgebühr", also der Kauf war doch schon längst abgewickelt.
 
  • Neue Besitzerin will rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Hilfe! Beitrag #4
Keine Ahnung, ich bin total verunsichert :frown: Bin gerade so durch den Wind, dieser Gesetzestext macht mich noch viel wuseliger...

Sie will mich ja wegen Falschaussagen über die Hündin belangen, die andere in Gefahr gebracht haben. Mal ganz abgesehen davon, dass ich keine falschen Angaben gemacht habe, da ich die Hündin wirklich so beschrieben habe, wie ich sie kenne.

Im Vertrag steht:

"Der bisherige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden,
das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert."
"Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung
seitens des bisherigen Eigentümers."

und der Absatz:

"Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind
bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar." wurde zwar gestrichen, aber es wurde KEINE neue Aussage bezüglich der Schutzgebühr formuliert.

und auch:
"Das Tier bei auftretenden Problemen, z.B. Beißen, Entlaufen, Rauhbeinigkeit, Ungehorsam,
nicht töten zu lassen, sondern sich mit den bisherigen Eigentümern in Verbindung zu setzen, ggf.
zurückzugeben.", aber das verpflichtet mich ja quasi nicht...
 
  • Neue Besitzerin will rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Hilfe! Beitrag #5
Hat sie denn Beweise dafür, dass du gelogen hast? Also irgendwelche Zeugen, die sagen könnten, dass die Hündin vor dem Verkauf schon anders war als von dir beschrieben?
Ich denke nicht, dass sie dir ohne wirklich nachweisen kann, dass du eine Falschaussage gemacht hast.
 
  • Neue Besitzerin will rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Hilfe! Beitrag #6
Ich wollte gerade sagen - mir kam bei Deinen Beiträgen als erstes in den Sinn, dass es doch bestimmt auch diverse Zeugen gibt, die bestätigen können, dass Deine Hündin vorher anders war - Familie, Freunde, Nachbarn, Bekannte.... Gassi-Bekanntschaften... Da müsste sich doch sicher wer finden lassen...
Ansonsten kenne ich mich mit der rechtlichen Lage leider nicht aus, wünsche Dir aber viel Glück!

LG seven
 
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