Heyho,
Es gibt kein Mitspracherecht für Züchter, wenn der Besitzer und Eigentümer die gleiche Person sind.
In § 903 BGB steht: "Der Eigentümer einer Sache kann,
soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."
Alles andere hieße, dass er noch der Eigentümer wäre und dies müsste explizit vertraglich festgehalten werden.
Der Züchter muss nicht Eigentümer sein, um entgegenstehende Rechte zu haben. Solche Rechte können auch durch einen individuellen Vertrag entstehen.
Ein Beispiel: Ich schließe einen Vertrag mit meinem Nachbarn, dass er meinen Hund für drei Tage übers Wochenende haben darf. Am Wochenende kommt mein Nachbar und möchte den Hund. Da kann ich nicht sagen: "Ätsch! Ich bin Eigentümer und Besitzer und deswegen hast du kein Recht! Kriegst den nicht!"
Im Normalfall sind das stinknormale Kaufverträge und was man mit seinem erworbenen Gut tut ist allein Sache des Käufers.
Ich verweise auf oben.
Ferner möchte ich kurz anmerken, dass ein Kaufvertrag nicht automatisch dazu führt, dass du ein Gut erworben hast. Im oben genannten Beispiel hat mein Nachbar ja auch nicht Besitz an den Hund erworben - im Gegenteil, ich will den Hund nicht hergeben.
Wenn Eigentum wirklich erworben worden ist (Gegenteilige Meinung zB hier: Landgericht Essen, 15 S 277/10 // oder hier: Landgericht Krefeld, 1 S 79/06), darf das Eigentum auch übertragen werden, soweit mir bekannt. Allerdings ist da eben die Frage, ob dann nicht Anspruch auf Entrichtung einer Vertragsstrafe oder ein Schadensersatzanspruch entsteht. Besonders, wenn die Tiere unkastriert abgegeben werden, sollte man das Risiko bedenken.
Ich wäre mir auch nicht so sicher, ob das „stinknormale“ Kaufverträge sind. Es könnte natürlich ein Kaufvertrag mit AGB sein, die dann wiederum eventuell zum Teil unwirksam sind aufgrund der AGB-Kontrolle. Hierbei ist aber auch fraglich, ob es wirklich überraschend (§ 305c BGB) ist, dass ein Züchter für seine Tiere das Beste möchte? Auch sehe ich weder ein Verstoß gegen Treu und Glauben, noch eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB). Hier kann man natürlich Beispiele über Beispiele anbringen, inwiefern das in anderen Fällen eine unangemessene Benachteiligung wäre, aber ich zitiere:
§ 90a BGB:
„Tiere sind keine Sachen.“
Und genau daher sind die Beispiele und Gegenargumente schön und wichtig, aber kein eindeutiger Garant, im Recht zu sein.
Andere Arten von Verträgen kämen aber auch in Betracht. Generell kann es ein Vertrag eigener Art (sui generis) sein (siehe oben: Vertragsfreiheit und damit auch Inhaltsfreiheit sind grundrechtlich verankert). Dabei gilt, dass man auch nicht eindeutig sagen kann, dass es ein Kaufvertrag ist, nur weil Kaufvertrag oben drauf steht, denn: falsa demonstratio non nocet (eine falsche Bezeichnung schadet nicht).
Ich könnte jetzt alle denkbaren Verträge und Teilverträge aufzählen, die zB analog hinzugezogen werden könnten, aber das ist den Aufwand nicht wert. Aber Teil des Kaufes könnte ein unentgeltlicher Auftrag (§ 662 BGB) sein, der nicht an einen Dritten weitergegeben werden darf (§ 664 BGB). Ferner ist das Knüpfen von Bedingung an unterschiedliche Arten von Verträgen vollkommen legitim und durchaus eben analog anwendbar, zB bei der Schenkung (§ 525 BGB) oder beim Erbe (§ 2075 BGB).
Um es also kurz zu fassen: Der meistgenutzte Satz von Juristen ist nicht umsonst „es kommt auf den Fall an“. Denn das tut es.
Die Frage ist also lediglich, was passieren kann, wenn sie die Tiere einfach verkauft.
Da käme eine eventuell bestehende Vertragsstrafe in Betracht.
Genauso eben ein Schadensersatzanspruch.
Jedenfalls ein Gerichtsstreit mit samt Anwalt, wenn die Züchterin wirklich motzig ist und nicht einsieht, dass der Vertragspartner „einfach so“ den Vertrag bricht.
Eventuell passiert auch nichts.
Eine vernünftige Einigung ist trotzdem immer anzustreben.
Zum Vergleich:
Mir kann auch niemand vorschreiben, dass ich meinen Staubsauger nur am Montag, Mittwoch und Freitag benutzen darf, in welcher Ecke des Zimmers ich nicht staubsaugen darf und ob ich den Staubsauger eventuell meiner Nachbarin von Gegenüber schenke.
Der Vergleich ist schlecht.
Zum einen besteht ein Unterschied zwischen einem Tier und einem Staubsauger. Dir schreibt auch niemand vor, dass du nicht mit einem Messer Kratzer in deinen Staubsauger machen darfst – ich hoffe allerdings, deine Nachbarn melden das dem Veterinäramt, wenn du selbiges bei deinen Katzen tust.
Zum anderen ist das nicht der Fall. Ihr wird nicht vorgeschrieben, was sie tun soll. Sie hat einen Vertrag freiwillig unterschrieben, in dem sie sich dazu verpflichtet und ohne deren Verpflichtung der Züchter die Katzen nicht abgegeben hätte. Meine Uroma und meine Mutter hatten sogar einen Vertrag über den Kauf eines Autos abgeschlossen, bei dem meine Mutter meine Uroma regelmäßig mit dem Auto irgendwo hinfahren musste, weil meine Mutter das gekauft hatte.
Ich würde absolut jeden Schutzvertrag bedenkenlos unterschreiben solange eine Kaufsumme drin steht, selbst wenn drin stünde, dass mein Hund rosa glitzernde High heels tragen müsste, einfach weil diese Verträge null und nichtig sind.
Beachte an dieser Stelle, dass du trotzdem eine Willenserklärung dabei abgibst (§ 116 BGB).
Bei einer solchen Formulierung handelt es sich dann auch nicht mehr um AGB. Individualabsprachen sind wie gesagt meist gültig. Dabei ist nach § 116 BGB und § 157 BGB auch ziemlich egal, was du wirklich wolltest.
Manchmal (und in diesen Fällen quasi immer) kommt es dem Verkäufer gerade an, mit einer Person einen Vertrag einzugehen, die bestimmte Eigenschaften hat (zB Hunde mit rosa glitzernde Highheels). Mit deiner Unterschrift täuschst du diese Eigenschaft dann unter Umständen vor. Und da verlassen wir dann schon das BGB und sind bei § 263 StGB.
Was ich damit sagen will, ist einfach: Seid vorsichtig, wenn ihr Verträge abschließt. Unterschreibt nicht einfach blind und brecht nicht „einfach so“ Verträge.
Und Jura ist nichts, was man mal eben so pauschal beurteilen kann vom Sofa aus. Wenn das so wäre, gäbe es keine Berufungsverfahren etcpp und auch nicht mehrere Richter und all sowas.
Ich lese oft genug, dass Mieter sich einfach so Hunde zulegen dürften, wenn Klauseln ungültig wären und ich frage mich, wie viele Hunde alleine deswegen im Tierheim sind, weil Leute das so selbstbewusst ins Internet schreiben und Leute denen glauben und sich Hunde holen und dann beim Anwalt sitzen nach der Abmahnung und ihren Hund doch abgeben müssen.
Und zum Schluss: Das soll nicht böse gemeint sein und keine Vorführung oder sonstwas. Ich habe absichtlich so weit ausgeholt, um zu zeigen, wie verzwickt Jura ist und das es nicht so leicht ist, da auf Anhieb das richtige zu wissen. Mir wurde sogar mal erstinstanzlich die Haltung von Kleintieren in der Wohnung verboten.
Also wirklich. Juristen müssen nicht umsonst so lange studieren.
Ich gehe auch davon aus, dass in den meisten Fällen die Klauseln im Schutzvertrag AGB darstellen und ferner sowieso nicht erwartet werden kann, dass du die Tiere jetzt einschläferst, weil sie nirgendwo hin können von Seiten der Züchterin. Wäre auch Schwachsinn mMn. Aber ich kann das nicht beurteilen anhand der wenigen Infos und auch sonst kann das niemand – nicht mal ein guter Jurist – so einfach beurteilen.
Ich bitte nochmal darum, das nicht als Angriff aufzufassen.
Ich möchte auch ungern das Forum nutzen, um jetzt darüber zu diskutieren, wie wahrscheinlich denn Fall XY ist oder dass XY sehr weit hergeholt ist oder sonstwas. Fakt ist, dass es möglich wäre. Und ich hätte einfach ein schlechtes Gewissen, jemanden ins offene Messer rennen zu lassen, nur weil sie einen unwahrscheinlichen Fall hat. Besonders, wo sie gerade schon so viel durchmachen und so stark sein müssen ohne den zusätzlichen Stress! <3
Lg
Lou