Komisches Verbot (Vermieter)

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  • Komisches Verbot (Vermieter) Beitrag #1
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Charles2007

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Hallo zusammen,
mein Freund und ich wollten uns gerne einen Hund anschaffen. Jetzt habe ich bei der Baugenossenschaft angerufen und die meinten der Hund darf nicht größer als 40 cm und nicht schwerer als 20 kg sein (gut,das kann ich noch nachvollziehen). Und dann meinten die,das Hunde in der zweiten Etage sowieso verboten wären...aber im Erdgeschoss und 1. Etage wäre ok...was für eine dämliche Regelung ist das denn?! Eine Freundin von mir meinte,dass das gar nicht erlaubt sei und ich solle da wieder anrufen...meint ihr es lohnt sich?
Hatte auch nicht nachgefragt warum es nicht erlaubt ist,war so perplex und traurig ;-(
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Liebe Grüße Charles :)
 
  • Komisches Verbot (Vermieter) Beitrag #2
Hallo!
Vom Gesetz her dürfen Hunde und Katzen, egal wie groß, pauschal nicht mehr verboten werden, da gab es 2 Gerichtsurteile zu. Ein Hund muss theoretisch nicht mal mehr beim Vermieter angemeldet werden. Es gibt allerdings Gründe warum Hunde weiterhin verboten werden können, dazu zählt zum Beispiel eine nachgewiesene schwere Allergie eines anderen Hausbewohners, aggressive oder verhaltensauffällige Hunde, dauerhafte Ruhestörung usw. Diese Gründe müssen allerdings belegt werden und können nicht einfach so behauptet werden. Es kann also durchaus sein, dass im 2. Stock jemand mit Allergie wohnt und ein Hund deswegen dort nicht zumutbar ist.
Frag einfach nochmal nach und weise auf diese Urteile hin, viele Vermieter nutzen die Unwissenheit der Mieter in diesem Punkt sehr gerne aus oder wissen teilweise selbst nicht mal was davon. Seid euch nur bewusst das ihr für alle Schäden in der Wohnung komplett selbst gerade stehen müsst, es wird nämlich immer der Hund gewesen sein, egal was kaputt gegangen ist 😉
Unsere alte Vermieterin meinte z.b. wir könnten natürlich einen Hund und Haus holen aber müssten dann bei Auszug für 5000€ das Parkett im gesamten Haus austauschen lassen, es müsste ja farblich wieder einheitlich sein und Katzer können natürlich ja nur vom Hund sein. Rein rechtlich wäre das ihr gutes Recht gewesen und deswegen haben wir gewartet bis wir hundefreundliche Vermieter hatten.
Im Zweifelsfall geh zum Mieterschutzbund und lass es dir schriftlich geben, spätestens mit denen möchte sich kein Vermieter freiwillig anlegen.
Ich war immer bemüht das der Vermieter einverstanden ist, so gibt es nämlich kein Theater und auch hinterher wird man sich leichter einig.
 
  • Komisches Verbot (Vermieter) Beitrag #3
Hey,
Danke für deine Antwort! Ich koche innerlich immer noch vor Wut :( Hab nochmal ein bisschen gegoogelt und der Vermieter darf nicht den einen Mietern im Haus (Erdgeschoss und 1. Stock) einen Hund erlauben und den anderen nicht (2.Stock). Ich kann mir nicht vorstellen das die Dame nebenan allergisch ist und das sogar der Bauenossenschaft mitgeteilt hat. Vor allem hat eine Freundin von mir mit ihrem Golden Retriever bei der Genossenschaft gewohnt!!! Das hat den Blödmann aber auch nicht interessiert :(
Werde da morgen nochmal anrufen...
Den Boden und die Tapete habe ich selbst angebracht und aus eigener Tasche bezahlt. Wenn da was wäre würde ich es gerne alles rausreißen :-D
 
  • Komisches Verbot (Vermieter) Beitrag #4
Achja,ich habe noch mit anderen Mietern via Facebook geschrieben. Eine hat einen Hund in der 2. Etage...aber wohl schon länger.
Die Baugenossenschaft hat wohl seit letztem Jahr diese Regel,weil sich einige Leute beschwert haben das das Treppenhaus dreckig wäre. Aber Menschen bringen auch dreck rein und außerdem kommt wöchentlich eine Putzkolonne und reinigt alles...also eine Begründung ist das für mich nicht
 
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