- Ist das neue Tierschutzgesetz mit dem nach § 10 beschlossenen Ausstellungsverbot, nicht gut und begrüßenswert ? Beitrag #1
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A-Fritz
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§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Endlich wird auch in Deutschland gegen die Qualzuchten konsequenter vorgegangen , nun kann man hoffen , dass zukünftig solche Züchtungen unterbleiben .
Allerdings stellt sich hier die Frage , ob dieses Gesetz nicht über das eigentliche Ziel hinaus geht und in einer übertriebenen Weise nicht nur die Vermehrung solcher Tiere unterdrückt ,
sondern auch die vereinsmäßige , sportliche Betätigung mit solchen Tieren behindert , welche unter dem Verdacht einer solchen Beeinträchtigung stehen ?
Ich denke , Sport ist immer ein Vorteil für die Gesundheit von Menschen und Tieren , solange dieses nicht übertrieben wird ,
dabei gibt es auch keinen Unterschied , ob die Tiere, oder Menschen vielleicht auch eine Behinderung haben .
Was ist Eure Meinung zu diesem Thema ??