Es gab mal eine Übergangszeit, wo es ausreichte, wenn der Tierarzt bestätigte, dass man einen großen Hund (also größer als 40cm Schulterhöhe und/oder 20kg Körpergewicht) gehalten hat und damit gut umgehen konnte. Der Impfausweis des vorherigen Hundes reicht dafür nicht - ich hatte mal eine Interessentin für einen Schäferhundmix und die wollte den Sachkundenachweis auch nicht machen, hatte auch noch nie etwas davon gehört und meinte: ach ich zeig denen einfach den Impfausweis meines Malinois. Nun ist es aber so, dass man sich den Impfausweis ja auch irgendwo von jemandem geben lassen kann, sich als zweiten Halter einträgt und zack, hätte man den Nachweis, obwohl man nie einen Hund besessen hat.
Wenn also dein Schwiegervater vor Einführung des Sachkundenachweises ca 2006/07 schon mal einen großen Hund gehalten hat und der Tierarzt von damals noch praktiziert, kann er Glück haben, dass er keinen Sachkundenachweis braucht, weil der Tierarzt ihm das bescheinigt. Da würde ich aber auf jeden Fall noch mal beim Ordnungsamt nachfragen. Denn die meisten akzeptieren das inzwischen nicht mehr, weil seit dem Zeitraum von vor 2006 und heute einfach zu viel Zeit vergangen ist.
An sich hättet ihr darüber im Vorfeld vom Züchter oder dem Tierheim oder Tierschutzverein informiert werden müssen, welche Auflagen mit der Haltung des Hundes verbunden sind. In anderen Bundesländern muss man sowas teils auch schon VOR dem Einzug des Hundes nachweisen können, wenn ich das richtig im Kopf habe oder wenige Wochen nach dem Einzug einreichen.