Genehmigung für Longierzirkel?

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  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #1
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Cab

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Ich möchte auf einem Gartengrundstück in Baden-Württemberg einen Longierzirkel bauen. Es wird hierzu nichts ausgebaggert, es wird lediglich eine Umrandung aus Holz gebaut. Bei der Tretschicht handelt es sich hier um den Swinggroundboden (Teppichschnitzel, zwar Sondermüll, aber nicht umweltschädlich). Der Untergrund ist verdichteter Schotter. Insgesamt ist es etwa eine Fläche von 150-160m². Brauche ich hierfür eine Genehmigung?
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #2
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #3
Meines Wissens ist ein Reitplatz, ab einer Größe von 20x40m auf alle Fälle genehmigungspflichtig. Meine Hoffnung besteht darin, dass es der Longierzirkel aufgrund seiner Größe nicht ist. Denke, dass v.a. der Untergrund aber eine entscheidende Rolle spielt. Danke für deinen Link, werde es gleich mal durchlesen.
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #4
Wenn du was rausgefunden hast, berichte mal.

Würde mich mal interessieren, was einen solche Genehmigung (wenn du eine brauchen solltest) an "Verwaltungsgebühr" kostet.
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #5
Hab ein paar Schwierigkeiten, das Beamtendeutsch zu verstehen. Hab da mal ein Auschnitt:

[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]§ 2 Begriffe
(1) Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus
Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht
auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn
die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest
benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten auch
1. Aufschüttungen und Abgrabungen,

Würde also bedeuten, dass ein Longierzirkel eine bauliche Anlage ist. Ob er deshalb aber genehmigungpflichtig ist, hab ich nicht rausgefunden.

[/FONT]
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #6
Ich würde auch sagen, dass der Longierzirkel als bauliche Anlage gilt.

In §50 ist geregelt welche Anlage "verfahrensfrei" sind. Dazu gibt es einen Anhang (§79), in dem diese Anlagen aufgeführt sind.
Hier habe ich nichts gefunden, was auf einen Lonigerzirkel passen würde.

Ich denke, dass ist (wie so oft im Recht) Auslegungssache.
Hier kann wohl nur eine Anfrage beim Amt weiterhelfen.
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #7
Denke ich auch.
Werde dann morgen mal nachfragen
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #8
Und berichte mal, was sie gesagt haben und ob man dir am Telefon überhaupt weiterhelfen kann ;-)
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #9
Habe bei der Stadt angerufen, die wissen das aber auch nicht. Sie haben mich an das Landratsamt verwiesen, aber da hab ich noch niemanden erreicht.
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #10
Das hört sich nach Ämter-Marathon an...
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #11
Also, nun hab ich endlich eine Antwort bekommen. Der Longierzirkel ist genehmigungsplichtig, aufgrund der Nutzungsänderung. Eine Genehmigung werde ich als Nicht-Landwirt aber definitiv nicht bekommen. Die einzigste Chance, die ich habe, ist eine Duldung. Diese ist dann aber nur auf mich bezogen. D.h., wenn ich keine Pferde mehr habe, darf kein anderer den Longierzirkel benutzen (oder so ähnlich). Es muss auch genau angegeben werden, von wem und wie oft der Longierzirkel benutzt wird. Denke aber, dass das später sowieso keinen mehr interessieren wird. Es könnte nur Probleme geben, falls ich das Grundstück verkaufen will (was ich aber bisher sowieso nicht vorhatte). Genauer hab ich mich bisher aber noch nicht informiert, was genau eine Duldung bedeutet.
 
  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #12
Hi Cab,

ich bin kein Jurist, aber meines Wissens liegt der Unterschied darin, daß eine Genehmigung nicht wieder zurückgenommen werden kann. Bei einer Duldung bist du immer auf den goodwill bzw. die Umstände angewiesen. Angenommen neben deinem Grundstück, auf dem du mit Pferden arbeitest, wird ein Kindergarten erbaut. Wenn der Zirkel nur geduldet ist, könnte man dann von dir verlangen, ihn abzubauen, weil Pferde für Kinder gefährlich werden können. Hattest du aber eine Genehmigung, kann man genau das nicht.
Ok, ist ein doofes Beispiel, aber was Besseres fiel mir auf die Schnelle nicht ein - versteht man trotzdem einigermaßen, was ich damit meine?

Ähnlich ist es bei Haustieren, vielleicht ist das Beispiel besser: Eine Mietpartei hat einen Hund. Eigentlich sind Hunde nicht erlaubt, aber der Hund wird auf Widerruf geduldet, z.B. so lange bis ein anderer Mieter eine Allergie gegen Hunde bekommt.
Wäre die Hundehaltung genehmigt, hätte der allergische Mieter Pech gehabt.
Da der Hund aber nur geduldet ist, kann der Vermieter dann den Hund verbieten.
Ja, das Beispiel ist besser, glaub ich ;-)

LG
Chipi
 
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  • Genehmigung für Longierzirkel? Beitrag #13
Es wird schon deutlich, was du meinst, aber ich hab ja eigentlich keine Wahl, weil Genehmigung bekomm ich keine, auch wenn sie mir lieber wäre.
 
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