Hi Cab,
ich bin kein Jurist, aber meines Wissens liegt der Unterschied darin, daß eine Genehmigung nicht wieder zurückgenommen werden kann. Bei einer Duldung bist du immer auf den goodwill bzw. die Umstände angewiesen. Angenommen neben deinem Grundstück, auf dem du mit Pferden arbeitest, wird ein Kindergarten erbaut. Wenn der Zirkel nur geduldet ist, könnte man dann von dir verlangen, ihn abzubauen, weil Pferde für Kinder gefährlich werden können. Hattest du aber eine Genehmigung, kann man genau das nicht.
Ok, ist ein doofes Beispiel, aber was Besseres fiel mir auf die Schnelle nicht ein - versteht man trotzdem einigermaßen, was ich damit meine?
Ähnlich ist es bei Haustieren, vielleicht ist das Beispiel besser: Eine Mietpartei hat einen Hund. Eigentlich sind Hunde nicht erlaubt, aber der Hund wird auf Widerruf geduldet, z.B. so lange bis ein anderer Mieter eine Allergie gegen Hunde bekommt.
Wäre die Hundehaltung genehmigt, hätte der allergische Mieter Pech gehabt.
Da der Hund aber nur geduldet ist, kann der Vermieter dann den Hund verbieten.
Ja, das Beispiel ist besser, glaub ich ;-)
LG
Chipi