kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ?

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Suesse

Suesse

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Hallo schon seid wochen versuch ich mich darum zu kümmern um bekomme immer vom arbeitsamt gesagt da können wir ihnen nicht weiterhelfen:evil:

und zwar geht es darum :
Mein freund bekommt seid dezember 2005 Hartz 4 und hat seid dem ne menge versucht um da wieder rauzukommen ohne erfolg natürlich

wir bekommen seid dem jeder vom arbeitsamt 311,00€ also ingesamt 622,00€ dann hatte er von dezember 2005 bis mai 2007 kindergled bekommen.

die ovm arbeitsamt sagten er müsste das kindergeld nicht abmelden , weil er es sowieso vom Hartz 4 abgezogen bekommt.
das heisst wir haben da nicht 611,00€bekommen sondern 457,00€ und zusätzlich 154,00 € von der kindergelldstelle

dann im mai 2007 wurde er 21 jahre alt und das kindergeld lief aus.

und dann haben wir vor zwei monaten eine rechnung von der kindergeldstelle bekommen das wir ca. 3800,00€zurückzahlen sollen-

dann sagten die uns beim der kindergeldstelle wir bekommen keine auskunft , da dies alles auf denn namen meiner schwiegermutter läuft. wir dann gsagt , das wir dann auch nichts bezhalen.

dann war wieder ruhe und dann kam die erste mahnung und zwar nicht mehr auf dem namen meiner schwiegermutter, sondern auf dem namen meines freundes :shock:

so jetzt versuch ich schon tagelang beim arbeitsamet anzurufen, aber men sachbearbeiter ist mal wieder im urlaub.. toll jetzt steh ich da weiss nicht wie ich das bezahlen soll :roll:

Das kann doch nicht sein, das die vom Arbeitsamt sagen, das braucht ihr nicht abmelden und jetzt bekomme ich so eine rechnung. kennt jemand sich da vielleicht mit aus und weiss was ich machen kann?

wir würden dann ca. wenn alles wirklich richtig abläuft vom arbeitsamt 2772,00€wieder bekommen, aber das reicht natürlich nicht, da die von der kindergeldstelle auch das geld wieder haben wollen, was er in der ausbildung bekommen hat.

ich bin total an meine grenzen.. hab schon alles versucht und war noch nie so ratlos wie jetzt...

 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #2
Schick deinen Freund zum Amtsgericht. Nimmt alle Hartz 4 Unterlagen mit, sagt ihr wollt ein Beratungsgespraech beim Anwalt. Schildert den Sachverhalt und dann koennt ihr euch kostenlos beim RA beraten lassen. Muesst hoechstens 10 € zahlen.

LG
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #3
Kindergeld bekommt man in der Ausbildung, wenn man ab 2004 nicht mehr als 7.680 Euro netto im Jahr verdient hat, also Brutto-Einkommen abzg. sämtlicher Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn man arbeitslos ist, erhält man bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Kindergeld. Also ab 21 Jahren ist es bei Arbeitslosigkeit vorbei.
Aus dem Beitrag ersehe ich erstmal keinen Grund, warum das Kindergeld zurückerstattet werden soll und dann bei dem Betrag gleich volle 2 Jahre.
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #4
Ihr müßt euch einen Nachweis besorgen wo die Zeit eingetragen wird von der Ausbildung und der Arbeitslosigkeit wo Kindergeld bezogen wurde. Dies muß vom ehemaligen Ausbilder und von Arbeitsamt ausgefüllt und bestätigt werden. Bei mir war es auch der Fall das nach der Ausbildung ein schrieb kam wir sollen das Kindergeld zurück bezahlen wo ich in der Ausbildung war. Das hat sich mit dem Nachweis erledigt.

LG Steffi
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #5
ja, die von der kindergeldstelle meinte ja das sie ihn seine daten reinsehen kann und sie weiss auch , das er seid 2005 dezember ausbildungsuchenend gemeldet ist. die nachweise hat sie alle.

also er war dann noch von april 2006 bis dezember 2006 angestellter auf 400,00€basis . was uns dann vom hartz 4 abgezogen würde.

mh, ich warte erstmal bis mittwoch und dann hoffe ich mein sachbearbeiter zu erreichen klappt dies nicht werde ich zu m amtgericht gehen mit meinem freund.

und was sollte ich dann am besten machen jazzie ? die mahnung ingonieren? wir konnten ja nicht einmal widerspruch einlegen
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #6
Wenn die doch die Nachweise haben ist das doch Schwachsinnig. Da kann ich euch auch nur empfehlen mal zum Anwalt zu gehen. Ist Dein Freund noch arbeitslos? Falls ja dann bekommt er vom Arbeitsamt oder Hartz IV amt einen Gutschein für nen Anwalt für ne Beratung. Dann bezahlen die das und nicht er.

LG Steffi
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #7
jup das habe ich auch gesagt. sie meinte nur er das sie von ihm die alten bewerbungen die er geschrieben hat, haben will. mein freund meinte da nur, das die alle beim arbeitsamt liegen und er die nicht jahre lang auf hebt . sie sagte fann nur . sie kümmert sich drum und dann kam halt die mahnung
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #8
Wiederspruch/Einspruch kann man immer innerhalb eines Monats nach dem man den Bescheid erhalten hat einlegen (steht normalerweise auch in der Rechtsbehelfsbelehrung). Wenn allerdings der Monat natürlich schon rum ist, dann sieht es schlecht aus. Da kann man nur probieren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Dabei muss man aber schon ganz schöne Gründe vortragen, weshalb man innerhalb der Frist keinen Wiederspruch einlegen konnte.

Mein Mann hatte mit dem Arbeitsamt da auch Probleme und die wollten aufeinmal über 5000 Euro zurück. Also sind wir ins Einspruchsverfahren gegangen, haben Einkünfte und Werbungskosten ausgerechnet und er war natürlich unter der Einkommensgrenze. Somit musste er nichts zurückzahlen.
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #9
ja das weiss ich, aber da der widerspruch auf dem namen meiner schwiegermutter war durften wir kein einspruch einlegen . und da mein freund seine mutter nicht erreicht bzw nicht ans telefon gegangen ist , hat sie auch kein einspruch eingelegt. und naja wir wohnen an der nordsee und sie warscheinlich noch in bayern genaau wissen wir es nicht, da seine eltern nicht nur nicht bei uns rangehen, sondern es bei keinen ihren kindern oer enkelkindern tuhen... auf jeden fall haben wir schon seid monaten nichts mehr von dennen gehört
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #10
Da habt ihr ja schonmal nen Grund warum kein Einspruch eingelegt werden konnte. Ich würde nochmal bei der Kindergeldkasse anrufen und vielleicht am besten nen Termin ausmachen um nochmal perönlich mit dem Sachbearbeiter zu sprechen und ihm die Sache zu schildern. Falls das nix brigt geht zum Anwalt.
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #11
naja wenn wir einen termin mit ihnen ausmachen würden müssten wir nach passau zur kindergeldstelle . das ist ja die höhe . naja und wie schon geschrieben. wir wohnen an der nordsee...

grml
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #12
Ach so.. hmm dann einfach mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonieren. Am besten dein Freund, weil es ja irgenwie um ihn geht. Ist schon käse mit den Ämtern.
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #13
jap, das wird er sobald er wieder zuhause ist machen (ist praktikum machen)

das ist sowieso bekloppt mit diesen ämtern... bis jetzt hatte ich auch immer ein ass im ärmel aber da bin ich sprachlos gewesen
 
  • kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsamt aus ? Beitrag #14
Das könnte ein guter Grund sein. Man muss halt sehen, wie der/die Sachbearbeiter/in das alles auslegt. Vor allem, wenn er nach dem Einkommensteuergesetz das Kindergeld zu Recht bekommen hat.
 
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