Welche Hunde darf man.....

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  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #1
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Ich wollte euch mal Fragen welche Hude darf man in einer Wohnung halten wo Hunde verbot ist . Ich hab mal gelessen das man Yorkshire terrier halten darf auch wenn Hundeverbot ist wegen ihrer Grösse

Stimmt das? Welche Rassen darf man noch halten?

Bitte um Antwort!
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #2
Das mit dem Yorkie das war mal im Fernsehen... aber ich bin ehrlich, ich würd KEINEN Hund halten wenn es nicht erlaubt ist, dann würd ich mir die Mühe machen mir ne Wohnung zu suchen wo man eben Hunde halten darf... sowas gibt immer Ärger, egal wie groß oder klein der Hund ist!
Sowas ist dann immer doof!
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #3
Hallo! Also erst mal würde ich niemal einen Hund halten in einer Wohnung wo Hunde nicht erlaubt sind. Da suche ich mir lieber eine andere Wohnung. Egal wie Groß der Hund ist! Nein das reskiert man lieber nicht! Katzen und Kaninchen Meeris usw sind ja erlaubt! Immer erst mit dem vermieter absprechen
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #4
Ich glaub ich hatte schonmal gepastet:
Übliche Klausel zur Tierhaltung in der Mietwohnung für unwirksam erklärt

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14. November 2007, Aktenzeichen: VIII ZR 340/06, eine übliche Klausel betreffend die Einschränkung der Tierhaltung in einer Mietwohnung für unwirksam erklärt.
Die Klausel sei im Sinne des §307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligend für den Mieter.
Ob sich der Mieter nun jedes Tier halten darf?

So einfach hat es der BGH weder Mieter noch Vermieter gemacht.
Nach §306 BGB richtet sich bei Unwirksamkeit einer Klausel der betroffene Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die aber verpflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die jeweiligen berechtigten Interessen der Vertragsparteien.

Liegen sachliche Gründe vor, die eine Haltung bestimmter Tierarten in einer bestimmten Konstellation für den Vermieter oder andere Beteiligte ( Hausbewohner, andere Mietparteien z.B.)unzumutbar macht, hat der Vermieter auch dann noch das Recht, seinem Mietern die Haltung bestimmter Tiere zu untersagen.

Nachfolgend ein Auszug aus der Pressemitteilung des BGH vom 14.11.07:

Zu den Gründen der Unwirksamkeit

Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere.
Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.

Weiter:

Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört.
Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten.
Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.
Fazit: Alles bleibt offen.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 171/07 vom 13.11.2007

Yorkshire-Terrier ist ein Kleintier
Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um die vertraglich festgelegte Erlaubnis. Die Vermieterin verweigerte die Zustimmung und wurde deshalb verklagt. Das Landgericht Kassel entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, denn diese Hunde seien winzig klein, e twa so groß wie Meerschweinchen. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Diese Hunde können sich allenfalls durch leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.
LG Kassel Az.:1S503/96
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #5
Ich würde mir das an deiner Stelle genau überlegen.Selbst wenn du eine eventuelle Gesetzeslücke nutzen kannst,kann das ein Boommerang werden.Denn dein Vermieter kann auch anders.Und er hat viele möglichkeiten.
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #6
Oh wie schade:( . Leider kann ich mir keine andere Wohnung suchen.
1. Ich hab zu wenig Geld das dauert bestimmt 1 Jahr wenn ich so viel sammle um in eine andre Wohnung zu ziehen.
2. In meiner nähe gibts bis jetzt garkeine freie Wohnung alle besetzt ! Es gibt sogar eine Warteliste ganz viele Leute warten weil sie hier umziehen wollen.

Schade!!!!!!!!! :( :( :(
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #7
Wenn du wenig geld hast, ist ein Hund aber auch nicht gerade das richtige für dich, die sind doch sehr teuer auch wenn sie klein sind. Aber tut mir trotzdem leid für dich, ich bekomme auch erst nächstes Jahr einen Hund. :(
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #8
hast du deinen vermieter wenigstens mal gefragt ? bei uns im mietvertrag steht auch "keine hunde" .............hab ihn persönlich gefragt, und hab die erlaubnis problemlos bekommen
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #9
Oh wie schade:( . Leider kann ich mir keine andere Wohnung suchen.
1. Ich hab zu wenig Geld das dauert bestimmt 1 Jahr wenn ich so viel sammle um in eine andre Wohnung zu ziehen.

Gut Ding will Weile haben.Dann warte halt noch,bis es besser ist.Das wurde zwar schon zig mal durchgekaut,aber ein Hund kostet Geld.Und das auch nicht gerade wenig.Vor allem die Kosten mit denen man nicht rechnet.
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #10
hast du deinen vermieter wenigstens mal gefragt ? bei uns im mietvertrag steht auch "keine hunde" .............hab ihn persönlich gefragt, und hab die erlaubnis problemlos bekommen

Da können die anderen Mieter aber gegen angehen...
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #11
hast du deinen vermieter wenigstens mal gefragt ? bei uns im mietvertrag steht auch "keine hunde" .............hab ihn persönlich gefragt, und hab die erlaubnis problemlos bekommen

Das ist der richtige Weg.Und nur so kann das klappen.
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #12
Naja, aber wenn ich zB allergisch gegen Hunde bin suche ich mir doch ein Haus in dem Hundehaltung verboten ist. Wenn dann da aber trotzdem Hunde gehalten werden fände ich das ziemlich schitte.
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #13
Naja, aber wenn ich zB allergisch gegen Hunde bin suche ich mir doch ein Haus in dem Hundehaltung verboten ist. Wenn dann da aber trotzdem Hunde gehalten werden fände ich das ziemlich schitte.
Das ist dann halt die Ermessenssache des Vermieters.
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #14
Joa, deshalb schreibt er es ja in den Mietvertrag oder?
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #15
Joa, deshalb schreibt er es ja in den Mietvertrag oder?
Er schreibt es in den Mietvertrag weil er es erstmal nicht will (punkt).
Mit dieser Klausel räumt er auch alle Spekulationen aus dem Weg. Oft ist es auch so, dass Mietverträge von Maklern aufgesetzt werden und alle Eventualitäten abdecken. Der Vermieter kann immer noch Ausnahmen später zulassen. Wobei mit Ausnahmen auch vorsichtig umgegangen werden muss, es leider oft so, gibst du dem Mieter den kleinen Finger , nimmt er anschliessend die ganze Hand! Danach will denn das ganze Haus auch den Rest des Vermieterkörpers;)
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #16
ich hatte dem vermieter gesagt, daß ich auch die anderen zwei mieter fragen werde ob sie mit nem hund einverstanden sind ..............er sagte, müsste ich nicht, es reicht wenn er als vermieter einverstanden ist. .........aber damit es auf keinen fall ärger gibt nehm ich total rücksicht auf die anderen mieter.
 
  • Welche Hunde darf man..... Beitrag #17
Soweit ich weiß, ist im Hamburger Mietvertrag bereits im Vordruck diese Klausel drin, dass Tierhaltung verboten sei. Ich habe damals auch so einen Mietvertrag gehabt und dann doch vom Vermieter die Erlaubnis bekommen.

Wenn die Nachbarn einverstanden sind, ist es natürlich noch unkomplizierter, aber ausschlaggebend ist, was Du mit Deinem Vermieter vereinbarst. Lass es Dir aber unbedingt schriftlich von ihm geben, wenn er einverstanden ist!

Ich würde einfach mal fragen. Das mit dem Geld ist aber durchaus ein Aspekt, den Du noch mal durchdenken solltest: Reicht es für Futter, Hundesteuer, Hundehaftpflicht und Tierarztkosten?
______________

Ansonsten musste ich bei dem Zitat von Dogman über dieses Yorshire-Terrier Urteil echt schmunzeln. :clap: So groß wie ein Meerschweinchen? Hää? :shock: Und kann sich nur durch "leises, heiseres Krächzen" bemerkbar machen? Ein wunderbar ahnungsloser Richter, der noch nie einen wirklich kläffenden Yorkshire-Terrier kennengelernt hat! :mrgreen:
 
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