Geänderte Tollwutverordnung

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  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #1
B

Bettina

Guest
Tollwutimpfung - Pharmafirmen wollen weiter abkassieren

Hallo,

die Tollwut-Schutzverordnung wurde am 20.12.2005 geändert und den europäischen Gesetzen angepasst. Statt des pauschal angebenen, einjährigen Impfintervalls, sind nun die Angaben des Herstellers für den Wiederholungsintervall ausschlaggebend.

Im Kompendium in der Schweiz ist bei z.B. 'Rabdomun ad us. vet..' und auch bei 'Rabisin ad us. vet.' ein Wiederholungsintervall von 2 bzw. 3 Jahren angegeben. Es ist über 'Rabdomun' weiterhin nachzulesen, ..."dass die Immunität nach einmaliger Impfung im Experiment über einen Zeitraum von 3 Jahren nachgewiesen wurde". (Von Studien in den USA hierzu ganz zu schweigen).

Diese Impfstoffe gibt es ja auch in Deutschland.

Die Gebrauchsinformationen könnten nun aufgrund der neuen Verordnung für die Tollwut-Impfstoffe bzgl. des Wiederholungsintervalls hier in Deutschland geändert werden.

Nun gehört die Schweiz nicht zur EU und viele Hunde- und Katzenhalter überlegen, wie es aussehen würde, wenn man sein Tier in anderen EU Ländern oder aber in der Schweiz impfen lassen würde, da neben der Schweiz in vielen EU-Ländern seit längerem keine jährliche Tollwutimpfung vorgeschrieben ist.


Anfragen bezüglich Änderung der Gebrauchsinformation (Wiederholungsintervall) wurden von den Herstellern wie folgt beantwortet:

Merial: ...."Insofern müssen wir zunächst den Stauts der verfügbaren Unterlagen zu Rabisin prüfen, ob eine Verlängerung des Impfintervalls der behördlichen Prüfung genügen würde....

Essex:..... "Für Deutschland ist momentan bei allen Impfstoffen der Zeitraum für Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut gültig, der von der Behörde zugelassen ist...."....Das ist bei unserem Tollwutimpfstoff in Deutschland aktuell 1 Jahr. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich durch die Änderung der Tollwutverordnung auch Zulassungsänderungen ergeben.....
Sobald sich die Zulassungen bezüglich Wiederholungsimpfungen ändern, informiert Sie Ihr Tierarzt gerne darüber.......

pfizer: ...."aufgrund der Änderung der Tollwut-Verordnung vom 20.12.2005 ist das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe) zur Zeit dabei, für alle zugelassenen Tollwut-Impfstoffe die Dauer der Immunität sowie die Intervalle für die Wiederholungsimpfungen zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Diese Informationen werden nach Abschluss der Prüfung in der Gebrauchsinformation der Impfstoffe spezifiziert....."

Andere Pharma-Firmen gaben bei telefonischer Nachfrage von Hundehaltern an, dass das Paul-Ehrlich-Institut länger brauchen wird um die Änderungsanträge zu bearbeiten.
Das PEI widerum meinte auf Nachfrage, dass die Pharma-Firmen nicht in die "Gänge" kämen...man warte auf die Anträge.


Viele Tierbesitzer sind nun verunsichert und fragen sich, ob sie ihr Tier im Ausland impfen lassen sollen/können, oder ob der Impfstoff von dort über den Tierarzt hier in Deutschland auf Rezept bestellt werden könnte.

Leider geben auch die Tierärzte verschiedene Auskünfte.

Ein Tierarzt meinte, dass er wohl nur einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff verwenden darf. Also...selbst wenn der gleiche Impfsstoff z.B. in der Schweiz für drei Jahre zugelassen ist nützt es nichts, wenn dieser in Deutschland nur für ein Jahr zugelassen ist.
Ein anderer sieht keine Probleme, meinte aber, dass vorsorglich eine Kopie des Beipackzettels aus dem Ausland, im Impfpass mitzutragen sei.

Wohlgemerkt - es geht hier um die gleichen Impfstoffe wie sie in Deutschland erhältlich sind, aber mit anderem Impfintervall. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Impfstoff des selben Herstellers einmal mit Einjahres-Wiederholungs-Intervall angegeben wird, in anderen EU-Ländern und der Schweiz zwei- oder sogar dreijährige Immunität gewährleistet.

Auf Anfrage bei Apothekern bekam ich auch unterschiedliche Auskünfte.
"Von einem Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) dürfen wir nur Impfstoffe importieren, für die es in Deutschland kein adäquates Produkt gibt".
Ein anderer Apotheker meinte, dass es funktionieren müsste, auf Rezept eines Tierarztes den Impfstoff in der Schweiz zu bestellen.

Ich würde mir eine schnelle Zulassungsänderung sehr wünschen, vermute aber dass die Hersteller sich Zeit lassen werden. Ich werde mich künftig für den Impfstoff, welcher den längsten Wiederholungsintervall hat, entscheiden.

Ich kann nur alle bitten, die Hersteller zu bombardieren, damit sich hier schnellstens etwas ändert.

Die Bundestierärztekammer nahm hier wie folgt Stellung:

Auszug:
"Es ist sicherlich möglich, sein Tier im Ausland impfen zu lassen. Probleme könnte es dabei geben, ob der Eintrag der Impfung in einen EU-Heimtierausweis gültig wäre. Vorgeschrieben ist, dass Einträge in diesem Ausweis von einem ermächtigten Tierarzt vorzunehmen sind. Ein Tierarzt in der Schweiz als Nicht-EU-Land kann naturgemäß keine EU-Ermächtigung haben. Ich versuche zz., diese Frage bei den Ministerien zu klären. Gerne können Sie bei Interesse dazu nochmal nachfragen (kommende Woche)."....

Je mehr Druck die Tierhalter bei den Pharma-Firmen machen, desto besser.


Liebe Grüsse

Bettina

P.S. Die Pharma-Firmen: Merial, Virbac, Essex, Pfizer müssen "gequält" werden! ;-)



__________________
B.K.
 
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  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #2
Bitte lest auch das alle durch und handelt, im Namen eurer Katzen! Solche Abzocken müssen nicht weiter sein.
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #3
Typischer Fall von Abzocke !!
Bitte sagt euren Bekannten und Verwandten die auch Tiere

halten Bescheid.

Ich werde die Firmen mal anschreiben und nachfragen wieso
das nicht geändert wird.
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #4
Dann werde ich auch mal Virbac schreiben.
Es wird eh schon viel zu viel geimpft :?
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #5
Vielen Dank!.... im Namen der Hunde und Katzen! :D

LG
Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #6
Hallo @ all,

ich habe heute ein fast 4-Seiten Schreiben an Akte06 und SternTV gesendet.

Ich halte es aber für "müssig" das hier reinzustellen, da anscheinend dass Interesse eh nicht gross vorhanden ist. (Im Gegensatz zu anderen Foren).

Sollte sich aber jemand dafür interessieren, sende ich es gerne via mail zu.

LG

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #7
Ich habe gestern meinen TA auf Import-Impfungen aus der Schweiz angesprochen.
Es gilt das jeweilige Staatsrecht. D.h. wenn haargenau der gleiche Impfstoff in Deutschland eine andere Verordnung hat als im Ausland gilt trotzdem der deutsche Beipackzettel. Es bringt demnach nichts sich den 3 Jahre-Impfstoff aus der Schweiz zu holen solange der deutsche Beipackzettel für diesen Stoff nicht geändert wurde.

Mein TA denkt aber, dass spätestens in einem Jahr die Firmen auch diese 2-3 Jahre-Angabe haben. Allerdings denkt er auch, dass die Firmen sich das was kosten lassen. Wenn man bisher dann 30 Euro pro Jahr bezahlt hat wird man das Dreifache für die 3 Jahr-Impfung bezahlen müssen.

Also lieber jedes Jahr Tollwut impfen und auf der sicheren Seite sein als zu hoffen, dass bei einer Kontrolle der schweizer Beipackzettel angenommen wird, was unwahrscheinlich ist.
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #8
@Bettina
Kannst du mir das Schreiben zu mailen, ich werde es etwas verändern damit es nicht so abgesprochen aussieht) und sende das auch an entsprechende Stellen.
Danke, dass du mich darauf hingewiesen hast, das mit der Tollwurt-Verordnung. Schreibe doch auch an Wildkätzchen, sie soll das noch einmal antackern. Das hat sie mit meinem Beitrag (China-Pelze) auch gemacht.
Gruß Helga
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #9
Hallo Helga,

gerne sende ich dir das Schreiben zu. Leider hat SternTV bereits abgesagt, dass Thema war wohl nicht reisserisch genug. Allerdings werde ich nicht locker lassen, es gibt noch andere Magazine/Sendungen...und die werden alle mein 3 Seiten-Schreiben erhalten.
Vielleicht zeigt ja doch einer Interesse.

Besser wäre ein Schreiben an die Impfstoffhersteller zu senden. Die wurden bereits mit hunderten von mails zugeknallt und sind genervt...aber nur so werden sie hoffentlich schnellstens reagieren.


Ich kopiere es hier grad mal rein:

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Antwortschreibens des Paul-Ehrlich-Instituts bzgl. Änderung der Gebrauchsinformation - Tollwut-Wiederholungsintervall: Zitat:... "...Es ist allerdings davon auszugehen, dass es innerhalb relativ kurzer Zeit zu einer Änderung dieser Vorgaben kommen wird, da hier bei Vorlage der entsprechenden Daten entgegen häufiger Vorstellungen keine aufwändige Neuzulassung der Produkte erforderlich ist, sondern lediglich eine Änderungsanzeige beim Paul-Ehrlich-Institut von Seiten der pharmazeutischen Unternehmer erfolgen muss.....",
möchte ich anfragen, ob Sie die entsprechenden Daten zur Änderung der Gebrauchsinformation, beim P.E.I eingereicht haben. Da lt. Kompendium Schweiz Ihr Impfstoff dort mit einem mehrjährigen Wiederholungsintervall angegeben ist, möchte ich, dass dies nun auch schnellstens für Deutschland gilt und dahingehend geändert wird. In der Hoffnung auf positive Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
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Die Pharma-Firmen: Merial, Virbac, Essex und Pfizer müssen "gequält" werden! ;)

Sende Dir gleich ne mail! :)

LG

Bettina
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(Neuer Post des gleichen Users unten angefügt)
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rehi,

HelgaK ...kann dir leider keine mail senden.

Funktioniert nicht. Soll mich an den Adminsistrator wenden.
 
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  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #10
@Bettina
Habe eine neue Mail-Adresse, sende mir das bitte privat, du hast toll geschrieben, ich werde mal nachdenken, wen ich das gezielt schicken kann.
Meine Mail:
[email protected]
Besten Dank im voraus und Gruß Helga.
Ich habe jetzt mal nachgeschaut, habe mir das aber fast schon gedacht, dass du ein Krebs bist und das ist klar, dass du dich verletzt fühlst, wenn du dir so viel Mühe gibst und dann niemand darauf reagiert.
Aber sei froh, du hast viel Menschenkenntnis, davon können andere nur träumen und du erahnst auch vieles.
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #11
rehi Helga,

mail ist raus...

Das fehlende "k" bei Redaktionsteam... da habe ich mich geärgert ;-)... leider zu spät bemerkt.
OT:
Oh jaa,...ich bin Krebs... total "bekloppt" immer zwei Schritte vor, einen zurück...oder so ähnlich. *g*

Deine Beschreibung ist nicht verkehrt. Habe hier verpackte Zuckerstückchen...Die positiven Eigenschaften...sensitiv, häuslich, einsichtsvoll.

Aber die negativen ...

Ich muss doch zugeben, dass ich oft zu empfindlich reagiere. Kann das aber nicht abschütteln. Und hin und wieder kämpfe ich auch aussichtslose Kämpfe, möchte es aber partout nicht einsehen und kann es auch nicht lassen. (Von wegen einsichtsvoll!) ;-)

Stimmt, meine Anhnungen, oder sollte ich besser sagen Vorahnungen täuschen mich eigentlich nur ganz selten. Die berühmte/n Wellenlänge oder Antennen. Damit verblüffe ich desöfteren meine Familie und Bekannte.

Was ich für absolut wichtig halte ist Taktgefühl. Einen anderen absichtlich zu verletzen oder zu demütigen aufgrund von Religion, Hautfarbe, körperliche Gebrechen etc., finde ich einfach nur grausam. (Ich weiss, das sagt jeder, aber ich bin da wohl extrem).

Eine weitere weniger gute Eigenschaft ist, dass ich nicht immer die "Klappe" halten kann. Die einen nennen es ehrlich...die anderen dumm! ;-)

Lieben Gruss

Bettina
 
  • Geänderte Tollwutverordnung Beitrag #12
Hallo liebe Tierfreunde,
was sagt Ihr dazu:
Auf meine Anfrage bei Impfstoffhersteller Pfizer, ob denn nach der Überprüfung durch das PEI(Aktualisierung vom 22.02.06!)das zugelassene Impfintervall auch für Enduracell LT mehr als 12 Monate betragen würde, erhielt ich folgende Antwort:

"Dies gilt für alle Impfstoffe, die Tollwut enthalten, und zwar Enduracell LT, Enduracell 8, Enduracell T und Felocell CVR-T. Nichts desto trotz tritt diese Regelung erst in Kraft, wenn alle Packmittel dementsprechend angeglichen sind, voraussichtlichAnfang Sommer diesen Jahres. Die Imfpintervalle für Hunde 3 Jahre, Katzen 4 Jahre und Rinder ebenfalls 3 Jahre.

Mit freundlichem Gruß

Kirsten Bannies" (Pfizer)

Das bedeutet also, dass eine Eintragung in den Heimtierausweis erst erfolgen kann, wenn Pfizer neue Beipackzettel gedruckt hat - und damit lassen sich die bis Sommer Zeit...

Klingt doch sehr nach Willkür, oder?!
 
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Geänderte Tollwutverordnung

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