- Hund und Mietrecht Beitrag #1
S
sansibar
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Hallo ihr Lieben,
und zwar habe ich eine Frage (hab auch schon die Sufu angestrengt aber nichts passendes gefunden)...
Mein Vermieter hat zwar sein ok für die Hundehaltung gegeben, allerdings nur unter dem Gesichtspunkt, das ich die Erlaubnis der Verwaltung kriege (sie meinte, das die Verwaltung sich darum kümmert und meinte auch gleich, das ich die Erlaubnis eh nicht kriege).. Nun ist es so, das es hier mehrere Hundebesitzer gibt... Laut vorheriger Recherche kann die Verwaltung dann nicht ohne guten Grund die Haltung verweigern.
Kann die Verwaltung dann trotzdem ein Nein aussprechen bzw irre ich mich?
Und wenn ich die Erlaubnis habe, kann dann der Vermieter trotz vorherigem ok die Haltung verweigern??
LG schon mal Anja
und zwar habe ich eine Frage (hab auch schon die Sufu angestrengt aber nichts passendes gefunden)...
Mein Vermieter hat zwar sein ok für die Hundehaltung gegeben, allerdings nur unter dem Gesichtspunkt, das ich die Erlaubnis der Verwaltung kriege (sie meinte, das die Verwaltung sich darum kümmert und meinte auch gleich, das ich die Erlaubnis eh nicht kriege).. Nun ist es so, das es hier mehrere Hundebesitzer gibt... Laut vorheriger Recherche kann die Verwaltung dann nicht ohne guten Grund die Haltung verweigern.
Kann die Verwaltung dann trotzdem ein Nein aussprechen bzw irre ich mich?
Und wenn ich die Erlaubnis habe, kann dann der Vermieter trotz vorherigem ok die Haltung verweigern??
LG schon mal Anja