Hund und Mietrecht

Diskutiere Hund und Mietrecht im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo ihr Lieben, und zwar habe ich eine Frage (hab auch schon die Sufu angestrengt aber nichts passendes gefunden)... Mein Vermieter hat zwar...
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  • Hund und Mietrecht Beitrag #1
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Hallo ihr Lieben,

und zwar habe ich eine Frage (hab auch schon die Sufu angestrengt aber nichts passendes gefunden)...

Mein Vermieter hat zwar sein ok für die Hundehaltung gegeben, allerdings nur unter dem Gesichtspunkt, das ich die Erlaubnis der Verwaltung kriege (sie meinte, das die Verwaltung sich darum kümmert und meinte auch gleich, das ich die Erlaubnis eh nicht kriege).. Nun ist es so, das es hier mehrere Hundebesitzer gibt... Laut vorheriger Recherche kann die Verwaltung dann nicht ohne guten Grund die Haltung verweigern.

Kann die Verwaltung dann trotzdem ein Nein aussprechen bzw irre ich mich?
Und wenn ich die Erlaubnis habe, kann dann der Vermieter trotz vorherigem ok die Haltung verweigern??

LG schon mal Anja
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #2
also bei mir wurde von der baugesellschaft vom bearbeiter einfach ein OK gegeben trotzdem musste ich es schriftlich reinreichen und habe die auflage keine listenhunde zu halten vieleicht klappt es ja doch wenn andere auch hunde halten bei dir
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #3
hi, also ein versuch wäre es wert einfach mal nachzufragen, was möchtest du denn für einen hund haben?
laut gestz darf dir ein vermieter nicht verbieten haustiere zu halten außer hunde, wobei es da auch eine regelung gibt, denn kleine hunde zählen wie haustiere...ich glaube bis eine schulterhöhe von 30 cm (bei der größe bin ich mir aber nicht ganz sicher da müsstest du dich nochmal erkundigen).

LG
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #4
Ich glaube, selbst wenn Dir die Hausverwaltung erlaubt, einen Hund zu halten, kann der Vermieter trotzdem seine Meinung ändern und die Hundehaltung verbieten. Für mich klingt das nämlich so, als wenn der Vermieter keine Hundehaltung möchte, wenn er schon sagt, das Du die Hausverwaltung fragen mußt und die sowieso nein sagen.

Ich glaube, Du wirst das erst richtig wissen, wenn Du nachfragst bei der Hausverwaltung. Wenn die ihr Ok geben, was ich glaube, weil ja schon andere Hunde im Haus wohnen und die das dann erlauben müssen, dann kannst Du das ja Deinem Vermieter sagen und wirst dann sehen, was der dazu meint. Und lass es Dir auf jeden Fall schriftlich geben, das Du den Hund halten darfst, damit es nachher keine Probleme gibt.
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #5
Hallo ihr drei,

danke erstmal für die Antworten...

ja das wollte ich mir dann sofern erlaubt, sowohl schriftlich von der Verwaltung als auch vom Vermieter holen. Das hält meine Familie zwar für übertrieben, aber doppelt hält besser.

Na soweit ich weiß haben die Vermieter auch einen Minihund (Yorkshire oder sowas...) und wollen nur keine Hoffnung machen, weil die Verwaltung schon mal wollte, das ein Mieter den Hund wieder "abschafft"

Werd dann jetzt mal anrufen. Hoffe ich erreiche jemanden...
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #6
Viel Glück, ich hoffe du erreichst was! :)
Liebe Grüße
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #7
Hallo,

hab auch was erreicht. Bzw jemanden :D
Eine nette Dame, sie hörte sich meine Geschichte an und meinte, das die Haltung soweit erlaubt ist, aber von jedem Vermieter einzeln entschieden werden kann. Als ich ihr das mit der Erlaubnis erzählte, sagte sie nur, sie prüft das nochmal aber soweit sie weiß ist das ebend uneingeschränkt erlaubt. Nun will sie morgen nach der Prüfung anrufen... :D
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #8
hey das freut mich ja, dann hoffen wir das es auch dabei bleibt und das du dir bald einen hund holen kannst :)
 
  • Hund und Mietrecht Beitrag #9
Hey,

also laut ihr sind die Hunde erlaubt. Nun rief ich bei meiner Vermieterin nochml an aber sie is sich irgendwie nich so ganz einig drüber, den sie denkt, das die verwaltung dann doch was sagt... was nun??
 
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