Hi,
also ganz richtig ist das so nicht.
Wenn du deinen Hund jetzt in der einen Gemeinde anmeldest, bekommst du den Steuerbescheid und bezahlst ganz normal die angefallenen Kosten. Wenn du nun umgezogen bist gehst du dort auf die Gemeinde/Landratsamt und meldest deinen Hund wieder an. Du sagst, das du bereits in der vorhergehenden Gemeinde bereits die Gebühr bezahlt hast und legst, sicherheitshalber, den Steuerbescheid/Zahlschein, vor. Das vermerken die dann und du zahlst erst wieder zur nächsten Fälligkeit.
Da die Kosten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, und es gut Möglich ist das du in der neuen Gemeinde mehr weniger bezahlen musst, würde ich mich erkundigen wie es mit einer Rückerstattung oder Anpassung aussieht. Wenn du mehr bezahlst, würde ich es dabei belassen.
Das waren zumindest meine Erfahrungen als ich letztes Jahr meinen Hund umgemeldet habe.
Habe zuvor 45,- € im Jahr bezahlt und zahle jetzt (im Nachbardorf) nur 25,- €. Sind im September letztes Jahr umgezogen, habe es aber trotz der Differenz auf sich beruhen lassen.
Viele Grüße