Teilsieg in Hessen

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Draco

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Auch noch was für die Spinnenhalter unter uns:

Hier eine neue Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Kein Haltungsverbot mehr für bestimmte Spinnenarten
- Regierungspräsidium Darmstadt weist auf überarbeitete Liste gefährlicher Tierarten hin -

Darmstadt (rp) - Vogelspinnen (Theraphosidae) der Gattungen Harpactirella, Poecilotheria und Selenocosmia dürfen ab sofort wieder in Hessen privat gehalten werden. Gleiches gilt für Spinnen der Gattungen Idiommata, Miturga, Phrynarachne und Trechona. Für diese Tiere gilt das seit dem 9. Oktober 2007 in Hessen bestehende Haltungsverbot nicht mehr, so das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Spinnen galten bislang als gefährliche Tiere einer wildlebenden Art, deren hobbymäßige Haltung landesweit untersagt war. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hatte im Januar 2009 nach Abstimmung mit Experten die Liste der Tierarten, die unter das Haltungsverbot fallen, überarbeitet und einige Spinnentiere nicht mehr aufgeführt.

Für Pfeilgiftfrösche (Phyllobates terribilis) sowie die Zwergformen des Python reticulatus jampeanus wurde das Haltungsverbot dahingehend eingeschränkt, dass Tiere aus nachweislich verlässlichen Nachzuchten nicht länger betroffen sind; die Nachweispflicht obliegt dem Tierhalter.

Die geänderte Liste der Tierarten, die unter das Halteverbot fallen, kann von der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter (unter Umwelt & Verbraucher > Naturschutz > Artenschutz > Haltung gefährlicher Wildtiere) abgerufen werden.

Liebe Grüße
André
 
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