Dein Beitrag hat mir zu denken gegeben. Leider sagt mir die PeTA nichts (vielleicht peinliche Wissenslücke?). Ist das ein Verein von dem man sich distanzieren sollte? Verfolgen sie Ziele, die man man nicht gutheißen kann?
Aber 2 Fragen bleiben davon unabhängig:
1. geht es Dir darum, dass die Albert-Schweitzer-Stiftung fälschlicherweise behauptet hat, die Ferkel wären älter als 8 Tage gewesen? Schlussfolgerung: bei jüngeren Ferkeln wäre die Entnahme der Hoden ohne Betäubung ok.? Oder geht es Dir darum, dass sehr wohl eine Betäubung gemacht wurde?
2. prangerst Du an, dass sie einen Film benutzt haben, der von einer anderen Institution gedreht wurde mit einem ganz anderen Hintergrund? Das wäre eigentlich nur dann von Bedeutung, wenn wichtige Szenen (wie z.B. die Betäubung) rausgeschnitten wurden oder, als unwichtig fürs Thema des Beitrags, gar nicht gefilmt wurden.
Nichts desto trotz sah man in dem Film niemanden, der die Wunden versorgt hat, die im Verhältnis zu den kleinen Ferkeln doch recht groß waren. Sie wurden einfach nur in die Box "erledigt" geworfen.
Was ich an dem Beitrag der Albert-Schweitzer-Stiftung bemängele ist, wie sie Verwendbarkeit des Eberfleisches behandeln. Eberfleisch ist nur eingeschränkt zu gebrauchen, das kann man nicht wegdiskutieren. Wer mal welches gegessen hat, weiß, dass es im wahrsten Sinne des Wortes "wie Scheiße" schmeckt. Aber die Betäubungsspritze ist sicherlich nicht so teuer wie der Verzicht auf die teuren Fleischsorten eines Schweins (Eberfleisch muss lange gekocht werden und das mach mal mit einem Filet...).
Ansonsten kann ich nur sagen: Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit.
[FONT="]Die Einstellung eines Verfahrens bedeutet nur, dass die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise hatte. Normalerweise legen Angeklagte Wert auf einen Freispruch, weil die Einstellung eines Verfahrens gleichbedeutend ist mit: es waren nicht genug Beweise da und das Verfahren kann jederzeit wiederaufgenommen werden, der Vorwurf steht somit immer noch als unbewiesen im Raum.[/FONT]