Ok, da Link nicht geht, habs jetzt hier mal zusammen gefasst:
Die 17 Jährige Tochter Sandra hat in der Zeitung gelesen, dass in einem Zoogeschäft ein Wurf Hunde günstig abzugeben ist. Da sie schon lange den Wunsch nach einem kleinen Spielgefährten hat, beschließt sie kurzerhand, sich einen Welpen von ihrem Taschengeld zuzulegen. Da die Eltern noch für drei Tage im Urlaub sind, besteht keine Möglichkeit, um zu diesem
Kauf deren Einverständnis einzuholen. Sandra geht aber davon aus, dass die Eltern nichts dagegen haben werden, wenn erst einmal der Welpe zu Hause ist. Als die Eltern aus dem Urlaub nach Hause kommen, sind sie entsetzt und wollen den Kaufvertrag rückgängig machen. Ist dies möglich?
Lösung:
Sandra hat hier den Welpen ohne die Zustimmung ihrer Eltern gekauft. Die Zustimmung ist für Tierkäufe immer erforderlich, wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist. Hier ist Sandra aber schon 17 Jahre, so dass eine explizite Zustimmung nicht nötig war.
Nichtsdestotrotz ist Sandra beschränkt
geschäftsfähig. Da sie aber ihr Taschengeld ausgab, ist an den "Taschengeldparagraphen" zu denken. Doch auch der führt nicht weiter: Zwar wurde der Welpe vom Taschengeld gekauft, jedoch bewegte sich dieses Geschäft nicht mehr in einem vernünftigen Rahmen, den man ohne die Zustimmung seiner Eltern einfach so tätigen darf.
Ebenfalls wird der
Vertrag nicht durch eine Genehmigung wirksam, da die Eltern den Welpen zurückgeben wollen. Der Vertrag ist also
nichtig. Die Eltern können das Tier zurückgeben, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Der Verkäufer muss es auch zurücknehmen und kann sich nicht darauf berufen, dass er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut habe. Ebenfalls muss der Verkäufer den Eltern das gezahlte Geld für den Hund zurückerstatten.
Und hier gehts jetzt darum wie der Tierkauf von Minderjährigen geregelt ist:
Tiere werden zwar im
Zivilrecht genau so wie Sachen behandelt, aber aufgrund der Tatsache, dass Tiere über Empfindungen verfügen und ihnen Schmerz, Leid sowie Schäden zugefügt werden können, sieht das Tierschutzgesetz besondere Regelungen für den Kauf von Tieren für Minderjährige vor. Für den Kauf von warmblütigen Tieren ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten zwingend notwendig, wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist. Bei Wirbeltieren ist die Zustimmung bis zum 14. Lebensjahr erforderlich. Der "Taschengeldparagraph" kommt hierbei nicht zum Zuge, auch wenn das Tier von dem überlassenen Geld gekauft wurde.
Es soll durch diese Einschränkung verhindert werden, dass Minderjährige Tiere kaufen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, welche Pflichten sich daraus ergeben. Anders als Gegenstände können Tiere bekanntlich nicht einfach in die Ecke gestellt oder ihnen die Batterie entfernt werden, wenn diese sich bemerkbar machen.