moin .... Maulwurf

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moin ....kurz vorgestellt, suchte info zu maulwürfen in google und so bin ich hier .... wenn jemand was zum umsiedeln und tierschutz usw. dazu weiß, gerne email oder persönliche nachricht, wir haben eine rohrfalle, die gut funktionert und ich hab bereits zweimal viecher in den wald gebracht, denke nun drüber nach, was wär, wenn es nun junge maulwürfe gäbe, ob die maulwürfe im wald überleben und so weiter ....

einer ist leider auch in der falle gestorben, warum keine ahnung, aber das funktioniert sonst gut.
nur man muss die teile dann irgendwohin bringen, sie stehen ja unter tierschutz.


gruß & gesegnetes restwochenende
kdh
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(Neuer Post des gleichen Users unten angefügt)
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Sonst will ich mal schauen, was ihr hier so schreibt.
Unser Vermieter hat noch eine Katze und einen Kater, der manchmal bei uns vor der Tür schläft, er hat im Moment Zecken, man rupft die am besten einfach raus oder?
Dann ist hier noch ein altes Pferd und ein paar Schafe und zudem haben wir manchmal eine Art fliegende Ameise, die sich ins Haus mit ihren Armeen verirrt.

Was macht man dagegen, wenn man die Chemiekeule nicht mehr einsetzen will?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • moin .... Maulwurf Beitrag #2
Hallo kdh :D

Maulwürfe stehen unter Artenschutz. Das bedeutet, man darf weder den Tierchen was tun, noch ihren Wohnungen. Natürlich darf man sie auch nicht fangen und/oder umsiedeln.

wir haben eine rohrfalle, die gut funktionert
. . . die ist natürlich auch verboten!
einer ist leider auch in der falle gestorben, warum keine ahnung, aber das funktioniert sonst gut.
. . . das ist eine Straftat, die mit Gefängnis zwischen drei Monaten und fünf Jahren oder mit einer Geldbuße bis 50.000,-- Euro bestraft wird.
man muss die teile dann irgendwohin bringen, sie stehen ja unter tierschutz.
. . . erst mal sind das keine Teile, sondern lebende Tiere und vor allem: Genau umgekehrt! Man darf sie nirgendwo hinbringen, weil sie unter Artenschutz stehen.


er hat im Moment Zecken, man rupft die am besten einfach raus oder?
. . . nein, man rupft sie nicht einfach raus . . . man faßt sie mit einer Zeckenpinzette am Kopf und dreht sie vorsichtig raus.

Dann ist hier noch ein altes Pferd und ein paar Schafe und zudem haben wir manchmal eine Art fliegende Ameise, die sich ins Haus mit ihren Armeen verirrt.

Was macht man dagegen, wenn man die Chemiekeule nicht mehr einsetzen will?
. . . was willst Du denn gegen ein altes Pferd und ein paar Schafe machen? Warum stört Dich das überhaupt? . . . wenn sich ganze Armeen von fliegenden Ameisen in Deinem Haus breit machen, hilft nix außer den Schädlingsbekämpfer bestellen . . . Backpulver ist auch Chemie :mrgreen: . . . und das gesamte Haus innen mit kochendem Wasser überbrühen geht irgendwie nicht so gut . . .

Soooooooooo
Obwohl ich auf Grund der Art Deiner Fragestellung, Deiner Wortwahl und Deiner Themenzusammenstellung ein ungutes Gefühl habe, habe ich mich bemüht alles ordentlich zu beantworten. Ich hoffe, es war nicht "für die Katz".


Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel

PS:
Die Umfrage ist geschlossen!
Eine Umfrage mit rechtswidrigem Inhalt kann nicht geduldet werden.
 
  • moin .... Maulwurf Beitrag #3
OK .... ich wusste nicht ..... Danke für schnelle Antwort. Paragraphen und Lösung?

Maulwürfe stehen unter Artenschutz. Das bedeutet, man darf weder den Tierchen was tun, noch ihren Wohnungen. Natürlich darf man sie auch nicht fangen und/oder umsiedeln.
Warum natürlich?
Das töten seh ich ein, das andere nicht zwingend.
Ihren Wohnungen nicht?
Was macht der Bauer denn mit der Schleppe auf dem Feld wenn er die Hügel beseitigt?
Ist das rechtswidrig?
Soll er den Kühen Sand zu fressen geben? Das er siliert, wenn er seine Wisen mäht und die Hügel da bleiben?
Gehören die Hügel zu den Wohnungen?
Also hat der Maulwurf ein Lebensrecht in den Gärten und Wiesen der Menschen, ein unbegrenztes, egal welchen Schaden er anrichtet?

Darf man ihn denn mit Mitteln vertreiben?
Ärgert das dann nicht den Nachbarn?
Was eine Umsiedlung sinnvoll sein lässt?

Ich verstehe das Gesetzt nicht, wo finde ich es?
Ich werds befolgen, nur dazu, deswegen bin ich hier, muss ich es kennen.
Danke für Antwort.



. . . die ist natürlich auch verboten!
. . . das ist eine Straftat, die mit Gefängnis zwischen drei Monaten und fünf Jahren oder mit einer Geldbuße bis 50.000,-- Euro bestraft wird.
Ui .... tja .... na dazu will ich auch nicht auffordern (oder das mit Umfrage fördern), sorry wusste ich nicht.
Was macht man nun? Selbstanzeige?

Der Baumarkt - sollte der die Dinger nicht aus dem Sortiment nehmen?
Wenn er den Kunden zu Straftaten verleitet?
Es ist allgemein bekannt, das die Maulwürfe nicht getötet werden sollen, aber das umsiedeln erscheint eine echte Alternative, Menschen haben auch gerechtfertigte Interessen denke ich.

Man kann nun sagen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, was wohl richtig ist.



. . . erst mal sind das keine Teile, sondern lebende Tiere und vor allem: Genau umgekehrt! Man darf sie nirgendwo hinbringen, weil sie unter Artenschutz stehen.
Ich seh sie auch als Lebewesen, die Wortwahl mag irritieren.
Sind schöne Tiere.
Wenn es verboten ist, müsste der Baumarkt sie ncht aus dem Handel nehmen?



. . . nein, man rupft sie nicht einfach raus . . . man faßt sie mit einer Zeckenpinzette am Kopf und dreht sie vorsichtig raus.
Danke.



. . . was willst Du denn gegen ein altes Pferd und ein paar Schafe machen? Warum stört Dich das überhaupt? . . .
Nix, die Tiere stören mich nicht.
Mißverständnis, es sind die Ameisenplagen.
Meine Ausdrucksweise - sorry.



wenn sich ganze Armeen von fliegenden Ameisen in Deinem Haus breit machen, hilft nix außer den Schädlingsbekämpfer bestellen . . . Backpulver ist auch Chemie :mrgreen: . . . und das gesamte Haus innen mit kochendem Wasser überbrühen geht irgendwie nicht so gut . . .
Kochedes Wasser ist eine gute Idee, danke.
Hilft Backpulver?



Soooooooooo
Obwohl ich auf Grund der Art Deiner Fragestellung, Deiner Wortwahl und Deiner Themenzusammenstellung ein ungutes Gefühl habe, habe ich mich bemüht alles ordentlich zu beantworten. Ich hoffe, es war nicht "für die Katz".
Nein - danke.
Ich hab nur versucht kurz zu schreiben, was für Tiere wir haben, ich mag das Perd und die Schafe und die Maulwürfe auch, nur sie graben den Garten um, was ein Problem ist.

Was mach ich denn da?
Sind denn die anderen Mittel erlaubt?
Ultraschall? usw.?



PS:
Die Umfrage ist geschlossen!
Eine Umfrage mit rechtswidrigem Inhalt kann nicht geduldet werden.
Ok, ich dachte mir schon nachdem ich erfuhr das mit dem Artenschutz, das ich das was ändern muss. Die Umfrage sollte nicht provokativ sein oder so. Ich dachte mir, warum nicht auch eine Umfrage dazu machen, um herauszufinden, was richtig ist.
Danke für Hilfe.

Allerdings weiß ich immer noch nicht, was nun zu tun ist.
Mit den Maulwürfen, zwei habe ich ja umgesiedelt, ok war nicht richtig, wusste ich nicht, mache ich nicht wieder so.
Es ist gut sich Gesetzen unterzuordnen.

Aber wie wird man Herr des Problems?
Warscheinlich ist es schon gelöst, weil die beiden Maulwürfe weg sind, aber wie ist das generell?

Mit Umfrage wollte ich lediglich rausfinden, sah das man hier eine Umfrage machen kann, was Leute machen, wenn Sie Maulwürfe haben. Und nicht Stimmung machen oder sonstiges, Dein ungutes Gefühl trügt, meine ich.

Dein KDH.
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  • moin .... Maulwurf Beitrag #4
Wir haben so ein Ding, dass kann man in den Boden stecken, dass verteilt angeblich im Umkreis vin 500m irgendwelche Geräusche oder Schwingungen, die Maulwürfe oder generell Wühler vertreibt...Ich glaube das Ding heißt "Wühlerschreck".....bin mir da aber nicht so sicher....

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Habe mal gegoggelt....

So ein Ding haben wir:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll
 
  • moin .... Maulwurf Beitrag #5
legal @dog?


Das Ergebnis gibt dennoch Anlass, nachzudenken, wenn man Leute rgt, Tierfreund übrigens, was sie machen würden mit einem gefangenen Maulwurf sagen, ob sie ihn in den Wald bringen würden,


Immer doch.
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57,14%



Nur im Notfall, falscher Lebensraum.
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14,29% Auf keinen Fall. Auf die Wiese des Bauern nebenan damit.
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bar5-r.gif
28,57%

Das bedeutet, die meisten wissen nicht, das man das nicht darf, ein Inforin echtes Informationsproblem, ich würde es auch nicht gewusst haben, der Baumarkt sagt es einem nicht, vielleicht ein Anstoss, das Gesetz oder die Informationen dazu zu verbessern.

Denn wenn ein Gesetzt aufgrund mangelnder Bekanntheit und vielleicht auch innerer Logik nichtu mgesetzt wird, dann möge man entweder das Gesetz ändern, was nachdenkenswert wäre meine ich, oder es bekant machen, damit man es weiß und befolgen kann.

Für mich ist rational auf Anhieb nicht nachvollziehbar, warum man Maulwürfe nicht umsiedeln sollte, es ist besser als sie zu töten, es ist gut um nicht mit ihnen in Konflikt zu kommen und es hilft dem Artenschutz und dem Gartenschutz.

Dagegen spricht die Situation mit den jungen Maulwürfen, die sollen ja nicht wenn sie denn da sind allein bleiben und man findet sie nicht so schnell. Und umsiedeln wäre schwierig.

Aber müsste ein Gesetz nicht auch den Gärtner und Lndwirt schützen, dessen Ernte und Garten bedroht ist? Dieses berücksichtigen? Ist nicht eine Vertreibung auch eine Umsiedlung?
 
  • moin .... Maulwurf Beitrag #6
Hallo kdh :D

*ggggggggggg* . . . wie schön, meine Befürchtungen waren ja offensichtlich unbegründet
. . . bzw. hatten die falsche Richtung, dass ich heute Abend noch ´ne "Doktorarbeit" zu Artenschutz vrs. Maulwurf - Anspruch und Wirklichkeit tippseln muß, hatte ich nun eben nicht befürchtet :shock:

Dann wollen wir mal:
- "natürlich" ist hier eine Formulierung, die Du einer altgedienten Artenschutztante mal als Betriebsblindheit nachsehen magst ?
- Das andere ist zwingend erforderlich, weil sonst absolut jeder macht, was er will. Sind so schon genug.
- - Der Bauer, der Förster, der Fischwirt unterliegen einer Legalausnahme für alles, was zur guten beruflichen Praxis erforderlich ist.
- - Ich würde sagen, die Hügel gehören nicht zu den Wohnungen. Allerdings könnte das Auslegungssache sein.
- - Der Private hat ebenfalls die Möglichkeit eine Ausnahme von den Verboten zu bekommen, muß aber im Einzelfall bei seiner zuständigen Behörde einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung oder eine Befreiung stellen. = Nicht egal welchen Schaden Mauli anrichtet. Wird ein solcher Antrag gestellt, wird in jedem Einzelfall abgewogen, ob es zumutbar ist, die "Schäden" zu dulden oder nicht.
- Mauli mit Mitteln zu vertreiben darf man auch nur, wenn man eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hat. Allerdings würde man diese für eine Vergrämung problemlos bekommen. Im übrigen ist es seitens der Behörden weit verbreitete Praxis, solche Vergrämungen (beim Maulwurf) stillschweigend zu dulden bzw. es wird nicht aktiv ermittelt.
- - Die entsprechende gesetzliche Vorschrift ist dennoch sinnvoll, weil es eine große Anzahl gleichermaßen geschützter Tiere gibt, bei denen eine Vergrämung erhebliche negative Folgen für die jeweilige Population hat UND es keine Schädlingsähnlichen Gründe für eine Vergrämung gibt.
- - Wenn Du Mauli direkt in Nachbar´s Garten vertreibst, könnten die schon sauer werden. Aber da kann man eben nix machen, die können ihn ja auch ein Haus weiter vergrämen . . . bleibt die ungelöste Frage, wo Mauli letztlich wohnen soll?
- Wo Du das Gesetz findest, kann ich Dir auch nicht sagen. Da wirst Du googeln müssen. Es handelt sich um das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO).
- Selbstanzeige würde bei Deiner Staatsanwaltschaft sicher besonders gut ankommen :mrgreen: . . . noch ´ne Akte mehr *gggg*
- Manchmal ist es schizophren, wenn Produkte erlaubt, ihre Anwendung aber verboten ist (siehe Abhörwanzen). Bei Lebendfallen und Vergällimgsmitteln ist es aber so, dass sie eben mehreren Zwecken dienen können UND in Falle einer Ausnahmegenehmigung auch verwendet werden dürfen.

- Backpulver und kochendes Wasser können nur begrenzt helfen, wenn es ein kleiner Staat ist und Du an das Nest rankommst. Den Schädlingsbekämpfer bestellen ist heutzutage eine gute Alternative. Die keulen schon lange nicht mehr unnütz mit Gift rum.

- Die meisten wissen oder ahnen zumindest, dass man das nicht darf und machen es trotzdem. Was ja auch Deine Anfrage hier eindrucksvoll unterstreicht ;)
- Warum man einen Mauli nicht umsiedeln sollte, ergibt sich aus Spieglstrich 2a und 3b . . . wo soll er denn hin ?????????
- Ja, einenMauli umzusiedeln, während er Junge hat, würde deren Tod bedeuten. Womit wir bei einem der Gründe sind, warum das Gesetz so und nicht anders geregelt ist. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt/erteilt, werden unter anderem auch klare zeitliche Beschränkungen auferlegt und so etwas auszuschließen.
- - Wann die Aufzuchtzeit bei Maulis ist weiß ich leider nicht, müßte selber googeln.
Zum Gärtner und Landwirt habe ich oben schon alles gesagt.

So, habe hoffentlich nix vergessen :D


Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel
 
  • moin .... Maulwurf Beitrag #7
Danke für die ausführliche Antwort, schön das Ihr so schnell und recht präzise seid hier.
Aufzuchtzeit ist warscheinlich von April bis Oktober, nach der Wurfzeit, es wird mehrere Würfe geben. So mein Infostand.
Das mit den Jungen ist mir leider erst zu spät eingefallen.

Hmm... dann muss ich wohl eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn ich den Maulwurf umsiedeln oder vergrämen will. Das umsiedeln erscheint nicht mehr so sinnvoll, wegen der Jungen, das vergrämen würde mit Ausnahmegenehmigung sicher mehr kosten, weil ich Vergrämungsmittel bräuchte.

Wo bekommt man die Vergrämungs- und Umsiedlungserlaubnis?
Wäre es nicht auch vernünftig, die Popultionsgröße an einem Ort zu ermitteln und diese an eine Erlaubnis zu koppeln, oder generell bei großer Population bei uns wären es bereits 4, heute entdeckte ich einen weiteren, der über die Grenze kam?

Danke in jedem all für die Info, wie ist es denn mit Selbstanzeige, ich meinte das durchaus Ernst, wenn der Staat bei einer Straftat in Unwissenheit ds fordert, würde ich es machen, siehe Römer 13 im Neuen Testament, ich bin Christ und meine es ist gut, sich den Behörden wo möglich und nötig unterzuordnen.

Gibt es eine Verplichtung zur Selbstanzeige?
Das Verfahren würde warscheinliche ohne Verfolgung des Tatbestandes enden, weil
* Unwissenheit
* bemühen das mir bekannte Nicht Töten Gesetz einzuhalten eben mit dieser Falle und
* kein Vorsatz wo der Mauli starb

Selbst wenn es banal wäre würde ich den Kram zur Selbstanzeige bringen, wenn das gut und notwedig wäre. Ebe wegen zitierter Bibelstellen aus Überzeugung.

Die Regelung mit dem Bauern erscheint gut, man könnte sie auf Gärten ausdehnen, denn die meisten Gärtner hätten auch legal Ausnahme Gründe, die denen eines Bauern nahe kommen könnten.
Gruß und gesegnete Woche,
Dein KDH.
 
  • moin .... Maulwurf Beitrag #8
Wo bekommt man die Vergrämungs- und Umsiedlungserlaubnis?
Es heißt Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes ;) Die Zuständigkeiten sind in jedem Bundesland anders geregelt, deshalb mußt Du Dich bei Deiner Stadtverwaltung erkundigen, wo bei Euch der Artenschutz angesiedelt ist.

Wäre es nicht auch vernünftig, die Popultionsgröße an einem Ort zu ermitteln und diese an eine Erlaubnis zu koppeln, oder generell bei großer Population bei uns wären es bereits 4, heute entdeckte ich einen weiteren, der über die Grenze kam?
Ein Gesetzgebungsverfahren und/oder eine wissenschaftliche Untersuchung für eine lokal begrenzte Problemstellung die jedwedes öffentliches Interesse vermissen läßt *AmalieverstörtKopfschüttelt*

ich bin Christ und meine es ist gut, sich den Behörden wo möglich und nötig unterzuordnen.
Na, er würde Dir diesen Spruch sicher nicht unterschreiben. Hätten Maria und Josef sich nicht Herodes Anordnungen durch Flucht widersetzt, könntest Du seinen Lehren heute nicht folgen ;) Davon abgesehen postuliert Paulus die menschliche Schuld als ausschließlich vor Gott zu verantworten und nicht etwa vor der Staatsmacht (das hat die Römer ja so aufgeregt :mrgreen: )!! !!!!!!!!!!

Gibt es eine Verplichtung zur Selbstanzeige?
Das beantwortet sich qua Definition selbst.

Selbst wenn es banal wäre würde ich den Kram zur Selbstanzeige bringen, wenn das gut und notwedig wäre. Ebe wegen zitierter Bibelstellen aus Überzeugung.
. . . ******** . . . *Kopfruntergefallen* *suchenmuß*

Die Regelung mit dem Bauern erscheint gut, man könnte sie auf Gärten ausdehnen, denn die meisten Gärtner hätten auch legal Ausnahme Gründe, die denen eines Bauern nahe kommen könnten.
:shock: . . wohl kaum, es geht Dir und anderen Gartenbesitzern ja wohl lediglich um ästhetische Probleme, die Euch nach Umsiedlung oder Vergrämung von Maulwürfen rufen lassen. *AmalievorsichtigKopfschüttelt*
 
  • moin .... Maulwurf Beitrag #9
hmmm ..... also ich versteh das so das ich Gott ehre und fürchte und mich unterordne im Staat wo es möglich ist .... das heißt nicht, das ich nicht Zivilcourage haben darf oder im Fall der Fälle Gott mehr gehorche als dem Staat, das ist aber hier nicht notwendig.

Zum Beispiel bei einer Wahlprüfungsbeschwerde zur Verfassungswidrigkeit der Nachwahl in Dresden, die ich einlegen will und für die ich Unterstützer suche mit Unterschrift, damit sie angenommen wird beim Verfassungsgericht, hier ordne ich mich auf der einen Seite unter, es gibt verschiedene Instanzen und verschiedene VErantwortlichkeiten, die ich achte, eine gehört unserem Verfassungsgericht.

Auf der anderen Seite stelle ich damit natürlich die jetzige Gesetzgebung und Umsetzung in Frage.

Dann verstehe ich nicht, wie sich das mit der Selbstanzeige per Selbstdefinition verhält. Muß man oder nicht? Warscheinlich dann nicht, weil es eine Selbstanzeige ist, man selbst entscheidet, meinst Du das? Also mir geht es nicht um ein ästhätisches Problem der Maulwurf gräbt halt alles um und man kann da nicht mehr sitzen und im Garten schadet eben das Gebuddel auch.

Das mit der Populationsgröße meinte ich grundsätzlich, nicht für mich speziell, das wär übertrieben. Nein ich meinte eine grundsätzliche Regelung, die die Populationshöhe immer mit einbezieht. In die Erlaubnis oder das Verbot.
 
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