Enten versus öffentliche Ordnung

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Lycidas

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Enten sterben für die öffentliche Ordnung - ist das gerecht?


Selbstverständlich wird Naturschutz überall gross geschrieben. Es werden Rückzugsgebiete für Tiere geschaffen und die Landschaft vor ungebetenen Gästen geschützt.
Was aber, wenn die geliebten Tiere sich dort ansiedeln wo sie nicht erwünscht sind? Was, wenn sich ein Schwoof Enten an einem Teich zuhause fühlt, den die Stadt als „Nah-erholungsgebiet“ vorgesehen hat und wo der kräftig zahlende Fischereiverein in Ruhe seine Angeln auswerfen möchte? Was, wenn an den Hinterlassenschaften der Enten Anstoss genommen wird, obwohl alle zwei Meter ein dampfender Hundehaufen liegt?

Es liegt wohl klar auf der Hand, dass hier ganz zweifellos die öffentliche Ordnung in Gefahr ist! So kann es nur eine Lösung geben, nämlich:

die Enten müssen weg!!

Entweder sie gehen freiwillig oder mit den „Füssen voran“. Ein paar Ladungen Schrot werden es schon richten…
Sowas gibt es nicht? Weit gefehlt! Genau das spielt sich zu Zeit in einem kleinen Ort bei Neustadt an der Donau ab. So wurde jetzt nach langem hin und her von der Stadverwaltung durchgesetzt, dass die friedlichen Enten abgeschossen werden dürfen. Natürlich alles zum Schutze der öffentlichen Ordnung…wie auch immer man diese definiert. Man könnte fast glauben sie wäre je nach Interessenlage eine reine Auslegungssache.

Wohin sind wir gekommen? Das Recht auf Leben eines Tieres ist offenbar schnell verwirkt, wenn die menschlichen Bedürfnisse beeinträchtig erscheinen. Diese Ungerechtigkeit schreit zum Himmel und niemand sollte dies ohne jegliche Gegenwehr hinnehmen!! Der Abschuss ist für den 1.September vorgesehen – vielleicht besteht noch die Möglichkeit etwas abzuwenden:

Wer dabei helfen möchte oder einfach seinen Unmut zum Ausdruck bringen will, kann dies unter folgender Adresse gerne tun:

Bitte helft mit, dass die Enten weiterleben dürfen!!!!!

Protestiert bei der Stadtverwaltung Neustadt/Donau, die den Abschuß erwirkt hat

[email protected]

beim Bürgermeister: 09445 971712

Beim zuständigen Landratsamt Kelheim, das die Abschußanordnung erlassen hat:

[email protected]

beim Landrat: Tel 09441 20 71 82

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