hund und vermieter

Diskutiere hund und vermieter im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; hallo kann mir einer sagen ob uns der vermieter raus werfen kann wenn wir uns einen neuen hund haben. haben es ihm gesagt nur er ist vergesslich...
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gabbergril02

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hallo
kann mir einer sagen ob uns der vermieter raus werfen kann wenn wir uns einen neuen hund haben. haben es ihm gesagt nur er ist vergesslich und würde dann sagen wir haben es nicht gesagt haben aber zeugen reicht es aus in der wohnung zu bleiben.
Wir hatten beim einzug einen hund mussten den aber abgeben weil er eifersüchtig auf unseren sohn wurde. jetzt holen wir uns einen welpen mein mann hat es dem vermieter am telefon gesagt da er uns angerufen hat wegen was und ein bekannter war da bei wo er es ihm gesagt hat.
kann uns der vermieter noch was??

bitte um antwort danke schon mal
 
  • hund und vermieter Beitrag #2
Wenn im Mietvertrag steht das Hunde erlaubt sind kann er da nichts sagen, wenn es da nicht steht müsst ihr nochmal mit ihm drüber sprechen
 
  • hund und vermieter Beitrag #3
In den meisten Standard-Mietverträgen steht, es brauche die schriftliche Einwilligung des Vermieters. Um Komplikationen zu vermeiden, würde ich mich daran immer halten, schließlich geht es ja nicht zuletzt um das Wohl des Tieres.

Möglicherweise könnte rechtlich ein gewisses Gewohnheitsrecht eine Rolle spielen, da ihr ja vorher schon einen Hund hattet.

Was steht denn in eurem Mietvertrag diesbetreffend?
 
  • hund und vermieter Beitrag #4
Hallo,
klar geht das Wohl des Kindes vor aber - bevor ich nette Tips gebe bzgl. "neuen" Welpen - bin ich da ehrlich gesagt neugierig und auch ein wenig skeptisch.

Das kannst du sicher verstehen, schließlich ist das ein Forum indem die Leute ziemlich "närrisch" sind auf ihre Tiere und "mussten Hund abgeben weil "Eifersucht" ist da doch etwas wage - finde ich.

Wie alt war das Tier das ihr abgegeben habt,wie äusserte sich die Eifersucht - habt ihr mal über euer Verhalten nachgedacht... wem hab ihr das Tier gegeben, was habt ihr getan um die Eifersucht zu lindern, wieso wurde das Tier Eifersüchtig...

Ich kenne viele Leute die Jahre nach ihrem verwöhnten Tier menschlichen Nachwuchs bekamen....und mit Geduld , Liebe und Verstand klappte das sehr wohl - von allein geht da Nichts - wird es auch mit einem Welpen nicht gehen.

Denn der macht nicht nur zzgl. zum Kind viel Arbeit, sondern auch Dreck und will erzogen werden....und ja er hat spitze Zähne.....also schreib mal bissel mehr über Euch und euren abgegebenen Hund.

Liebe Grüße
 
  • hund und vermieter Beitrag #5
Die weit verbreitete Ansicht, dass die Haltung von Haustieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich erlaubt sein müsse, ist falsch.
Die Haltung größerer Tiere wie Hunde oder Katzen bedarf der Zustimmung bzw. der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn nichts im Mietvertrag steht. Dies liegt vor allem daran, dass diese Tiere Belästigungen anderer Hausbewohner verursachen können, bzw. eine Gefahr für die Mietsache darstellen können. Beispiele sind lautes oder ständiges Gebell oder Gejaule oder Möglichkeit der Verunreinigung des Hausgrundstücks durch die Tiere.
Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob das betroffene Haustier ( "Mein Fido ist aber ganz lieb, stubenrein und bellen tut er auch fast nicht") im Einzelfall tatsächlich keinerlei Störungen verursacht. Tiere sind Lebewesen und können ihr Verhalten ändern, wie auch Tierhalter ihr Verhalten ändern können.
Ferner ist der Vermieter dem Risiko ausgesetzt, dass andere Mieter des Hauses die Miete mindern, weil sie von dem Tier eines anderen belästigt oder gar bedroht werden. Im Umkehrschluß muß es dem Vermieter daher erlaubt sein, die Haltung größerer Tiere von seiner Zustimmung abhängig zu machen um seine Interessen wahren zu können.
Der Vermieter ist in seinem Ermessen, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht, grundsätzlich frei. Ausnahmen: Bei erheblichen Belangen des Mieters oder unter Umständen auch wenn der Vermieter anderen Mietern des Hauses die Tierhaltung bereits erlaubt hat.
Die Erlaubnis des Vermieters gilt im Zweifel nur für das betreffende Tier erteilt, AG Kassel, WuM 1987, S. 144.
Quelle:
 
  • hund und vermieter Beitrag #6
Also ehrlich gesagt find ich Eure Wegwerfmethode a bissl mehr als makaber. Ersthund kommt mit Babysituation nicht klar und wird einfach mal so weggeben, dafür holt man sich einen anderen Hund ins Haus. Wie fertig ist denn bitte sowas? Da fehlen mir echt die Worte *kopfschüttel*

Und bezüglich der Vermieterfrage: Was steht in Eurem Mietvertrag diesbezüglich? Was für ein Mietvertrag ist es? Ein formularmäßiger aus dem Handel oder ein individuell selbst formulierter? Da gibt es auch Unterschiede, die nicht unerheblich sind.
 
  • hund und vermieter Beitrag #7
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also wir hatten ihn 3 jahre lange er war auch schon 3. waren vorher nur zu 2 und letztes jahr kam unser sohn zur welt. haben den hund nicht vernachlässigt. wir konnten den hund doch nicht allein lassen er hat nur gebellt haben alles versucht um dies erst mal ab zu gewöhnen. er kam immer zu uns wo wir den kleinen aufn arm hatten haben ihn dann leckerchen geben da es mit kindern schon vorher probleme gab er knurrt kinder an seit dem die kids von meiner mama was gemacht haben seit dem durften wir nich mal dem körbchen zu nahe kommen wenn er was hatte zum kauen und ans fressnäpfchen durften wir auch net ran. er hat nach 2 monaten als der kleine aufe welt war geknurrt und ins kinderzimmer gemacht obwohl wir 5 min vorher draußen waren und er gemacht hat. er wollte auch nach uns schnappen waren in einer hundeschule seit langem aber es wurde nicht besser bevor er nach dem kleinen schnappen will geben wir ihn lieber ab. mit dem neuen welpen gehen wir hundschule auch beziehen den vom welpen alter mit ein.
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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

also im mietvertrag steht drin das es mit den partein abgesprochen werden müsse das heißt vermieter fragen nur wir hatten bei dem einzug einen hund der erlaubt war und die über uns hat einen hund auch. wir hatten es ihm gesagt er sagte ja es war ja ein zeuge dabei also dürften wir ja inne wohnung bleiben oder nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
  • hund und vermieter Beitrag #8
Hm,
ok.Schade , für den 6 Jahre alten Hund....hoffentlich sitzt er jetzt nicht im Tierheim? Wie ich schon gesagt habe , du könntest hier eventuell echt krasse Ansagen bekommen , weil es sehr sehr schwer zu verstehen ist, ein Familienmitglied abzugeben..... für mich ganz persönlich ist das sogar ein absolutes No go....- aber nicht jeder hat die Kraft und die Geduld und das Vermögen Problemsituationen zu lösen.

Nur, habt ihr den Welpen schon? Wenn nicht - dann wartet doch lieber noch ein Weilchen. Schau bald wird dein Baby laufen lernen - eine neue Situation für einen Junghund - eventuell passieren die gleichen Fehler nochmals, dann gebt ihr den nächsten Hund ab. So schön es ist Kind UND Hund zu haben...wartet doch lieber bis eure Kind im Kindergartenalter ist - und du wieder ein wenig Luft hast.

Was wenn die Famileinplanung nich nicht abgeschlossen ist - und in 2 Jahren kommt noch ein Baby? Denk auch mal ganz doll an Dich.

Baby UND Baby-Hund - DAS ist Stress pur. Eines der Beiden braucht dich ständig , eines ist immer wach, eines will immer etwas - und du bleibst total auf der Strecke - mit der Folge, daß du total überfordert sein wirst und naja der Hund wieder weg kommt.

Bitte denkt nochmal genau nach - nur haben wollen reicht nicht.
 
  • hund und vermieter Beitrag #9
Steht das nichts von schriftlicher Einwilligung?
Wundert mich, mündliche Absprachen sind ja juristisch nicht viel wert.
 
  • hund und vermieter Beitrag #10
nee da steht nix von schriftlicher einwilligung deswegen. und wann man zeugen hat kann man eh nix machen habe mit meiner anweltin mal über was anderes geredet man brauch zeugen. deswegen
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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

also der hund ist nicht nur bei uns so er knurrt auch die an wo er jetzt ist und schnappt nach ihr sie ist hunde erfahren aber es hilft wohl nicht man kann machen was man will bei dem. er iist ein rüde und nicht kastriert. wissen nicht was mit ihm los ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • hund und vermieter Beitrag #11
Wenn ich das schon höre "da kann man machen was man will" - da rollen sich mir ehrlich die Fußnägel hoch :?

Fakt ist bei der Vermietersache: Wenn ihr nicht schriftlich das Einverständnis habt, dass Hunde erlaubt sind, dann kann Euer Vermieter - unabhängig davon, ob Nachbarn etc. auch Hunde haben - die Haltung untersagen. Hattet ihr die Genehmigung für den ersten Hund schriftlich? Steht irgendetwas bzgl. Hundehaltung im Mietvertrag drinnen? außer dem Satz, dass mit den Mietparteien abgeklärt werden muss? Die Entscheidung liegt im Endeffekt ganz alleine beim Vermieter. Es ist seine Wohnung, sein Eigentum und wenn er meint, dass er keine Hundehaltung möchte, dann ist das sein gutes Recht, es sei denn ihr habt etwas schriftliches, wo draus hervorgeht, dass Hundehaltung ok ist.
 
  • hund und vermieter Beitrag #12
nein ein Vermieter darf nicht den Nachbarn einen Hund erlauben und ihnen nicht! außer er nennt dafür einen guten grund!
 
  • hund und vermieter Beitrag #14
*oder unter Umständen auch, wenn der Vermieter anderen Mietern des Hauses die Tierhaltung bereits erlaubt hat.* (aus deiner quelle unter ausnahmen) Sonst würde er nämlich willkürlich handeln! Ein Grund wäre allerdings, wenn er sagen würde er möchte ab jetzt keine Hundehaltung mehr im Haus, dann muss das akzeptiert werden !
 
  • hund und vermieter Beitrag #15
  • hund und vermieter Beitrag #16
@Nule

Das der Vermieter die Haltung dem einen Mieter erlauben darf und dem anderen nicht, ist nur dann der Fall, wenn beide Wohnungen im Eigentum des Vermieters stehen. Gehört die Wohnung des Nachbarn einem anderen Vermieter, kann das dem Vermieter von gabbergril02 so ziemlich schnurz sein, ob der andere Vermieter seinem Mieter einen Hund erlaubt und der von gabbergril02 ihr eben halt net.

Ihr sollt nicht immer im i-net rumgucken und rechtliche Sachen so auslegen, wir ihr es gerne hättet! Das ist nicht immer so 08/15 wir ihr das so überfliegt. Es gibt nunmal gesetzliche Vorschriften und Regeln und an die muss sich nunmal jeder Bürger halten. Und wenn Eurer Vermieter das nicht will dann will er das nicht.

@gabbergril02

Gehört die Wohnung des Nachbarn der einen Hund hat ebenfalls Eurem Vermieter oder ist das jemand anders?

Eure Einstellung find ich echt ein bissl strange gelinde gesagt. Ihr könnt nich einfach gegen den ausdrücklichen Willen Eures Vermieters einen Hund halten. Denkt doch bitte mal ein bissl nach und nicht nur bis zur nächsten Hausecke.

Bevor ihr Euch einen neuen Hund anschafft, klärt bitte alle rechtlich relevanten Punkte ab, damit ihr auch wirklich auf der sicheren Seite seit und nicht das böse Erwachen nach ein paar Wochen kommt und ihr diesen Hund auch wieder abgeben müsst.

Ich finde Eurer Vorgehen haarsträubend und beängstigend verantwortungslos. Ihr macht es Euch sehr einfach und seid einfach nur egoistisch. Was passiert mit dem Hund, wenn der Vermieter Euch aufgrund dessen kündigt??
 
  • hund und vermieter Beitrag #17
also im mietvertrag steht drin das es mit den partein abgesprochen werden müsse das heißt vermieter fragen

nur wir hatten bei dem einzug einen hund der erlaubt war und die über uns hat einen hund auch. wir hatten es ihm gesagt er sagte ja es war ja ein zeuge dabei also dürften wir ja inne wohnung bleiben oder nicht

Der erste Satz sagt doch alles aus, was ihr wissen müsst. Wenn ihr euch einen Hund anschaffen wollt, muss das mit dem Vermieter abgesprochen werden. Wenn er es erlaubt, lasst euch die Zusage schriftlich geben.

Sagt er Nein, schafft euch keinen neuen Hund an. Eine Zusage, schriftlich wie mündlich gilt immer nur für den jeweiligen Hund. Das er es also bei eurem letzten Hund erlaubt hat, bedeutet also nicht zwangsläufig, das er es auch beim nächsten duldet.
Und das ein anderer Mieter auch einen Hund hat, bedeutet schonmal gar nichts. Wisst ihr denn, ob der überhaupt den Vermieter gefragt hat?
 
  • hund und vermieter Beitrag #18
Ich verstehe diese ganze Diskussion nicht, wenn ihr auch nur den kleinsten Zweifel habt, geht zum Vermieter und klärt die Frage ab, sonst schafft ihr das Tier auch wieder ab.:eusa_doh:
Was wenn die Famileinplanung nich nicht abgeschlossen ist - und in 2 Jahren kommt noch ein Baby?.

über diesen Punkt habe ich auch gleich nachgedacht, kommt ein zweites Kind ist der Hund wieder über.


Bevor du einen Welpen holst kläre erst alle offenen Fragen gut ab.
 
  • hund und vermieter Beitrag #19
also zu
und zu wir haben alle imhaus den selben vermieter
sagt er jetzt auf einmal nein dann ziehen wir aus wollten es sowieso machen suchen schon was neues

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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

der hund kommt dann aber mit kindern klar und kennt es das wir was kleines haben wir haben es uns gut überleget
 
Zuletzt bearbeitet:
  • hund und vermieter Beitrag #20
@Nule
Das der Vermieter die Haltung dem einen Mieter erlauben darf und dem anderen nicht, ist nur dann der Fall, wenn beide Wohnungen im Eigentum des Vermieters stehen. Gehört die Wohnung des Nachbarn einem anderen Vermieter, kann das dem Vermieter von gabbergril02 so ziemlich schnurz sein, ob der andere Vermieter seinem Mieter einen Hund erlaubt und der von gabbergril02 ihr eben halt net.
=
nein ein Vermieter darf nicht den Nachbarn einen Hund erlauben und ihnen nicht! außer er nennt dafür einen guten grund!

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Ihr sollt nicht immer im i-net rumgucken und rechtliche Sachen so auslegen, wir ihr es gerne hättet! Das ist nicht immer so 08/15 wir ihr das so überfliegt. Es gibt nunmal gesetzliche Vorschriften und Regeln und an die muss sich nunmal jeder Bürger halten. Und wenn Eurer Vermieter das nicht will dann will er das nicht.

Habe ich im Internet geschaut? NEIN! Genau und weil es Regeln/Gesetze gibt, hat sich auch ein Vermieter daran zu halten und Ausnahmen hab ich auch mit einbezogen... bitte das nächste mal richtig lesen!
 
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