@Nule
Sorry, aber diese Aussage
nein ein Vermieter darf nicht den Nachbarn einen Hund erlauben und ihnen nicht! außer er nennt dafür einen guten grund!
kommt mit 100%iger Sicherheit bei einem Laien so an, dass ein Vermieter die Haltung nicht verbieten kann, wenn ein anderer Mieter einen Hund hat. Dabei unterscheidet ein Laie aber nicht, dass mit ein Vermieter gemeint ist, dass dieser eben auch der Vermieter des Nachbarn sein muss

Deshalb meine Klarstellung und die Frage zwecks der Vermietergleichheit. Es sollte kein Angriff auf Dich sein.
Und der Hinweis bzgl. I-Net-Recherche war allgemein und nicht auf Dich gemünzt - sorry, wenn es so rüberkam. Aber es gibt hier schon einige Freds bzgl. Vermieter und Hundehaltung und fast jedesmal wird nur das gelesen oder gehört, was man gerne mag, und alles andere außer Acht gelassen. Und das finde ich ehrlich gesagt bedenklich.
@gabbergril02
Gut, die mietvertraglichen Voraussetzungen einen Hund zu halten mögen dahingehend erfüllt sein, dass Euer Vermieter einem anderen Mieter die Hundehaltung erlaubt hat. Aber es müsste abschließend geklärt werden, ob er künftig nicht von einer generellen Hundehaltung Abstand nehmen will und auch die Nachbarn, wenn deren Hund mal nicht mehr ist (Gott bewahre), diesen auch keinen mehr genehmigt.
Bevor ihr Euch einen neuen Hund anschafft, klärt das abschließend mit dem Vermieter. Tut Euch selbst und dem Hund den Gefallen. Stur Euren Willen durchzusetzen spricht nicht gerade für Verantwortungsgefühl und emotionale Intelligenz. Klärt das ab und lasst es Euch schriftlich geben. Dann erspart ihr Euch Ärger und schont die Nerven.
Im Übrigen finde ich es immer noch mehr als bedenklich, einen Hund abzuschaffen und diesen gleich durch einen Welpen zu ersetzen. Ihr macht es Euch sehr einfach und da geht mir echt die Hundschnur hoch.:evil: