hund und vermieter

Diskutiere hund und vermieter im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Nach wie vor ist das gültig was man schriftlich hat. Hatte Euer erster Hund eine schriftliche Erlaubnis ? Wenn ja dann gibt es weniger ein...
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  • hund und vermieter Beitrag #21
Nach wie vor ist das gültig was man schriftlich hat.
Hatte Euer erster Hund eine schriftliche Erlaubnis ?
Wenn ja dann gibt es weniger ein Problem.
Mündliche Abmachungen zählen vor Gericht nicht unbedingt.
Ausziehen müßt Ihr nicht aber der Vermieter kann verlangen das der Hund abgeschafft wird.
Deswegen immer einen Vertrag mit dem Vermierter machen das die Hundehaltung erlaubt ist.
 
  • hund und vermieter Beitrag #22
@Nule

Sorry, aber diese Aussage

nein ein Vermieter darf nicht den Nachbarn einen Hund erlauben und ihnen nicht! außer er nennt dafür einen guten grund!

kommt mit 100%iger Sicherheit bei einem Laien so an, dass ein Vermieter die Haltung nicht verbieten kann, wenn ein anderer Mieter einen Hund hat. Dabei unterscheidet ein Laie aber nicht, dass mit ein Vermieter gemeint ist, dass dieser eben auch der Vermieter des Nachbarn sein muss :) Deshalb meine Klarstellung und die Frage zwecks der Vermietergleichheit. Es sollte kein Angriff auf Dich sein.

Und der Hinweis bzgl. I-Net-Recherche war allgemein und nicht auf Dich gemünzt - sorry, wenn es so rüberkam. Aber es gibt hier schon einige Freds bzgl. Vermieter und Hundehaltung und fast jedesmal wird nur das gelesen oder gehört, was man gerne mag, und alles andere außer Acht gelassen. Und das finde ich ehrlich gesagt bedenklich.

@gabbergril02

Gut, die mietvertraglichen Voraussetzungen einen Hund zu halten mögen dahingehend erfüllt sein, dass Euer Vermieter einem anderen Mieter die Hundehaltung erlaubt hat. Aber es müsste abschließend geklärt werden, ob er künftig nicht von einer generellen Hundehaltung Abstand nehmen will und auch die Nachbarn, wenn deren Hund mal nicht mehr ist (Gott bewahre), diesen auch keinen mehr genehmigt.

Bevor ihr Euch einen neuen Hund anschafft, klärt das abschließend mit dem Vermieter. Tut Euch selbst und dem Hund den Gefallen. Stur Euren Willen durchzusetzen spricht nicht gerade für Verantwortungsgefühl und emotionale Intelligenz. Klärt das ab und lasst es Euch schriftlich geben. Dann erspart ihr Euch Ärger und schont die Nerven.

Im Übrigen finde ich es immer noch mehr als bedenklich, einen Hund abzuschaffen und diesen gleich durch einen Welpen zu ersetzen. Ihr macht es Euch sehr einfach und da geht mir echt die Hundschnur hoch.:evil:
 
  • hund und vermieter Beitrag #23
Wenn der Nachbar einen Hund hat und er den selben Vermieter hat wie gabbergirl, dann darf der Vermieter nicht ohne einen trifftigen Grund ihr den Hund verbieten.

Das weiß ich ganz genau und ist auch so. Habe mich letztens erst für mich selbst genauestens informiert da ich in einer ähnlichen Sitation war. Wusste auch mal die rechtlichen Grundlagen dafür, hab die aber leider schon wieder vergessen... Naja warum hätte ich sie mir auch merken sollen, wir haben die schriftliche Einverständniserklärung schon vor Monaten bekommen und deshalb ist die Sache für mich erledigt! ;)
 
  • hund und vermieter Beitrag #24
Die Rechtslage ist da etwas widersprüchlich. Es gibt Urteile, da wird sich auf die Gleichstellung aller Mieter bezogen und der Neuzuganz darf bleiben. Es gibt aber ebenso Urteile, die sich mehr auf das Hausrecht des Mieters beziehen und diesem eine individuelle Entscheidung im Einzelfall zugestehen. Die Frage ist nun, ob man sich da unter Umständen auf einen Rechtsstreit einlassen möchte oder aber den Vermieter erneut anruft und einfach mal um eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Zusage bittet. Sollte ja nicht das Problem sein.
 
  • hund und vermieter Beitrag #25
Die Frage stellt sich mir habt Ihr überhaupt eine Erlaubnis einen Hund zu halten ?
War sowas existent wo Ihr noch den anderen Hund hattet ?
Oder habt Ihr eine Hundehaltung ohne jegliche schriftliche Erlaubnis des Vermieters gehabt. Ich wenn Vermieter wäre , möchte auch gefragt werden das ist ja nicht unerheblich für ein gutes Mietverhältnis.
 
  • hund und vermieter Beitrag #26
also wir hatten für den ersten hund auch nix schriftliches haben nie irgendwas schriftlich bekommen ausser dem mietvertrag. deswegen immer alles nur mündlich. auch wo die über uns sich beim vermieter beschwert hat wegen angeblicher zu lauter musik und da hat er uns auch mündlich ne abmahnung gegeben obwohl nix war und auch nicht schriftlich. er sagte nur ja zu dem hund mehr nicht. suchen eh was anderes
 
  • hund und vermieter Beitrag #27
Eine Hundehaltung sollte von Anfang an im Mietvertrag stehen dann bist Du auf der sicheren Seite. Denn mündlich hilft nichts wenn der Vermieter von einer Krankheit befallen ist wo er alles vergißt.
 
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