- Nicht-artgerechte Rattenhaltung im TV - Mustermail Beitrag #1
Chipi
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Hi,
nachdem ich gerade auf eine Schulterratte in der Sendung Mieten Kaufen Wohnen auf Vox aufmerksam gemacht wurde, dachte ich mir, ich stelle einfach mal mein 'Beschwerdemail' als Muster ein. Gibt ja öfter mal Fälle, bei denen etwas Unpassendes im Fernsehen zu sehen ist, vielleicht mag sich ja der eine oder andere von euch 'mitbeschweren', damit die zuständigen Redakteure erfahren, worauf die Zuschauer so achten - je mehr, desto besser
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der heutigen Sendung von Mieten Kaufen Wohnen wurde im Beitrag über Herrn Schösser eine junge Dame auf Wohnungssuche gezeigt, die eine Ratte auf der Schulter mit sich herumtrug.
Diese Art und Weise der 'Rattenhaltung' ist nicht artgerecht; Ratten sind revierbezogene Rudeltiere, die zwingend in Gruppen in einem ausreichend großen Käfig im Wohnbereich zu halten sind. Diese Tiere alleine, außerhalb des natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus, ohne Bewegungsfreiheit, schutzlos den Angriffen durch Mitmenschen ausgesetzt (es wurden schon Schulterratten von Passanten getötet, weil sie sie für 'Ekeltiere' hielten), im Freien mit sich herumzutragen erfüllt in den Grundzügen den Tatbestand der Tierquälerei und verstößt damit in zentralen Punkten gegen das Tierschutzgesetz:
Abschnitt 2 §2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Daß kleine Tiere oft keine Lobby besitzen und Farbratten zudem mit dem Image als 'Ekeltiere' zu kämpfen haben, soll und darf eigentlich kein Grund dafür sein, deren tierschutzgesetzwidrige Haltung unreflektiert im Fernsehen darzustellen, auch wenn es sich dabei nur um die Abbildung der Handlungen Dritter handelt.
Bitte gehen Sie künftig mit gutem Beispiel voran, damit keine falschen, gar tierquälerischen Haltungsformen mehr gezeigt und vorgelebt werden, und berücksichtigen Sie bei der Auswahl ihrer Programmbestandteile auch die Erfordernisse des Tierschutzgesetzes. Ein ansprechendes Unterhaltungsprogramm ist sicherlich auch ohne derartige Darstellungen zu gestalten.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
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Die Mail könnt ihr natürlich immer fallbezogen abändern
nachdem ich gerade auf eine Schulterratte in der Sendung Mieten Kaufen Wohnen auf Vox aufmerksam gemacht wurde, dachte ich mir, ich stelle einfach mal mein 'Beschwerdemail' als Muster ein. Gibt ja öfter mal Fälle, bei denen etwas Unpassendes im Fernsehen zu sehen ist, vielleicht mag sich ja der eine oder andere von euch 'mitbeschweren', damit die zuständigen Redakteure erfahren, worauf die Zuschauer so achten - je mehr, desto besser
Quelle: http://www.vox.de/epg/format/artikel/sendung/50046/tv/mietenkaufenwohnen/mieten-kaufen-wohnenThorsten Schösser:
Der Ruhrpottmakler Thorsten Schlösser bekommt es mit einem unkonventionellen jungen Punkerpärchen zu tun. Studentin Lea sucht eine neue, günstige Bude in Bochum, denn in ihrer jetzigen Wohnung gibt es nur Stress. Damit soll jetzt Schluss sein. Ihr Freund Jan soll sie bei der Wohnungssuche unterstützen, und hinzukommt noch ein weiterer Mitbewohner, der Thorsten Schlösser bei den Besichtigungsterminen begleiten wird: Hausratte 'Pünktchen'.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der heutigen Sendung von Mieten Kaufen Wohnen wurde im Beitrag über Herrn Schösser eine junge Dame auf Wohnungssuche gezeigt, die eine Ratte auf der Schulter mit sich herumtrug.
Diese Art und Weise der 'Rattenhaltung' ist nicht artgerecht; Ratten sind revierbezogene Rudeltiere, die zwingend in Gruppen in einem ausreichend großen Käfig im Wohnbereich zu halten sind. Diese Tiere alleine, außerhalb des natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus, ohne Bewegungsfreiheit, schutzlos den Angriffen durch Mitmenschen ausgesetzt (es wurden schon Schulterratten von Passanten getötet, weil sie sie für 'Ekeltiere' hielten), im Freien mit sich herumzutragen erfüllt in den Grundzügen den Tatbestand der Tierquälerei und verstößt damit in zentralen Punkten gegen das Tierschutzgesetz:
Abschnitt 2 §2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Daß kleine Tiere oft keine Lobby besitzen und Farbratten zudem mit dem Image als 'Ekeltiere' zu kämpfen haben, soll und darf eigentlich kein Grund dafür sein, deren tierschutzgesetzwidrige Haltung unreflektiert im Fernsehen darzustellen, auch wenn es sich dabei nur um die Abbildung der Handlungen Dritter handelt.
Bitte gehen Sie künftig mit gutem Beispiel voran, damit keine falschen, gar tierquälerischen Haltungsformen mehr gezeigt und vorgelebt werden, und berücksichtigen Sie bei der Auswahl ihrer Programmbestandteile auch die Erfordernisse des Tierschutzgesetzes. Ein ansprechendes Unterhaltungsprogramm ist sicherlich auch ohne derartige Darstellungen zu gestalten.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
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Die Mail könnt ihr natürlich immer fallbezogen abändern