- Warnschilder bei Wachhunden Beitrag #1
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Lycidas
Guest
Als Halter eines Wachhundes oder eines bissigen Hundes sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, an jedem Grundstückseingang ein Warnschild anzubringen, das auf die möglichen "Gefahren" hinweist. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie im Schadensfall regresspflichtig gemacht werden
Quelle: schecker.de