Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste?

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  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #1
Valkyrja

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Liebe Foris,

zwar halte ich keinen SoKa und möchte nur Pflegestelle werden, jedoch muss ich mich gerade total aufregen :evil: .

Ich wohne in Osnabrück, einer Stadt in Niedersachsen. In unserem Bundesland gibt es keine Liste mehr. Doch unter der "Steuer für gefährliche Hunde" werden Stafford und Co. zumindest in Osnabrück immernoch aufgeführt :eusa_think: .
Und dass, obwohl Osnabrück gefährliche Hunde so definiert, dass sie erst als gefährlich gelten, wenn sie auffällig geworden sind und dies überprüft worden ist.

Ist das wirklich rechtens? Kommt hier jemand aus einer Stadt in Niedersachsen, die das genauso handhabt, bzw wird das womöglich noch überall in Niedersachsen so geregelt?

Wenn ich mir mal einen eigenen SoKa holen sollte, würde ich auf jeden Fall versuchen dagegen anzugehen.


Das habe ich von der Osnabrücker Internetseite:

Hier die Definition:

"Gefährliche Hunde
Wenn ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen hat oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigt, prüft die Behörde die Gefährlichkeit des Hundes."

Und dann finde ich unter dem Punkt Hundesteuer folgendes:

"Hundesteuersatz für gefährliche Hunde (Kampfhunde)

Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 618 Euro jährlich.
Zu den gefährlichen Hunderassen zählen:

  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen.
Aber auch jeder andere Hund, der sich aggressiv verhält, kann als gefährlich eingestuft werden."



Das darf doch wohl nicht wahr sein?!
 
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  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #2
Eines ist zumindest klar von einem " Listenhund " hat die Gemeinde oder Stadt mehr bei diesen Preisen würde ich als Beamter auch viele Hunde auf die bezahlliste setzten.
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #3
Ich denke auch, dass hierbei nur um Geld geht und die Steuerregelung deshalb nach Abschaffung der Liste nicht auf den neuesten Stand gebracht wurde :|
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #4
eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigt

das ist eine ziemlich schöne Gummiformulierung. Die können allemal noch Argumentieren, dass diese kampfbereitschaft und schärfe schon alleine durch die Rasse begründet wäre.

und hätten damit durchaus recht, so ein Staff lässt sich eben nicht alles bieten...
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #5
DIe Steuern bei so genannten Soka war schon immer wesentlich höher! Die Gummiformuliereung dient dazu jeden Hund mal schnell als eine Soka abstempeln zu dürfen! Das ist genau wie mit der Liste!
Wenn meiner beißt und ich angezeigt werden ist er auch drauf und muß alles erfüllen was dort geschrieben wird!
Vom blauen Halsband bis zum Maulkorb!

Lg Yvi
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #6
also ich komme aus einer stadt in niedersachen (nordenham) und wir müssen für die listenhunde keine erhöhten steuern bezahlen.

einen ort weiter allerdings muss man die erhöhte steuer wieder zahlen.

ich denke, das ist reine behördenwillkür.
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #7
ich finde es einfach nur unfair,es gibt viele "Kampfhunde",man kann von einem Dackel genauso gebissen werden wie von einem Stafford. Es kommt immer auf die Erziehung an,ist meine Meinung.
Ich hatte 18 Jahre einen Stafford und es ist in der Zeit nie was vorgefallen. Eine Freundin hat einen Pudel,der hat schon öfter zugebissen,das steht aber in keiner Zeitung.
"Immer diese Kampfhunde",das musste ich mir 18 Jahre anhören.
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #8
Ich finde das einfach total daneben. Habe eine E-Mail an das Ordnungsamt unserer Stadt geschrieben, indem ich um eine Erklärung dafür bitte. Bin ich ja mal gespannt -.-
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #9
:DDa bin ich auch gespannt ob da eine Antwort kommt.
 
  • Kampfhundesteuer in Bundesland OHNE Liste? Beitrag #10
Eine Antwort habe ich tatsächlich bekommen:

"Sehr geehrte Frau xxx,

der Rat der Stadt Osnabrück hat am 20.05.2003 die Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Nach der Satzungsregelung wurden die von Ihnen benannten vier Rassen auch als gefährliche Hunde eingestuft und zur erhöhten Hundesteuer herangezogen. Diese Regelung orientierte sich seinerzeit an § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHUNDG) vom 12.12.2002, der wiederum Bezug nahm auf § 2 Abs. 1 S. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12.04.2001.

Am 30.10.2003 hat der Niedersächsische Landtag zwar eine Änderung des NHundG beschlossen, wonach unter anderem § 3 Abs. 2 gestrichen wird. Der Rat hat jedoch keine Hundesteuersatzungsänderung beschlossen, so dass weiterhin die vier Rassen als gefährliche Hunde eingestuft sind und für diese Hunde die höhere Steuer zu zahlen ist.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat im Jahr 2005 in einem Urteil (AZ: 1 A 504/05) entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist. Es führt in seinem Urteil aus, dass die Satzungsregelung mit höherrangigem Recht vereinbar ist und dass das Gericht, die von den Klägern vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine lediglich an die Rasse anknüpfende Einstufung als gefährlichen Hund nicht teilt. In seiner Urteilsbegründung erklärt das Gericht außerdem: "Bedenken ergeben sich auch nicht aus der Höhe des Steuersatzes von 618,00 € im Jahr für jeden gefährlichen Hund."Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsricht hat entschieden, dass dieser Steuersatz keine Erdrosselungswirkung hat.

Ich hoffe hiermit, Ihre Frage beantwortet zu haben. Sie können mich aber auch noch gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx"

Damit fühle ich mich in meiner Vermutung nur bestätigt -.-

 
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