Volieren Größe

Diskutiere Volieren Größe im Wellensittich Forum Forum im Bereich Vogel Forum; Huhu, ich bin's! :lol: :lol: :lol: Ich hab da mal ne Frage: Wie viele Wellis könnte/sollte man höchstens in einer -1,20 breiten -1,90 hohen...
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  • Volieren Größe Beitrag #1
Cooky

Cooky

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Huhu, ich bin's! :lol: :lol: :lol:
Ich hab da mal ne Frage:
Wie viele Wellis könnte/sollte man höchstens in einer
-1,20 breiten
-1,90 hohen
-90cm breiten
Voliere halten ?

Gruß
Cooky :pc:
 
  • Volieren Größe Beitrag #2
also da gibt es keine verAllgemeinerung, sie sollte nicht zu voll gestopft sein, jedoch sollten wellis auch nicht alleine sein, ich kenne mich da auch nicht so gut aus, wende dich doch an
 
  • Volieren Größe Beitrag #3
Volierengröße Wellis

Hallo Cooky!

Das es zur Frage der Käfig- und Volierengröße bei Wellis nix gibt stimmt nicht!

Erklärung:
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz . . . usw. hat schon vor einigen Jahren eine Reihe von Gutachten für die Mindestanforderungen zur Haltung etlicher Tierarten in Auftrag gegeben. Die Experten, die das Gutachten für die Krummschnäbel geschrieben haben, haben sich in Bezug auf die Wellis in die Wolle gekriegt. Es waren nämlich einige dabei, die die Meinung vertraten, Wellis seien nun inzwischen schon son an den Menschen gewöhnt, dass es nicht mehr nötig sei, für sie Mindestanforderungen festzulegen! :roll: Weil man sich nicht einigen konnte, steht jetzt in dem Gutachten drin, dass es nicht für Wellis und für Nymphen gilt. :twisted: :twisted:

Natürlich ist das völliger Quatsch. Wir wissen alle, dass auch Tiere, die schon lange in menschlicher Gesellschaft leben, trotzdem weitestgehend ihre wilden Instinkte behalten und auch dementsprechende Bedürfnisse haben!

Also: Das Gutachten für Papageienvögel besorgen, den blöden Satz zu den Wellis und den Nymphen ignorieren und der Körpergröße der Wellis entsprechend anwenden!

Leider gibt es das Gutachten nicht per Pdf zum download. Du bekommst es kostenlos zugeschickt, wenn Du eine e-mail an:
[email protected]
schickst und das Gutachten für Papageien anforderst. Deine Adresse nicht vergessen!


Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel
 
  • Volieren Größe Beitrag #4
Re: Volierengröße Wellis

Hallo Cooky!

Das es zur Frage der Käfig- und Volierengröße bei Wellis nix gibt stimmt nicht!

Erklärung:
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz . . . usw. hat schon vor einigen Jahren eine Reihe von Gutachten für die Mindestanforderungen zur Haltung etlicher Tierarten in Auftrag gegeben. Die Experten, die das Gutachten für die Krummschnäbel geschrieben haben, haben sich in Bezug auf die Wellis in die Wolle gekriegt. Es waren nämlich einige dabei, die die Meinung vertraten, Wellis seien nun inzwischen schon son an den Menschen gewöhnt, dass es nicht mehr nötig sei, für sie Mindestanforderungen festzulegen! :roll: Weil man sich nicht einigen konnte, steht jetzt in dem Gutachten drin, dass es nicht für Wellis und für Nymphen gilt. :twisted: :twisted:

Natürlich ist das völliger Quatsch. Wir wissen alle, dass auch Tiere, die schon lange in menschlicher Gesellschaft leben, trotzdem weitestgehend ihre wilden Instinkte behalten und auch dementsprechende Bedürfnisse haben!

Also: Das Gutachten für Papageienvögel besorgen, den blöden Satz zu den Wellis und den Nymphen ignorieren und der Körpergröße der Wellis entsprechend anwenden!

Leider gibt es das Gutachten nicht per Pdf zum download. Du bekommst es kostenlos zugeschickt, wenn Du eine e-mail an:
[email protected]
schickst und das Gutachten für Papageien anforderst. Deine Adresse nicht vergessen!


Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel

ich sagte nicht das es NICHTS gibt, es gibt nur keine Verallgemeinerung. Je größer desto besser.
 
  • Volieren Größe Beitrag #5
Volierengröße Wellis

Hallo AmazonenMama!

Tut mir echt leid, dass Du dich von meinem post persönlich kritisiert gefühlt hast. :? Aber wie Du völlig richtig festgestellt hast, "das" hattest Du gar nicht gesagt. Ich hatte Dich auch gar nicht gemeint!!!!

Ich wußte von dem Gutachten, habe alle seit Jahren im Büro. Wegen Cooky´s Frage habe ich gegoogelt, um eine Adresse zu finden, wo man es als Pdf runterladen kann.
Beim googeln mußte ich feststellen, dass ich bei der konkreten Eingabe für Wellensittiche ausnahmslos Threadpostings bekam, aus denen hervorging, es gäbe nix für Wellensittiche.

Darauf bezog sich mein erster Satz, sonst nichts!


:wink: . . . bitte cool down . . . und hau mich nich so feste ! :wink:


Gruß + Kuß
AmalieZitterpappel
 
  • Volieren Größe Beitrag #6
Volierengrößen sind immer relativ. Es gibt keine gesetzliche Regelung für den Privathaushalt !

Die Mindestanforderungen gelten für Züchter, Zoos und dergleichen. Wobei Fachhändler sogar davon abweichend Vögel vorübergehend in kleineren Käfigen bis zu 3Monaten unterbringen dürfen. Und, diese Mindestgrößen gelten auch nur für Aussenanlagen. Was man im Haus macht, bleibt (leider) jedem selbst überlassen.

Der nachfolgende Link ist zwar nicht das pdf File, aber als html Dokument direkt beim BNA nachzulesen und gegebenenfalls lokal zu speichern. Beim BNA kann man es tatsächlich auch umsonst erwerben oder beim zuständigen Amtstierarzt erfragen.



Leider ist Österreich da schon viel weiter, denn dort gelten unsere regelungen seit diesem Jahr als gesetz, wobei es mit der Umsetzung noch hapert.
 
  • Volieren Größe Beitrag #7
Hallo Jens!

Es gibt keine gesetzliche Regelung für den Privathaushalt !
das stimmt!
Und, diese Mindestgrößen gelten auch nur für Aussenanlagen. Was man im Haus macht, bleibt (leider) jedem selbst überlassen.
das stimmt nicht!

Diese Gutachten (gibt es für alle möglichen Tierarten) haben zwar keinen gesetzlichen Status, sind aber sehr wohl allgemeingültig. Die private Haltung ist nicht ausgenommen! Durch die Bank werden diese Gutachen vor Gericht als Maßstab anerkannt und die Urteile auch entsprechend gesprochen.

Hat also ein Privatmann in seinem Wohnzimmer in einem 30 x 50 Käfig vier Nymphen sitzen, würde er bei Kontrolle durch den Amtstierarzt auf der Basis des Gutachtens eine Ordnungsverfügung bekommen, mit der ihm vorgegeben wird, wie groß der Käfig sein muß.
Bei erfolgter Strafanzeige in einem solchen Fall würde auch das Gericht das Gutachten entsprechend berücksichtigen.


Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel
 
  • Volieren Größe Beitrag #8
hmmmmm,

erst letztens war der Amtstierarzt bei mir, da ich ja aufgrund meiner Zuchtgenehmigung der besonderen Kontrolle unterliege. Die ZG war notwendig wegen der Aufnahme von Abgabevögeln etc .

Jedenfalls war er bei mir, sah sich meine Aussenanlagen, prüfte meine Bücher und das war's.

Dann fragte ich und meine Innenvolieren. Geht mich nichts an, sagte er. Er hat kein recht zur Kontrolle, wenn ich sie zeige, würde er sich freuen, er könne Tipps geben, aber rechtlich...

Wie gesagt, es sind Mindestanforderungen die das Bundesamt stellt, aber es ist kein Gesetz ! Somit kann im Zweifel bei Anzeigen lieber Nachbarn die Polizei zwar schauen, was Sache ist, aber machen kann man nichts. Warum halten sonst soviele Menschen immer noch nur einen Papagei ? Auch das steht in den Mindestanforderungen. Größe, Paarweise Haltung etc.

Diese Gutachten werden also im Zweifel mit herangezogen aber Grundlage für ein Urteil welcher Art auch immer kann es nicht sein. Nur ein Baustein. Zudem ist trotz neuem Tierschutzgesetzes das Tier immer noch nur eine Sache. Somit werden leider faälle rund um den Vogel, die Katze... im allgemeinen als Ordnungswidrigkeit behandelt.
 
  • Volieren Größe Beitrag #9
Hallo Jens!

Ganz genau so ist es leider!

Dann fragte ich und meine Innenvolieren. Geht mich nichts an, sagte er. Er hat kein recht zur Kontrolle, wenn ich sie zeige, würde er sich freuen, er könne Tipps geben, aber rechtlich...
Das ist genau die Schizophrenie im deutschen Tierschutzrecht! Ein Recht zur Kontrolle hat er nur für die Zucht von Krummschnäbeln. Wenn also im Zweifel mal jemand sagt "dukummshiernichrein", dann muß er wieder gehen. Da würde er dann eine entsprechende richterliche Genehmigung benötigen. Aber das "Dein" Tierarzt sich da so gar nicht zum gucken bewegen ließ, liegt wohl an Deiner vorbildlichen Zucht und daran, dass er für die Zuchtkontrolle zuständig ist und die anderen Tiere (wenn es nicht in Ordnung wäre) in die Zuständigkeit des Kollegen vom Tierschutz fällt. Zuchtkontrolle ist Psittacoseverordnung, nicht Tierschutzgesetz.

Diese Gutachten werden also im Zweifel mit herangezogen aber Grundlage für ein Urteil welcher Art auch immer kann es nicht sein. Nur ein Baustein.
Hundertpro ! Grundlage ist das Tierschutzgesetz mit der gesetzlichen Forderung der artgerechten Unterbringung. Das Gutachten ist dann Hilfsmittel zur Interpretation was denn nun in diesem Fall artgerecht ist.

Warum halten sonst soviele Menschen immer noch nur einen Papagei ?
Wenn Du im Gutachten ganz hinten nachsiehst, findest Du da die protokollierten Widersprüche einzelner Mitglieder der Kommission die das Gutachten erstellt haben, gegen das Gutachten. Man ist sich also unter den Fachleuten alles andere als einig. Dadurch kommt es dazu, dass es immer wieder Leute gibt, die sich erfolgreich mit Ausreden rauslavieren: "das Tier ist schon so alt, das läßt sich nicht mehr vergesellschaften", "das Tier hat durch schlechte Haltung beim Vorbesitzer einen psychischen Schaden davon getragen und kann deshalb nicht vergesellschaftet werden" . . . Außerdem ist es halt juristisch schwierig, da es ja tatsächlich nicht explizit verboten ist Schwarmvögel einzeln zu halten.
Das Problem könnte evtl. dadurch gelöst werden, dass mal ein Fall durch alle gerichtlichen Instanzen geboxt wird.

Tja also alles in allem ziemlich unbefriedigend. :?


Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel
 
  • Volieren Größe Beitrag #10
  • Volieren Größe Beitrag #11
Hallo Cookie,

bei der Grösse von Käfigen und Volieren kommt es auch sehr darauf an, wieviel Freiflug die Vögel täglich haben.

Der VWFD z.B. , in dem ich Mitglied bin, empfiehlt für 6 Wellensittiche bei ganztägigem Freiflug , also praktisch nur zum Übernachten, einen Käfig bzw. Voliere mit einer Mindestlänge von 1 m.

Je weniger Freiflug, desto grösser muss natürlich die Voliere sein.

edit : Ich schreibe das, weil ich Deinen Post irgendwie so verstanden habe, dass Du die Wellis in der Wohnung halten möchtest ?
 
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