Hey,
@Kitty, wegen des Alters: Meinen Max habe ich mit 8 Wochen bekommen, ungechipt (2004, von Privat). Wir haben ihn ein knappes halbes Jahr später chippen lassen, sein Bruder wurde aber schon mit 10 Wochen gechipt, beim ersten TA-Besuch. Es gibt sich also nichts. Nur heute, wo der Chip weiter verbreitet ist und wirklich zur Identifikation bei Fundtieren, im Tierheim oder auch bei Anmeldung bei TASSO etc. verwendet wird, würde ich den Hund so schnell wie möglich chippen lassen. Uns hat das ganze 30 Euro gekostet, ging ratz fatz, der Hund hat gar nichts gemerkt und nachher hat keiner von uns mehr daran gedacht^^ Also einfach wenn der kleine Wurm da ist mal zum TA marschieren (das will man ja sowieso mal geübt haben solange der Hund noch klein ist), Chip setzen lassen und gut ist. Dann kannst du dich zu Hause auch gleich noch bei TASSO registrieren

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Dennoch würde ich mir Gedanken machen, wenn der Hund noch nicht gechipt ist, ob da vielleicht ein paar wichtige Dinge vernachlässigt wurden (Sozialisation, Gesundheitscheck der Eltern usw., nicht jede "schlummernde" Krankheit sieht man sofort).
Zur Chippflicht:
Berlin:
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 338)[6]
Das Gesetz schreibt unter anderem die Kennzeichnung von Hunden durch Mikrochip (seit dem 1. Januar 2010 für alle Hunde) sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. Es sieht ferner spezielle Regelungen für gefährliche Hunde vor, wobei eine Rasseliste bestimmte Hunde als gefährlich festlegt.
[...]
Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt trat zum März 2009 ein „Hundegesetz“ (Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren) sowie eine zugehörige Durchführungsverordnung (Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren - GefHuVO) in Kraft. Nach ihm müssen alle ab März 2009 geborenen Hunde mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Außerdem müssen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen und alle Hunde werden in einem zentralen Register erfasst. Für „gefährliche Hunde“ ist ein Wesenstest vorgeschrieben und die Halter benötigen eine Erlaubnis zum Halten und Führen solcher Hunde, die sie stets mit sich führen müssen.
Schweiz:
Hunde sind in der Schweiz laut Artikel 16 der Tierseuchenverordnung meldepflichtig und spätestens drei Monate nach ihrer Geburt zu kennzeichnen.[36] Die Kennzeichnung erfolgt mittels Mikrochip, welcher nur von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden darf.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundegesetze
Für's Reisen in der EU:
VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Mai 2003
Kapitel I, Artikel 4
(1) Während einer Übergangszeit von acht Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten Tiere der in Anhang I Teile A und B genannten Arten als gekennzeichnet, wenn sie Folgendes tragen:
a) eine deutlich erkennbare Tätowierung oder
b) ein elektronisches Kennzeichen (Transponder).
[...]
(4) Nach der Übergangszeit ist ausschließlich die in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b) genannte Methode zur Kennzeichnung eines Tieres zulässig. [Sprich: Der Chip]
Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003R0998:20100618:DE:PDF
Desweiteren wird dann eben noch die Kennzeichung der Heimtiere gefordert, die eingeführt werden sollen (nicht zu Verkaufszwecken), sowie deren EU-Ausweis und die Impfkontrolle über eine Titerbestimmung.
Also Chippen ist Pflicht, wenn man in den Urlaub möchte, Pflicht wenn man in Berlin oder Sachsen-Anhalt lebt oder wenn man seinen Hund wiederfinden möchte, sollte er abhanden kommen

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LG