Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen?

Diskutiere Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? im Hundehütte Forum im Bereich Hunde Forum; Guten Morgen Sanni, Die screens hab ich gestern schon gemacht und ausgedruckt. genauso wie die mail, wo es drum ging, das wir den hund nehmen und...
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  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #21
Guten Morgen Sanni,

Die screens hab ich gestern schon gemacht und ausgedruckt. genauso wie die mail, wo es drum ging, das wir den hund nehmen und die mail wo sie das verschenken ansprach und ich ihr schrieb, das wir sie nehmen, aber bi donenrstag schauen wollen ob es passt. die nachricht die ich ihr gestern schrieb wegen dabehalten hab ich auch noch sichershalber

Biher kommt sie super klar, sie liegen beide im körbchen und sind ein herz und eine seele :)
Das hoffe ich auch. will das ungern vor einen anwalt zerren
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #22
Ich glaub nicht das es soweit kommt das ein Anwalt nötig wird. Wenn der Freund schon sagt das es nicht anders geht als den Hund ab zu geben dann wird es einfach nur der Trennungsschmerz sein. Ob sie von deinem Angebot gebrauch macht den Hund zu besuchen wirst du dann sehen. Ich persönlich würde erstmal ein wenig auf Abstand gehen bevor ich vieleicht das erste mal zu Besuch komme.

Aber Bilder schicken solltest du auf jedenfall. Mir wurde es auch mal versprochen vor einige Jahren bei einem Tier das ich abgeben musste obwohl ich sehr dran hing. Leider habe ich nicht ein Bild bekommen und auf Mails wurde auch nicht geantwortet das finde ich noch immer sehr schade denn als Vorbesitzer interessiert es einem immer wie es dem Tier geht und wenn der erste Schmerz erstmal vorbei ist freut man sich zu sehen wie gut es dem Tier geht. Ich glaub wenn sie hinterher erstmal sieht wie gut sich eure Hunde miteinander verstehen wird sie sich freuen.
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #23
ich hoffe es wirklich... die kleine (um das mal aufzuklären ;) es ist eine hündin im alter von 1,5 jahren) ist mir inzwischen ans herz gewachsen und mir kommt es so vor, als wenn sie schon immer da war.
Sie wird nur teilweise sehr verletzend und ich will nicht auf dem niveau zurück giften. andererseits bringe ich es nicht übers herz, ihr gar nicht zu schreiben.
Und auch wenn es nur eine kurze zeit ist, die sie hier ist, aber angst das sie sie einfach holt hab ich trotzdem noch

Das mit den Bildern habe ich definitiv vor.
Ich wurde vor 3 Jahren von meinem Ex übers Ohr gehauen und er gab meinen DSH weg ohne das ich es wusste.
Ich habe zwar die neuen Besitzer gefunden, aber der versprochene Kontakt blieb aus.
Da kann ich sie nachvollziehen und schon allein aus dem grund schicke ich ihr dann die bilder.

lg kyra
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #24
Dann bist du auf der sicheren Seite.
Der Freund sagt ja selber,der Hund kann nicht zu ihm mit.
Was will sie dann anderes machen?
Ich würde auch erstmal eine gewisse Zeit warten,bis sie den Hund sehen darf/sollte.
Der Hund erinnert sich daran ja.
Wir haben das damals bei der Staff meines Exs gehabt,als die Vorbesitzerin den Hund sah, ist der total durch gedreht und war danach nur anstrengend und nicht wieder zu erkennen :(

Und das was Suara schriebt mit den Bildern,das ist für sie sicher enorm Wichtig.
Vorallem weil sie eben diesen Trennungsschmerz scheinbar hat.
Ich musste auch schon Tiere abgeben.Von den meisten habe ich was gelesen und gehört.
von einer Person im nachhinein garnichts,was mir auch sehr weh tat.

Aber,du kannst deine Zwei Süssen ja mal ind er Vorstellung im Hunde bereich zeigen.
Bilder sind bei uns immer sehr gern gesehen :)
Würde mich drüber freuen.

Lg,Sanni:)
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #25
Wie lang sollte man da am besten warten?
Ich bin gespannt, wie sie sich heute verhält.

Ich werde ihr spätestens Donnerstag eine Mail mit Bildern schicken.
Dann ist sie vielleicht beruhigt und kann etwas besser damit zurecht kommen

Das mach ich gern ;)

lg kyra
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #26
Hallo,

genau das meinte ich ja: Dass sie sich entscheiden soll und wenn sie einer Abgabe zustimmt, soll sie auch dazu stehen ;). Ich meinte nur eben auch, dass es für den Hund ja schön wäre, wenn er im gewohnten Umfeld bleiben kann, da er in dem Alter dann ja schon den dritten Besitzer hätte (nichts gegen dich, das meine ich allgemein). Aber das Ganze hört sich etwas komisch an, wenn sie ihn schon zwei Mal verschenken wollte und dann aber nichts daraus wurde. Aber Vorsicht, denn jede Geschichte hat zwei Seiten und eine geschaltete Anzeige bedeutet nicht, dass sie auch passende Personen gefunden hat (man glaubt nicht, wer sich alles auf eine Geschenkanzeige meldet :roll:). Aufheben würde ich diese dennoch, ebenso die Mails. Nur wie gesagt: Besonders wenn im Impfpass kein Halter eingetragen ist seit ihr in einer rechtlichen Grauzone, die momentan etwas besser für die Vorbesitzerin gelagert ist.

Für mich hört sich die Geschichte gerade so an, als würde ihr Freund einfach nicht wollen, dass der Hund mit umzieht. Und Fremden gegenüber wird er das sicher nicht zugeben, sondern lieber behaupten, es sei nicht erlaubt. Wahrscheinlich ist sie gerade am überlegen, ob ihr Freund ihr den Hund nicht doch "erlauben" würde, wenn sie keine neuen Besitzer findet und er dann einfach am Tag des Umzugs noch da ist. Wie gesagt - alles etwas seltsam....

Ich möchte übrigens keine Wertung über deine Fähigkeiten als Hundehalterin abgeben (nur, falls das hier so geklungen hat) ;). Deiner Beschreibung nach würde ich dich für eine wesentlich geeignetere Bezugsperson halten, zumal ich kein Verständnis habe, wenn man einen Hund nach einem halben Jahr wegen eines Umzugs abgibt. Aber wie gesagt, es gibt immer zwei Seiten....

LG
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #27
Mischling,warum ist die Situation für die Vorbesitzerin besser gelagert?
Ein Hund ist ein gegenstand und somit wurde dieser Verschenkt und wie mein Link oben ja Zeigt, ist eine Schenkung nur aus Zwei gründen rückgängig machbar.
Zudem hat die neue Besitzerin genug beweise ;)
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #28
Der Link gilt schon, nur ist hier die Frage, ob wir uns noch im Bereich des Versprechens befinden. Schließlich war der Hund weder durch Vertrag noch sonstiges abgegeben, lediglich eine Übernahme auf Probe war vereinbart (wenn ich das mit den Mails richtig verstanden habe), erst danach sollte der Hund offiziell ihr gehören. Das heißt, theoretisch sind wir noch im Bereich der Probezeit und damit des Versprechens, ähnlich einer Probefahrt mit einem Auto. Und dann ist es Sache des Schenkers, ob er sich an sein Versprechen hält oder nicht.

Erst nach der Probezeit, wenn kyra ausdrücklich gesagt hätte "Ich behalte den Hund" und die Antwort "ok" gewesen wäre, wäre die Schenkung vollzogen worden. Und da es nun einmal eine Schenkung ist, also keine Gegenleistung erwartet wird, wird eher zu Gunsten des Schenkenden als des Beschenkten entschieden, schließlich ist es eine freiwillige Abgabe ohne Gegenleistung. Auch dass der Impfpass noch nicht auf kyra ausgestellt wurde ist ein Zeichen dafür, dass es eben noch die "Probezeit" war. Daher auch bei Schenkungen immer einen Vertrag aufsetzen ;).

Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (ein Vertrag) vor. Dieses ist aber nur einseitig verpflichtend, weil nur der Schenker eine Leistung erbringen muss. Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung (Formerfordernis, vgl. § 518 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.


Danach ist die Schenkung auch wirksam, wenn der Hund ohne Vertrag offiziell übergeben wurde. Und genau das ist die Frage: Ist es noch offiziell, wenn ich eine Probezeit einräume, während dieser noch nicht einmal der Impfpass auf mich ausgestellt wird? Das Ganze war eben noch in der Schwebe und daher auch nur ein Versprechen der Art "wenn es klappt, schenke ich ihn dir". Dabei kommt es eben auf die zeitliche Reihenfolge an, wann der Hund offiziell übergeben worden wäre, was erst ab Donnerstag der Fall gewesen wäre.

LG
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #29
Hey,

Die Probezeit ging von uns wegen dem anderen Hund und ging bis Donnerstag. Da hat Mischling Recht ;)
Aber bei dem Gespräch mit meinem Partner fiel mir noch ein, das die probezeit entweder bis Donnerstag ging oder von uns früher durch eine Ja oder Nein Entscheidung beendet werden konnte.

Hatte weiter oben schon geschrieben, das ich ihr gestern mehrmals schrieb, das wir den hund behalten wollen. Darauf kam von ihr, das sie den Kontakt halten möchte und der Hund gut bei uns aufgehoben wäre etc.
5 Minuten später schrieb sie gegenteilig, ( da war sie mir gegenüber sehr angreifend) das sie sich noch nicht mal entschieden hätte, ob sie will, das der Hund bei uns bleibt..
Wie sieht es da rechtlich aus? Bzw ist er nun unserer oder nicht?

Heute hat sie sich bisher nicht gemeldet und ehrlich gesagt bin ich froh darüber
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #30
Ich habe schon mitbekommen, dass ihr die Probezeit wolltet, das ändert aber nichts an der Sache ;). Sie hätte ihn sofort abgegeben, hat es aber auf euren Wunsch hin nur auf Probe und somit sind wir wieder in der Grauzone.

Habt ihr den Kontakt per Mail? Bei solchen Mails bekommt ihr ein entscheidendes Problem: Sie sind nicht immer gültig, sie müssen für gültig befunden werden und einem eindeutigen Absender zugeordnet werden können. Und wenn es sich um beleidigende Mails handelt, könntet ihr sie deshalb verklagen, aber auf nichts festnageln. Sind die Mails mehr als umgangssprachlich geschrieben (wie eine Art Chatprotokoll) sind sie nichts wert, egal ob für euch oder sie. Und wenn sie da stets ihre Meinung ändert wäre ich nicht einmal sicher, ob sie die Mails selbst schreibt oder ob ihr Freund - um meinen Gedanken von zuvor wieder anzubringen - sich da gegen ihren Willen einmischt. Und genau das kann auch rechtlich gesehen angezweifelt werden.

Langsam sollte die Frau sich mal entscheiden. Der Hund ist noch bei euch, oder? Ich meine, wenn ich sicher wäre, dass sie den Hund dann behält und gut behandelt würde ich sagen "lass es, gib ihn zurück". Aber wenn sie so labil sein sollte, dass sie den Hund öfter verschenkt und wiederholt und die Mails tatsächlich alle von ihr sind, hoffe ich, ihr könnt ihn behalten und setzt euch durch. Aber so wie es jetzt ist solltet ihr den Rechtsweg so gut es geht vermeiden, zudem müsst ihr den Anwalt selbst zahlen.

LG
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #31
Hallo Mischling,

Nein, sie schrieb das per SMS. Es ist in den SMS eindeutig worum es geht. Also chatmäßig sind die nicht.
Soweit ich weiß, schreibt sie dann, wenn sie auf Arbeit ist, da denke ich nicht, das der Freund mitmischt.

Ja, der Hund ist noch bei uns. Vom Verhalten her ist es so, als wenn sie schon immer bei uns war.
Ich würde sehr gern auf rechtliche Schritte verzichten, den ich denke, das ist nicht nötig.
Man sollte sich nur mal hinsetzen und vernünftig reden, aber momentan ist das nicht möglich

lg
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #32
Naja, eine Absprache per SMS ist schon wesentlich schwieriger, das ist kaum haltbar. Grundsätzlich würde ich euch beiden raten, rechtliche Schritte außen vor zu lassen, das bringt nur Ärger und kostet Zeit und Geld.

Ein Gespräch wäre wirklich das Sinnvollste. Vielleicht braucht sie noch ein paar Tage, bis auch der Umzug näher rückt, um sich mit dem Gedanken der Abgabe abfinden zu können und ist dann etwas zugänglicher für ein normales Gespräch. Wenn jemand beleidigend wird gehen ihm meist die Argumente aus und er steht unter starkem Stress und ich denke mal, dass das hier der Fall ist. Vielleicht ist es gut, wenn sie sich ein paar Tage nicht meldet und somit Zeit hatte, einen kühlen Kopf zu bekommen, um das Ganze sachlich betrachten zu können. Und sachlich scheint es einfach so zu sein, dass ihr Hund nicht bei ihrem Freund einziehen kann (wobei ich immernoch nicht nachvollziehen kann, wieso man seinen Hund wegen so etwas abgibt).

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #33
Die Sache hat sich erledigt.

Die Frau hat sie heut quasi vor unseren Augen mitgenommen.
Dabei kamen nur Lügen von ihr und irhrem Freund hat sie komplett andere Sachen erzählt.

Sie haben die Polizei gerufen und angeblich haben wir sie unterschlagen.
So lieb wie ich den Hund hatte, das war es nicht wert.
Wir haben sie stehen lassen und sind gegangen.
Andere Hundebesitzer haben uns zwar unterstützt, aber die Frau ist nicht stabil (lt. ihrer Aussage)

Danke für eure Hilfe
lg Kyra
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #34
OMG, der arme Hund.
Kannst du da nichts über den Vater oder Freund machen?
wie kam es dazu?
War sie bei euch?

Was sich manche Menschen erlauben...wahnsinn.
Das tut mir total leid für euch.
Aber vorallem für den Hund.
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #35
Hallo Sanni,

anscheinend ja. Sie kamen uns auf die Hundewiese nach.
Der Vater ist immer noch dagegen, das die Hündin zurückkommt und dem Freund hat sie Sachen komplett aus dem Zusammenhang gerissen erzählt, sodass er sie auch wieder haben wollte.

Ich hab ihm das aus meiner Sicht erzählt, aber er glaubte mir kein Wort. Auch das sie mir erlaubt hat, den Hund dazu behalten. Die SMS gab es merkwürdigerweise nicht in ihrem Handy und bei mir wars angeblich getürkt.
Dann rief er die Polizei, obwohl sie mich angriff. Andere Hundebesitzer griffen ein, aber es war mir dann zu blöd, da sie wieder nur mit Lügen kam und ihr nun angeblich die Entfernung zu weit war.
Angeblich nehmen seine Eltern den hund (haben die heut entschieden) und damit hat es sich für mich erledigt....

Mir tut es auch für den hund leid. er wollte nicht zu ihr, aber sie zwang ihn förmlich.
Ich hab draus gelernt, das ich nichts mehr ohne schriftliches mache...
Sie fehlt ihr ganz schön... Trotz der 3 Tage.
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #36
Hmmm das ist ärgerlich...aber so richtig.
Kam die Polizei?
Ich hätte das arme Tier echt nich weggeben.aber ich kann dich gut verstehn.
ach mensch :(
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #37
Ich bin nicht lang genug dageblieben... Vor allem, da er sich weigerte noch mal anzurufen und bescheid zu sagen, das die das tier wieder haben und der wagen nicht kommen braucht.
mein partner musste auch zum nachtdienst. war einfach blöd.

ich hatte den hund nach dem ableinen noch am geschirr, aber da ging die blöde kuh (sorry) auf mich los


das hat uns nun den ganzen abend versaut... und ich versteh auch nicht, wie man einen hund verschenken kann/will und sich den dann wieder "klaut" auf der wiese anstatt vernünftig ein gespräch zu führen. ich bin kein unmensch
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #38
Also,ICH an deiner Stelle würde echt zur Polizei gehen und schauen,was du da machen kannst.
Ich meine du hast doch alles, die Anzeigen wo sie den Hund verschenkt, die SMSen,die Mails, den Impfpass...
Ich würde das echt Versuchen.
Man kann doch keinen Hund einfach Verschenken und dann wieder wegholen.
Das macht mich grad wütend.

Hat sie denn noch die Anzeigen Online?
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #39
ja, die anzeigen sind noch online.

das ist die frage, ob ich da überhaupt was erreiche. deswegen hatte ich hier ja auch nachgefragt und der freund steht nicht mehr hinter dem was er sagte.
ob der vater noch hinter mir steht bezweifel ich auch

Mich macht es wütend und traurig... Vor allem nervt mich die Dreistigkeit, wie sie gelogen hat und mich als die blöde hinstellte.

Wir hätten gern einen Zweithund einen schönen Platz geboten. Zeit und finanzielles ist mehr als genügend da, aber inzwischen zweifel ich daran, das man einen geeigneten Hund findet
 
  • Recht: Hund verschenkt, kann die Vorbesi ihn noch zurückholen? Beitrag #40
Und wenn du es über einen leicht perfiden Trick versuchst? Lass Freunde von dir auf die Anzeige antworten, vielleicht springt sie ja drauf an und gibt den Hund ein zweites Mal ab. Wenn dann ein Vertrag unterschrieben wird, der die Schenkung besiegelt, solltet ihr auf der sicheren Seite sein.
 
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