Wenn der Hund einen Einbrecher beißt...

Diskutiere Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo, bei uns wird zur Zeit wieder verstärkt in der Nachbarschaft eingebrochen. 3 Einbrüche in den letzten 14 Tagen, keine 100 Meter weg von...
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  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #1
deutzia

deutzia

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Hallo,

bei uns wird zur Zeit wieder verstärkt in der Nachbarschaft eingebrochen. 3 Einbrüche in den letzten 14 Tagen, keine 100 Meter weg von hier. Beim letzten Einbruch, mein Mann hatte Nachtschicht, hat mich mein mein Hund nachts um 3,30 Uhr mit einem fürchterlichen Gemisch aus Knurren und Bellen geweckt! Sie ließ sich gar nicht beruhigen! Ich habe sie also rausgelassen in den Vorgarten/Garten! Sie rannte aber nicht durch den Garten sondern gezielt zu der Seite, wo ich nachher erfahren habe daß dort eingebrochen wurde. Hinterher wich sie mir nicht mehr von der Seite und schlief neben meinem Bett. Nun denke ich mir "Schön, daß dein Hund auf dich aufpaßt" Hat sie das eigentlich, oder hat sie bei mir Schutz gesucht:eusa_think:???

Naja, wie auch immer. Jedenfalls habe ich mich heute mit einem Polizisten unterhalten und der sagte mir, selbst wenn mein Hund einen Einbrecher bei uns im Haus beißt, kann der mich anzeigen und Schmerzensgeld von mir fordern! Na was sind denn das für Gesetze????!!!!:confused:

Nee, ehrlich, wenn man das mal weiter spinnt. Muß man dann mit Hund zum Wesenstest und dgl. mehr, wenn der hier Jemanden beißt, der nicht in guter Absicht kommt? Wenn ich dem Einbrecher eins über die Rübe geben würde, wäre das Notwehr, wenn mein Hund das für mich macht, ist der böse...
Ich meine das theoretisch, da ich nicht denke, daß mein Hund in letzter Konsequenz auch beißen würde!

deutzia
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #2
Es stimmt, beisst dein Hund einen Einbrecher, kann dieser dich verklagen.
Die einzige Situation, in der ein Biss zulässig ist, ist wenn du direkt angegriffen wirst und dein Hund daraufhin zubeisst.
Aber selbst da muss man glaube ich warnen und den Biss quasi ankündigen, da ein selbstständig beissender Hund wieder "bestraft" werden kann und nur auf Kommando reagieren darf. -allerdings bin ich mir bei dem letzten Punkt nicht 100% sicher.

Die einzigen Hunde die selbst bei privaten Zwischenfällen weitestgehend ungeahndet bleiben, sind behördliche Diensthunde.
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #3
Aber selbst da muss man glaube ich warnen und den Biss quasi ankündigen, da ein selbstständig beissender Hund wieder "bestraft" werden kann und nur auf Kommando reagieren darf. -allerdings bin ich mir bei dem letzten Punkt nicht 100% sicher.
Ist hier bei uns genau andersrum - zumindest habe ich das in der Ausbildung so gelernt. Wenn der Hund selbstständig beisst - ohne Kommando - dann wird es auf die Instinkte des Hundes geschoben. Ist quasi Natur, da kann man nichts machen a la Reviervertidigung etc.. Wenn man seinem Hund aber jetzt mit einem Kommando (verbal, non-verbal) zum Beissen auffordert und den Hund auf eine Person hetzt - auch auf dem eigenen Grundstück - hat man viele Probleme am Hals.

Rein rechtlich gesehen helfen einem auch diese Warnschilder für den Garten nicht weiter, wenn etwas passieren sollte.
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #4
Der Polizist sagte beißen und da ist es egal "wer angefangen hat" und aus welcher Motivation heraus geschah! Er sagte, dieses wäre gnauso irrsinnig, wie das mich der Einbrecher letztlich auch verklagen kann, wenn er auf meinen mit einem Zaun abgesicherten Grundstück in eine nicht abgesicherte Grube stürzt...
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #5
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #6
Naja, wenn ein Kindermörder Schmerzenzgeld zugestanden wird, weil er von der Polizei verbal bedroht wurde um ein Kinderleben zu retten, glaube ich dem Polizisten schon, daß der Einbrecher dann auch Schmerzensgeld verlangen kann, wenn er gebissen wurde! Verständnis habe ich allerdings für keinen der Fälle!
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #7
Soweit ich weiß gilt dieses Gesetzt nur wenn du entweder gar kein Warnschild aufstellst oder es nicht ernst zu nehmen ist. Also sowas wie ich brauche 5 sek zur Tür und du.
Da muss deutlich drauf stehen Warnung vor dem Hund.
Ich kann mir auch nur schwer vorstellendas ein Einbrecher dich verklagen würde, dannn müsste er ja erstmal gestehen das er übeerall eingebrochen hat.

Lg yvi
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #8
tja so sind unsere dt. gesetze leider.
aber evtl. reisst ja die leine durch wenn du auf "nachsuche" gehst :cool: und dann hast du alles versucht den einbrecher zu stellen und das mit einem angeleinten hund.
was kannst du dafür wenn "plötzlich" die leine reißt und sich der hund mit dem einbrecher vergnügt.
ich habe immer alte gerissene leinen irgendwo rumliegen....
das ist meiner meinung nach die einzige möglichkeit, da es mittlerweile mehr rechte für leute gibt die ein verbrechen begehen als anders herum
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #9
:D Auch nicht schlecht! Aber bei unseren Gesetzen ist der Hund dann ja noch gefährlicher und man ist als Hundehalter ungeeignet, wenn der Hund sooo an der Leine zerrt, daß sie reißt...

@ Yvy
Der Polizist erklärte mir auch, daß das Warnschild an der Tür, egal wie formuliert, keinerlei rechtliche Bedeutung hat! Genausowenig wie das Schild "Eltern haften für ihre Kinder"
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #10
Oh ha, "gutes" Thema. Leider kenne ich da jemanden der dir genau sagen kann wie möglich das ist, dass der Einbrecher dich verklagt.

Es wurde bei ihm eingebrochen und Qui, der Rottweiler von unserem Bekannten, hat den Einbrecher gestellt und in den Arm gezwickt. Er hat nicht gebissen, sonst hätte der Mann keinen Arm mehr! Und der Einbrecher hat daraufhin eine Anzeige gemacht und Schmerzensgeld gefordert. Qui wurde also vom Vet-Amt unter die Lupe genommen und musste noch mal den Wesenstest, etc. durchlaufen. Aber Schmerzensgeld musste nicht gezahlt werden.
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #11
Genau das habe ich vermutet! Hund macht seinen Job und muß dann zum Wesenstest! Nicht zu fassen!

Und wie wäre das in dem Fall, wo Einbrecher zuerst nach dem Hund getreten hat? (Rein theoretisch)
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #12
Um mal ein bisschen Ordnung hier reinzubringen: Die Polizei ist dumm was solche Sachen angeht. Wenn du rechtlichen Rat bei der Polizei (zumindest bei uns) suchst, wirst du entsprechend der Faulheit und Einschätzung eines Beamten aufgeklärt, die aber meist falsch ist. Polizisten kennen sich mit Gesetzen und Gesetzeslücken nicht so gut aus wie man meinen möchte und prahlen dann oft mit Halbwissen. Teils ruft man sie, damit sie eine Anzeige aufnehmen, dann meinen sie nicht selten, das ginge nicht. Geht man zum Anwalt klappt es plötzlich. Auch hier ist es wieder nur die halbe Wahrheit.

Ja, ein Einbrecher kann dich verklagen und unter Umständen auch damit durchkommen. Aber: Es macht schon einen Unterschied, ob der Hund bei dir im Fuß, angeleint oder frei ist - am besten ist er angeleint. Ein Kommando darfst du nicht zum beißen geben, nicht einmal ein "pass auf". "Optimal" ist es, wenn der Einbrecher dich angreift und dein angeleinter Hund ihn umwirft, leicht in den Arm zwickt und auf dem Boden fixiert. Noch besser ist es, wenn draußen schon ein Schild mit "Vorsicht Hund" (bitte nicht "Vorsicht bissiger Hund") hängt. Dann kann dir der Einbrecher gar nichts. Aber auch wenn der Hund nicht angeleint ist oder du den Einbrecher nicht vorwarnst kommt er mit einer Anzeige nicht durch.

Eine Anzeige tätigen kann der arme Einbrecher natürlich schon, nur was passiert dann? Er bekommt gar nichts und du musst höchstens zum Wesenstest, aber vermutlich auch nur dann, wenn du einen Listenhund führst. Meist geht das zwischen den Anwälten hin und her und wird außergerichtlich geregelt. Immerhin steht es nachher Aussage gegen Aussage, ob er dich nun angegriffen hat oder nicht. Allerdings wäre es dann von Vorteil, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, um den Anwalt nicht bezahlen zu müssen.

Wenn dein Hund sich selbst verteidigt hat er leider ganz schlechte Karten. Er darf nicht beißen, weil er sich oder das Grundstück verteidigt, sondern nur wenn er glaubt, du seist in Gefahr. Leider darf der Einbrecher den Hund treten und schlagen und der Hund darf sich nicht wehren. Allerdings kannst du ihm dann eine überziehen, da du ja nur deinen "Besitz" verteidigst.
PS: Wenn du alleine mit einem Baseballschläger auf einen Einbrecher im Haus losgehst kannst du auch schlechte Karten haben, denn auch in der Situation musst du ihn vorwarnen, dass er der Haus verlassen soll und du sonst Gewalt anwenden wirst. Der Hund zählt vor Gericht also nicht anders als der Baseballschläger :?.

LG
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #13
Naja, ich würde nicht sagen , daß der Polizist dumm ist. Man kennt sich und hat geplaudert und der hat auch seine Erfahrungswerte, weil jahrelang in dem Beruf tätig!
Und wie gesagt, ein Warnschild ist rechtlich nicht bindet!

Alles andere, was du schreibst, zeigt diesen Irrsinn des Rechtes genauso auf, wie vorher beschrieben!

Ist mir letztlich eigentlich auch alles egal. Ich bilde mir jedenfalls ein, daß ich mich mit Hund sicherer fühle:mrgreen:
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #14
Auch wenn es sich doof anhört, darf ein Hund "sein" Grundstück gegen einen Einbrecher verteidigen, aber nur, wenn der Einbrecher einen 3 Meter Zaun überklettern muss. Also wenn Dein Gartenzaun nur 2 Meter hoch ist und es bricht einer ein hast Du Schuld wenn Dein Hund beisst, ist der Zaun jedoch 3 Meter hoch hat der Einbrecher Pech. Nun ist das leider schwer zu realisieren.

Ansonsten darf Dein Hund Dich nur aus Notwehr verteidigen,also wenn Du angegriffen wirst.
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #15
Es gibt so viele Lücken und Schleichwege, dass es wirklich sehr schwieig ist, sich auf ein korrektes Urteil zu fixieren. Gerade in der Sache wird Anwalt A etwas ganz anderes sagen als B und C. Es gibt einfach sehr sehr viele Faktoren die eine Rolle spielen, die abgewogen werden muss etc. und genau das ist das Problem bei der derzeitigen Rechtssprechung. Da tun sich auch erfahrene Juristen schwer.
Auch Notwehr alleine ist schon ein zweigleisiges Schwert. Wenn dich jemand angreift und du so überrascht bist, dass du erstmal 5 - 10 Sekunden bis zur Reaktion brauchst und dann die Verteidigung startest gilt das rein rechtlich schon wieder als Angriff und nicht als Notwehr (Verteidungswille, Bedrohung von Freiheit, Leben, Vermögen, angemessene Notwehr? Übertriebene Notwehr, etc....) ist alles nicht so einfach mit dem Gesetz und ich muss im Job darauf sehr gut achten, da man natürlich keine Probleme will.

Ein Hund macht das Ganze natürlich noch schwieriger.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #16
Hallöchen , ich finde es toll das unsere Hunde uns beschützen, dazu sind sie ja bei uns.
Meine Daisy (Goldendoodle) ist sonst ein kleines Schäfchen, sobald Leute am Zaun stehen bleiben
wird sie wachsam. Im dunkeln ist sie noch aufmerksammer, ich denke nicht das dein Hund bei dir Schutz gesucht hat.
Er wollte dich beschützen.
lg Sabine
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #17
Hallo,
Foss hat es sehr schön ausgedrückt....:
Es gibt so viele Lücken und Schleichwege, dass es wirklich sehr schwieig ist, sich auf ein korrektes Urteil zu fixieren. Gerade in der Sache wird Anwalt A etwas ganz anderes sagen als B und C. Es gibt einfach sehr sehr viele Faktoren die eine Rolle spielen, die abgewogen werden muss etc. und genau das ist das Problem bei der derzeitigen Rechtssprechung. Da tun sich auch erfahrene Juristen schwer.

Letztendlich gilt - so traurig das ist - ein wenig das amerikanische Prinzip. Wenn irgendetwas Vorfällt und man etwas zu Protokoll geben muss - niemals ohne den Rat oder Beistand seines Anwalts.
Man sollte sich einen Anwalt - einen Menschen, dem man vertraut und der einem sympathisch ist - aussuchen , dessen Telefonnummer speichern und im Falle eines Falles anrufen. Eine einfache Beratung kostet im Schnitt um die 50 Euro - kann aber richtig viel Kosten und Ärger ersparen.

Es ist nämlich tatsächlich so, daß z.B. die Polizei etwas aufnimmt (Protokoll) und dieses dann eben als Grundlage bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung dient. Dabei kann man sich als nicht Jurist um Kopf und Kragen reden.

Ein Beispiel:
Bekannte von mir und ich wurden als Zeugen geladen. Ich natürlich mit Anwalt, meine Bekannten ohne.
Das Ende vom Lied - ich bin auch wieder als Zeuge entlassen worden - meine Bekannten haben ohne Beistand ein paar Dinge von sich gegeben, die sie letztendlich ein eigenes Verfahren und eine Bußgeldstrafe gekostet haben - wegen Begünstigung einer Straftat (?!) obwohl sie wirklich genauso Ahnungslos wie ich, zufällig in der Nähe waren.
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #18
Uhii das hätte ich jetzt nicht gedacht..
Hier in Belgien haben wir mal nach gefragt weil des öfteren bei uns scheiben eingeschlagen worden sind, nen Fisch mit gift im Garten geschmissen, autoreifen durchgeschnitten und und und.
Die Polizei hat uns hier gesagt das wir die Hunde los lassen dürfen. Wenn die auf unser Grundstück in so ner Situation beißen ist das okay, würde der Einbrecher oder wie bei uns die randalierer nur einen Schritt von unserem Grundstück runter gehen könnte er uns anzeigen und würde damit durchkommen.
Ob es nun wirklich rechtens ist haben wir nicht nach geforscht weil wir eigentlich verhindern wollten das unsere Hunde jemanden beißt. Ausserdem sind wir in der Ausbildung, es würde sicherlich gleich heißen die Hunde sind gefährlich und das würde ich nicht wollen.

Ich frage mich nur warum man dann in Deutschland sich große Hunde hällt. Gerade als Frau.
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #19
Na ich halte meinen Hund ja nicht nur zu meinem Schutz ;). Außerdem reicht meist schon die Tatsache, dass man überhaupt einen großen oder für manche gefährlich aussehenden Hund hat. Auch wenn man mit einem großen Hund nachts die Strasse lang läuft wirkt er schon abschreckend, selbst wenn er nicht einmal knurrt. Zumindest habe ich hier die Erfahrung gemacht.
Andere Länder - andere Sitten. Es kann schon sein, dass man in Belgien mehr "Recht" auf Selbstschutz durch den Hund hat, da kenne ich mich nicht aus. In den USA darf man schließlich auch auf Leute schießen, die das eigene Grundstück betreten, solange man nur vorwarnt. In vielen Ländern darf ich meinen Besitz härter verteidigen als in Deutschland. Ich meine, fast nur bei uns wird die Unversehrtheit eines Einbrechers auf gleiche Stufe mit seinem "Opfer" gestellt. Ob das nun gut ist oder nicht, dass man gegen übertriebene Härte bei der Notwehr so vorgeht, ist eine andere Frage.

LG
 
  • Wenn der Hund einen Einbrecher beißt... Beitrag #20
ich find das ja bescheuert. mein Hund ist bösartig und muss einen Wesenstest machen, weil er sein Revier verteidigt? So ein schwachsinn:roll:
Aber dass solche Regelungen von Menschen gemacht werden die nicht die geringste Ahnung von Hunden haben, ist ja inzwischen bekannt -.-

Meiner Erfahrung nach hilft ein "Warnung vor dem Hund" oder ähnliches Schild aber schon. Denn im allgemeinen suchen sich Einbrecher (sofern sie kein ganz bestimmtes Ziel haben) das Zielobjekt, wo sie am einfachsten einsteigen, ihren job schnell "abwickeln" und dann schleunigst wieder türmen können.
Ein dauerhaft kläffender Hund ist da sehr hinderlich, egal wie groß er ist.
Denn ein lauter Hund weckt die Besitzer und womöglich noch die gesamte nachbarschaft:D
 
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