Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück

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  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #1
Felix15

Felix15

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Hallo zusammen...

ich versuch es kurz zu machen...

wir sind total verzweifelt, nach einer Krankheit 2009 konnte ich meinen Job im öffentl. Dienst nihct mehr nachgehen, nach langem hin und her trieb mich das Arbeitsamt in eine selbstständigkeit, ich eröffnete 2011 mein kosmetikstudio, unser Dicker ( Bernersennenhund) war nun unzumnutbar lange allein, der umbau dami ich ihn mit nehmen konnte ging nicht so schnell wie gedacht... wir hatten zunächst an eine neu efamilie gadacht, haben es aber nihct übers herz gebracht ihn ganz abzu geben, also suchten wir nach einer anderen lösung informieten Bernersennen in not für eine Pflegestelle, da kam eine für uns ideale Lösung fast ins Haus geflogen, der beste FREUND meines mannes ( seid mehr als 30 Jahre ) bot uns an er würde unseren dicken so lange nehmen bis wir eine lösung gefunden hätten, ideal wie wir dachten er kannte den hund der hund kannte ihn, warum nicht wenn man so gut befreundet ist? ... das war ein fataler Fehler, wie sich jetzt rausstellte... er holten den dicken bei uns ab mit allem drum und dran damit er für die Pflegezeit keine sachen kaufen musste!!! al wir den dicken nach haus ehaben wollten meinte dieser nur das er jetz zu seiner Familie gehöre ( von Freundin getrannt die alles bezeugen kann aber nicht als zeugin zugelassen wird, ein sohn bei ihm der nader bei der mutter die tochter bei der schwägerin ) tolle sache!!! er meinte wir wären nihct bei wünsch dir was!! wir haben nun versucht den Dicken mit der polizei vor ort da raus zu holen, keine chance.... obwohl wir alles haben ( 2. Impfausweiss, Schutzvertrag vom züchter, gechippt und regiestriert bei tasso, angemeldet bei uns und versciherung ).... er hat gemient der hund wäre eine schenkung gewesen... es gibt keine verträge weder pflegevertrag noch schenkung was es auch nie war... er nennt zeugewn die nie da waren und dies nihctb bezeugen können da es keine schnekung gab....
wir haben versucht mit einem anwalt weiter zu kommen, vergeblich... eine gerichtskostenbeiholfe wurde abgelehnt auf grund das keine aussicht auf erfolg bestände... nun könnten wir wiederspruch einlegen, was uns vorab erstmal 480€ kosten würden, und eine klage die auf eine cahnce von 50 /50 laufen würde, würde ca. 3500€ bis 5000€ kosten ... wir verzweifeln und wissen nicht weiter da wir dafür das geld nicht haben... unsere kinder verstehn die welt nihct mehr und weinen jeden abend ... zudem ist unser berni immer eine seele von hund gewesen ... bei diesem mann hat er bereits gebissen ( seinen sohn 17) und geht hoch wenn es schellt er hat eine agresive mimik bekommen ..... hilfe was können wir noch machen ????? So viel zum Thema bester freund und vertrauen!!!
ich bin für jede info dankbar.
lg Michi
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück

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  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #2
Huhu,

ich bin gerade etwas verwirrt, dass es bei euch so turbulent zugeht :eusa_eh: Auf WEN ist der Hund angemeldet beim Bürgeramt? Derjenige ist auch der rechtmäßige Besitzer. Wenn euer (ehemals) bester Freund keinerlei schriftlichen Vertrag hat und der Hund auch NICHT auf ihn angemeldet ist, ist der Hund eher "ausgeliehen". Aber er gehört ihm nicht. Natürlich für die Angaben keine Gewähr, bisher lief es aber immer so ab, dass der - auf den der Hund angemeldet ist - auch der Besitzer des Hundes ist. Da gibt es kein Rütteln und kein Quengeln. Eine Schenkung ist m.E. totaler Blödsinn und kann gar nicht rechtens sein. ER muss doch in der Beweispflicht sein, nicht ihr (zumindest, wenn der Hund auf EUCH angemeldet ist). Wenn ihr euch nicht sicher seid, geht mal zum Bürgeramt und schaut ob der Hund auch richtig bei euch angemeldet ist.

Liebe Grüße
Pewee
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #3
Eine Schenkung ist m.E. totaler Blödsinn und kann gar nicht rechtens sein.

Eine Schenkung ist (in dem Fall leider) rechtens (sofern es eine gewesen wäre), so lange die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat (vorher müssen Eltern zustimmen, da durch die Schenkung folge Kosten [ein Nachteil für den Beschenkten] entstehen). Da man aber mit dem beenden des 18. Lebensjahr voll Geschäftsfähig ist, wäre eine Schenkung rechtens, wenn man sie annimt.
Aber wie du Pewee schon sagtest, ist ER in der Beweispflicht, dass es sich hier um eine Schenkung handelt und da die TE sogar noch den Schutzvertrag hat, wird es für ihn nicht leichter dies als Schenkung durch gehen zu lassen.
Ich verstehe auch nicht, warum es bei dir (TE nun gemeint :D) keine Aussicht auf Erfolgschance gibt, wenn er immer noch auf euch zugelassen ist, ihr auch die Haftpflicht zahlst zudem noch den Schutzvertrag habt, da müsste doch die Erfolgschance gar nicht so gering sein, oder liege ich da nun falsch?
Zudem hast du geschrieben, dass er gechipt ist und auch bei Tasso registriert ist, wenn er ihn also ein zweites mal Angemeldet haben sollte, könnte man das nachverfolgen und SEINE Anmeldung wäre dann Nichtig!
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass es überhaupt möglich ist, einen gechipten Hund zwei mal anzumelden.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #4
Hallo,

nageh :( das tut mir leid für dich das du dich da jetzt so herumkämpfen musst :(
Der Hund GEHÖRT dir und er ist auch auf dich gemeldet, kann man da nicht eine Anzeige wegen Diebstahl oder so machen ? das gibts doch nicht ??
:shock: Bin grad echt sprachlos.

Wie kann es sein das man da zu einen Anwalt gehen muss ?? Das ist doch euer Hund :(

Schreckliche Situation :( Ich wünsche euch nur das beste und hoffe ihr bekommt ihn schnell wieder zurück, unglaublich
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #5
... kann man da nicht eine Anzeige wegen Diebstahl oder so machen ? das gibts doch nicht ??

Es als Diebstahl durch zu bekommen wird schwerer werden als alles andere.
Denn der Hund lebt schon was länger dort, das dies so ist, kann er ggf. mit älteren Kassenbelegen, wo er Futter oder sonst was für den Hund gekauft hat, beweisen (wenn dies als Beweis anerkannt wird, das weiß ich nun nicht).
Die Polististen würden dann fragen "Ja warum haben Sie sich nicht schon gemeldet, als der Diebstahl begangen wurde?" und man selbst wird nicht mehr für voll genommen.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #6
Also das versteh ich nun wirklich nicht. Wie soll denn eine Schenkung rechtens sein, wenn der Hund scheinbar noch bei der TE gemeldet ist? :eusa_think: Die Schenkung dürfte doch erst dann abgeschlossen sein, wenn der neue Halter den Hund umgemeldet hat und das ist ja scheinbar nicht geschehen. Das meinte ich mit Blödsinn. Ich glaube, letztlich sind nämlich alle Verträge und Papiere absolut nichtig, es kommt nur darauf an, bei wem der Hund gemeldet ist. Zumindest hat sich hier im Forum die letzten Jahre dadurch das "Recht" auf das Tier ergeben.

Echt eine schwierige Situation. Als erstes würde ich mit dem Bürgeramt mal sprechen, bzw. dort, wo ihr den Hund damals angemeldet hat. Dann würde ich ihnen ruhig die Lage erklären und fragen, wie man vorgehen kann.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #7
Wenn es kein DIebstahl ist, vielleicht ist es unterschlagung? Wenn ich jemandem mein Handy leihe und ausgemacht ist das ich es am 05. 05. 2014 (oder so) wiederbekomme und es dann nicht bekomme kann ich denjenigen wegen unterschlagung anzeigen.

Ist doch hier fast das selbe oder?
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #8
hallo danke erstmal... ja es ist eine situation die man kaum glauben kann,

also der dicke war bis jetzt februar 2012 bei uns gemeldet, habe dies auch schriftlich vom amt bekommen das er durchgehend gemeldet war, auch die versicherung lief seid 2006 immer durchgehend. und trotzdem haben wir keine chance, letztendlich musste ich den hund nun nach dem das gericht keine aussicht auf erflog geshen hat den hund abmelden und zwqar rückwirkend. er hat den hund damals auch angelemdet angeblich weil es besser wäre ich doof habe ihm natürlich geglaubt war ja ein FREUND!!! wie gesagt blind vertraut !!! ich habe ihn aber trotzdem angemeldet gelassen somit war er zwei mal angemeldet... und trotzdem kommen wir nihct weiter... tasso sagte uns der huns wäre auf jeden fall auf mich registriert somit auch mein hund er würde dann also anhand der chip nummer zu uns zurück kommen wenn er gefunden würde ... toll .. was wohl aussichtslos ist... neine ien diebstahl ist es auch nihct da wir den hund freiwillig an ihn rausgegeben haben... wir haben auf herausgabe fremden eigentums versucht... auch kein erfolg.... hat der typ jetzt echt gewonnen??? wir haben alle unterlagen beim anwalt vorgelegt.... in deutschland ist ein Tier nur eine SACHE die gehandhabt wird wie ein Fernseher etc... und den bekommt man schneller wiede weil es ein gegenstnd ist.... er nennt zeugen die es nihct gebn kann aber unsere zeugen wären durche eine direkte beteiligung nicht angemessen ... ich vertseh die welt nicht mehr...

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Wenn es kein DIebstahl ist, vielleicht ist es unterschlagung? Wenn ich jemandem mein Handy leihe und ausgemacht ist das ich es am 05. 05. 2014 (oder so) wiederbekomme und es dann nicht bekomme kann ich denjenigen wegen unterschlagung anzeigen.

Ist doch hier fast das selbe oder?



Ja das ist richtig nur so nen handy bekommst du schneller wieder.... wir haben es versucht......

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

ahhh und davon ab gesehn haben wir auch erwähnt das wir einen schutzvertrag haben, zudem der besagt das wir den hund weder verkaufen noch verschenken dürfen... felix wird dieses jahr 6 jahre alt und wäre dann im Mai diesen jahres bereits 1 Jahr bei dem versuchen nun seid september erst im guten und dann rechtlich ihn nach hause zu holen... ich denke die zeit drängt auch etwas und wir wissen nóch nicht einmal ob es ohm gut geht.....
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #9
Die Tassoregistrierung bringt da leider auch nix. Das ist zwar eine Anmeldung, um den Hund zu finden, aber das ist kein Besitzanspruch. Wenn beide Familien den Hund auf sich angemeldet haben, ist es wirklich sehr problematisch. Die Rechtsprechung versteh ich so gar nicht. Aus dem Bauchgefühl heraus ist das euer Hund, da er bei euch zuerst gemeldet war und ihr so ziemlich alle Unterlagen habt.

Also viele Möglichkeiten habt ihr nicht. Aber ich würde alle ausschöpfen. Ihr könntet nochmal in Ruhe - ohne Anfeidungen - mit euren Freunden reden. Ihr kennt sie doch seit Jahren, vielleicht wisst ihr ja, wie man sie rumbekommt. Wenn das alles nichts hilft würde ich es tatsächlich über den Anwalt probieren und gucken, ob der Lücken findet. Im Zweifelsfall würde ich gleiches mit gleichem bekämpfen. Wenn dein sonst lammfrommer Hund beißt, hat das oft einen Grund...

Schutzverträge sind nur dann gültig, wenn sie vom Notar bestätigt sind. War das der Fall? Ansonsten sind sie nichtig. Das wissen leider nur die Wenigsten.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #10
Off-Topic
Felix15, kannst du bitte auf deine Rechtschreibung achten?Es ist sehr schwer deine Texte zulesen. Danke.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #11
Wenn dein sonst lammfrommer Hund beißt, hat das oft einen Grund...

Schutzverträge sind nur dann gültig, wenn sie vom Notar bestätigt sind. War das der Fall? Ansonsten sind sie nichtig. Das wissen leider nur die Wenigsten.[/QUOTE]

Ja das denken wir auch, ohne Grund beisst kein Tier zu... nein es war ein ganz normaler Schutzvertrag ohne Notar.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #12
Dann wird euch der Schutzvertrag wahrscheinlich nicht weiterhelfen, wobei ich es zumindest probieren würde, vielleicht weiß euer Freund das nicht. Ihr könntet ihm sagen, dass ihr eben diesen Vertrag habt und den Hund gar nicht hättet weitergeben dürfen. Vielleicht könnt ihr mit dem Tierheim oder der Tierhilfe auch mal sprechen, die haben da evtl. Erfahrung.

Wichtig wäre eben zu wissen, ob euer Freund den Hund gut behandelt. Ein Hund kann beißen, weil er misshandelt wird, er kann aber auch aus "Hochnäsigkeit" schnappen, z.B. wenn er keine konsequente Erziehung dort bekommt und denen auf der Nase rumtanzt. Das wäre wichtig herauszufinden und dann ggf. auch Fotos und Videos zu machen. Entsprechend kann das dann zum Vet.Amt. Aber dieses Vorhaben ist schon fast filmreif und falls die Misshandlung wirklich stattfindet, wird es nicht einfach sein, das herauszufinden. Das wäre dann bei letzter Instanz - dem Gericht - natürlich auch ein Faktor.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #13
haben wir auch versucht... komisch ist nur das er von anfang an immer wieder sagte er kann und darf alles und auch die polizei uns vor ort hat stehen lassen. Auch den Tierschutz, Veterenäramt und Tierarzt haben wir informiert und um hilfe gebeten, es liegt beim Gerícht und da die abgelehnt haben hätten wir klagen müssen und leier fehlt uns das finanzielle dafür, wenn ich mal ebend ca. 6000€ in der ecke liegen hätte würden wir so weiter vorgehen.
Wir überlegen gerade damit an die Öffentlichkeit zu gehen, Zeitung, Fernsehn ect... der Mensch ist wohl auch in dem Ort in dem er lebt nicht wirklich beliebt. Wir wissen nicht wie es unserem Berni wirklich geht, aber das der Mensch sehr befehlend ist... auf verschiedenen Fotos sieht man nur das das Tier sich sehr verändert hat.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #14
Ich hab bis jetzt nur still mitgelesen.

Bist du sicher, dass es keine Unterschlagung ist? Wenn ich mir den Gesetzestext so anschaue passt es doch eigentlich genau da rein:

§ 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


Quelle:


Ich finde schon, dass das passen würde, gerade der 2. Absatz.

Ich weiß nicht ob es der richtige Weg ist, ihn jetzt "runterzumachen" mithilfe von Medien/ Nachbarn. Zum einen ist dadurch nicht gesichert, dass es den Hund wirklich rausrückt, zum anderen schadet man ihm damit auf eine Art und Weise deren Folgen nicht abschätzbar sind. Ich will sein Verhalten keinesfalls in Schutz nehmen, es ist eine Sauerei seine Freunde derart zu hintergehen aber mit einer öffentlichen Hetzkampagne schadet ihr nicht nur ihm sondern auch seinen Angehörigen und seiner Familie, Menschen also, die ggf. gar nichts dafür können. Lasst lieber die Finger davon.

Hat er überhaupt Gründe genannt aus denen er den Hund nicht mehr rausrücken will? Ist er einsam und braucht die Gesellschaft? Oder will er euch Schaden?


LG





 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #15
Also bei einer Schenkung muss eine noteriell beglaubigte Urkunde vorliegen, erst dann ist die Schenkung rechtens. Ich verstehe nicht wieso ihr nur eine 50/50 Chance habt?
Ihr habt alle verträge, Schenksurkunde gibt es nicht. Er hat doch nicht an beweisen.
habt ihr euch mal mit einem Anwalt zusammen gesetzt der sich mit Tierrecht auskennt?? Ich kann mir nicht vorstellen das ihr bei dem Prozess verlieren würdet.


Lg yvi
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #16
Wir haben alles probiert auch das mit der Unterschlagung... unser Anwalt ist genauso schokiert wie wir, wir sind nun mal auch schon seid 6 monaten dran.
er hat keine richtige Familie, seine Ex Freundin ist eine Freundin von mir und auch oft bei uns... wir gehen davon aus das es ein rache akt ist.... ausser medien wissen wir nicht mehr weiter... er lebt in einem Dorf in dem sich jeder kennt - Vermutungen darf man gar nicht aussprechen -
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #17
Natürlich ist das eigentlich eine veruntreuende Unterschlagung. Wenn der Hund aber aufgrund einer vermeintlichen Eigentumsübertragung als im Eigentum des Täters stehend angesehen wird, liegt mangels Fremdheit der Sache schon tatbestandlich keine Unterschlagung vor.

Zivilrechtlich sieht es m.M.n. auch nicht gut aus.

Yvi, das ist beim Schenkungsversprechen so, der Formfehler gilt aber spätestens mit der Besitzverschaffung als geheilt.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #18
Der Fall ist doch eigentlich glasklar. Er unterschlägt euch den Hund, behauptet etwas das nachweislich nicht stimmt und ihr sitzt da ganz nach dem motto "wir können nix tun also tun wir auch nix". Ich will euch ja jetzt nicht falsch darstellen aber schwingt euren pops, sucht euch einen GUTEN Anwalt der sich mit dem Thema auskennt und in null komma nix habt ihr euren Hund wieder.
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #19
das mit der Schenkung wusste ich nicht, allerdings ist die Akte ja nun niedergelegt da wir ja das Geld für eine Klage nicht aufbringen können, muss ich mir dann jetzt nen neuen Anwalt suchen und alles noch mal durch kauen?

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Der Fall ist doch eigentlich glasklar. Er unterschlägt euch den Hund, behauptet etwas das nachweislich nicht stimmt und ihr sitzt da ganz nach dem motto "wir können nix tun also tun wir auch nix". Ich will euch ja jetzt nicht falsch darstellen aber schwingt euren pops, sucht euch einen GUTEN Anwalt der sich mit dem Thema auskennt und in null komma nix habt ihr euren Hund wieder.

NEEEEEE ganz so einfach ist das nicht, auf einem rein rechtlichem wege ist das eine Sache kein Lebewesen und wir machen und tun seid nem Halbem Jahr, es ist also nicht so als würden wir nichts tun, selbst der Teirschutz und das Veterenäramt konnten uns nicht helfen und mal davon ab wir sind gut 300km gefahren um unseren dicken mit Polizeihilfe da raus zu holen....und das mit dem null komma nix ist auch nicht richtig, wir haben eine sehr ghuten anwalt und wir haben uns auch mit den anwälten von Tasso in verbindung gesetzt... wir sind kein einzel FALL... was schon echt traurig ist... einfach mal googeln und da wirst du dich wundern wie oft es vor kommt und meist bekommt man das Tier nicht wieder....
 
  • Blind vertraut ein fataler Fehler... wir wollen doch nur unseren Hund zurück Beitrag #20
Wenn das Gericht eine Anschuldigung wie Unterschlagung abweist, müssen sie doch eine Begründung dafür haben, oder?
So wie ich das sehe habt ihr ALLES und euer ehem. Freund nichts außer seiner Aussage, die er durch NICHTS, was vor Gericht von Belang wäre, beweisen kann.
Ich verstehe wirklich nicht warum da nichts vorangeht... das hört sich fast so an als hätte niemand (außer euch natürlich) ein Interesse daran, die Sache aufzuklären, sondern es geht lediglich darum, eure Anforderungen niederzumachen.
Besteht die Möglichkeit, eine Begründung (und zwar rechtlich belegt, nicht bloß "ist halt so") für die Abweisung eurer Anschuldigung zu erfahren und warum eure Chancen so schlecht stehen?
Mal ehrlich, eine nicht belegbare Behauptung ist doch vor Gericht NICHTS wert. Und wenn doch; ihr habt viel mehr in der Hand, das muss berücksichtigt werden.
Lasst euch nicht abwimmeln, ich glaube nicht dass euer Freund vor Gericht eine Chance gegen euch hätte.

lg Honey
 
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